761930-2023 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Durchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleure in Sachsen
OJ S 242/2023 15/12/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
E-Mailvergabestelle@sms.sachsen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDurchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleure in Sachsen
BeschreibungVertragsgegenstand ist die Erstellung eines Lehrplans, die Organisation der theoretischen Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleuren einschließlich geeigneten Verwaltungs- und Lehrpersonals und Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die theoretische Ausbildung ist gemäß den Vorgaben der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu planen und durchzuführen. Die Planung und Umsetzung der theoretischen Ausbildung ist in Form eines Konzepts dem Auftraggeber vorzulegen. Darin enthalten sein muss unter anderem der zeitliche Ablauf der Planung und die Durchführung der Ausbildung unter Angabe des Standortes, an dem die theoretische Ausbildung stattfinden wird sowie die Erreichbarkeit einer Ansprechperson des Auftragnehmers. Zudem ist zu beschreiben, wie der Ort des Theorieunterrichts mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und wie die Bildungseinrichtung die Auszubildenden bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützt. Die Ausbildungsinhalte und der Lehrstoffplan müssen den Vorgaben des § 2 SächsHygkoAPO und dem Curriculum (§ 9 Absatz 1 Satz 3 SächsHygko-APO) entsprechen. Die Darstellung der Kosten erfolgt unter der Annahme, dass 25 Teilnehmende pro Ausbildungslehrgang die theoretische Ausbildung wahrnehmen. Die theoretische Ausbildung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure beginnt im August 2024. Die dreijährige Ausbildung erfolgt in sich abwechselnden Theorie- und Praxisblöcken. Die theoretische Ausbildung umfasst 1.050 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Das Sächsische Curriculum zur Ausbildung und Prüfung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure ist verbindlich und konkretisiert die Aufteilung der Unterrichtsstunden und Lehrinhalte.
Kennung des Verfahrens6ebe0f48-5214-4d67-a695-7423da9c8b44
Interne Kennung#143/23
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründesiehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelDurchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleure in Sachsen
BeschreibungVertragsgegenstand ist die Erstellung eines Lehrplans, die Organisation der theoretischen Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleuren einschließlich geeigneten Verwaltungs- und Lehrpersonals und Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die theoretische Ausbildung ist gemäß den Vorgaben der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu planen und durchzuführen. Die Planung und Umsetzung der theoretischen Ausbildung ist in Form eines Konzepts dem Auftraggeber vorzulegen. Darin enthalten sein muss unter anderem der zeitliche Ablauf der Planung und die Durchführung der Ausbildung unter Angabe des Standortes, an dem die theoretische Ausbildung stattfinden wird sowie die Erreichbarkeit einer Ansprechperson des Auftragnehmers. Zudem ist zu beschreiben, wie der Ort des Theorieunterrichts mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und wie die Bildungseinrichtung die Auszubildenden bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützt. Die Ausbildungsinhalte und der Lehrstoffplan müssen den Vorgaben des § 2 SächsHygkoAPO und dem Curriculum (§ 9 Absatz 1 Satz 3 SächsHygko-APO) entsprechen. Die Darstellung der Kosten erfolgt unter der Annahme, dass 25 Teilnehmende pro Ausbildungslehrgang die theoretische Ausbildung wahrnehmen. Der Auftragnehmer übernimmt die Vorbereitung und Durchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure-Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Der Auftragnehmer stellt in Sachsen geeignete Lehrräume inklusive Moderations- und Präsentationstechnik sowie Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Der Auftragnehmer organisiert die Durchführung des Unterrichts durch Lehrpersonal. Ablauf und Veranstaltungsmanagement theoretische Ausbildung siehe Ziffer 4.2 Teil A der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns17/02/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungNach dem Abschluss zweier Ausbildungslehrgänge ist die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für künftige Ausbildungslehrgänge vorgesehen.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsUm als geeignet zu gelten, müssen beim Auftragnehmer aktuell Angebote in der theoretischen Berufsausbildung in Berufsgruppen mit vergleichbaren Inhalten an der Bildungseinrichtung bestehen, wobei mindestens ein Ausbildungslehrgang vollständig bis zum Abschluss durchgeführt wurde (Referenzen der letzten 3 Jahre). Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt 05 Erklärung Referenzen anzugeben. Zudem muss es sich bei dem Bieter um eine Behörde im Sinne des § 1 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz handeln. Dies ist durch Angabe der Rechtsform und den die Rechtsform begründenden Rechtsvorschriften nachzuweisen. Die Angabe ist im Formblatt 05 Erklärung Referenzen anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZugänglichkeit des theoretischen Ausbildungsstandortes
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c6868cb55-75d610d98aba4cf9
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote23/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenFehlende Erklärungen und Nachweise kann der Auftraggeber nachfordern. Werden die nachgeforderten Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin23/01/2024 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtSächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-7006
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungSächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Registrierungsnummer14-0801001SMS01-02
PostanschriftAlbertstraße 10
StadtDresden
Postleitzahl01097
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@sms.sachsen.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.evergabe.sachsen.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
RegistrierungsnummerDE287064009
PostanschriftBraustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig (DED52)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon+49 341977-3800
Fax+49 341977-1049
Internetadressehttps://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
RegistrierungsnummerDE287064009
PostanschriftBraustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig (DED52)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon+49 341977-3800
Fax+49 341977-1049
Internetadressehttps://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungccf1d36f-9a54-4a7e-a991-044a2dec720b  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/12/2023 14:55:36 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung761930-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe242/2023
Datum der Veröffentlichung15/12/2023