1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Durchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleure in Sachsen
Beschreibung: Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines Lehrplans, die Organisation der theoretischen Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleuren einschließlich geeigneten Verwaltungs- und Lehrpersonals und Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die theoretische Ausbildung ist gemäß den Vorgaben der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu planen und durchzuführen. Die Planung und Umsetzung der theoretischen Ausbildung ist in Form eines Konzepts dem Auftraggeber vorzulegen. Darin enthalten sein muss unter anderem der zeitliche Ablauf der Planung und die Durchführung der Ausbildung unter Angabe des Standortes, an dem die theoretische Ausbildung stattfinden wird sowie die Erreichbarkeit einer Ansprechperson des Auftragnehmers. Zudem ist zu beschreiben, wie der Ort des Theorieunterrichts mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und wie die Bildungseinrichtung die Auszubildenden bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützt. Die Ausbildungsinhalte und der Lehrstoffplan müssen den Vorgaben des § 2 SächsHygkoAPO und dem Curriculum (§ 9 Absatz 1 Satz 3 SächsHygko-APO) entsprechen. Die Darstellung der Kosten erfolgt unter der Annahme, dass 25 Teilnehmende pro Ausbildungslehrgang die theoretische Ausbildung wahrnehmen. Die theoretische Ausbildung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure beginnt im August 2024. Die dreijährige Ausbildung erfolgt in sich abwechselnden Theorie- und Praxisblöcken. Die theoretische Ausbildung umfasst 1.050 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Das Sächsische Curriculum zur Ausbildung und Prüfung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure ist verbindlich und konkretisiert die Aufteilung der Unterrichtsstunden und Lehrinhalte.
Kennung des Verfahrens: 6ebe0f48-5214-4d67-a695-7423da9c8b44
Interne Kennung: #143/23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Durchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleure in Sachsen
Beschreibung: Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines Lehrplans, die Organisation der theoretischen Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleuren einschließlich geeigneten Verwaltungs- und Lehrpersonals und Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die theoretische Ausbildung ist gemäß den Vorgaben der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu planen und durchzuführen. Die Planung und Umsetzung der theoretischen Ausbildung ist in Form eines Konzepts dem Auftraggeber vorzulegen. Darin enthalten sein muss unter anderem der zeitliche Ablauf der Planung und die Durchführung der Ausbildung unter Angabe des Standortes, an dem die theoretische Ausbildung stattfinden wird sowie die Erreichbarkeit einer Ansprechperson des Auftragnehmers. Zudem ist zu beschreiben, wie der Ort des Theorieunterrichts mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und wie die Bildungseinrichtung die Auszubildenden bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützt. Die Ausbildungsinhalte und der Lehrstoffplan müssen den Vorgaben des § 2 SächsHygkoAPO und dem Curriculum (§ 9 Absatz 1 Satz 3 SächsHygko-APO) entsprechen. Die Darstellung der Kosten erfolgt unter der Annahme, dass 25 Teilnehmende pro Ausbildungslehrgang die theoretische Ausbildung wahrnehmen. Der Auftragnehmer übernimmt die Vorbereitung und Durchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure-Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Der Auftragnehmer stellt in Sachsen geeignete Lehrräume inklusive Moderations- und Präsentationstechnik sowie Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Der Auftragnehmer organisiert die Durchführung des Unterrichts durch Lehrpersonal. Ablauf und Veranstaltungsmanagement theoretische Ausbildung siehe Ziffer 4.2 Teil A der Leistungsbeschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/02/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Nach dem Abschluss zweier Ausbildungslehrgänge ist die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für künftige Ausbildungslehrgänge vorgesehen.
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Um als geeignet zu gelten, müssen beim Auftragnehmer aktuell Angebote in der theoretischen Berufsausbildung in Berufsgruppen mit vergleichbaren Inhalten an der Bildungseinrichtung bestehen, wobei mindestens ein Ausbildungslehrgang vollständig bis zum Abschluss durchgeführt wurde (Referenzen der letzten 3 Jahre). Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt 05 Erklärung Referenzen anzugeben. Zudem muss es sich bei dem Bieter um eine Behörde im Sinne des § 1 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz handeln. Dies ist durch Angabe der Rechtsform und den die Rechtsform begründenden Rechtsvorschriften nachzuweisen. Die Angabe ist im Formblatt 05 Erklärung Referenzen anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zugänglichkeit des theoretischen Ausbildungsstandortes
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 45
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Erklärungen und Nachweise kann der Auftraggeber nachfordern. Werden die nachgeforderten Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/01/2024 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Registrierungsnummer: 14-0801001SMS01-02
Postanschrift: Albertstraße 10
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ccf1d36f-9a54-4a7e-a991-044a2dec720b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/12/2023 14:55:36 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 761930-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 242/2023
Datum der Veröffentlichung: 15/12/2023