762418-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten – Generalunternehmerleistungen für den Ersatzneubau einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (Seniorenwohnen) in Irsee
OJ S 222/2025 18/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMarkt Irsee
E-Mailinfo@irsee.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGeneralunternehmerleistungen für den Ersatzneubau einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (Seniorenwohnen) in Irsee
BeschreibungDer Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (Seniorenwohnen) auf dem markteigenen Grundstück in der Frühlingsstraße 1a in 87660 Irsee. Der Auftragnehmer soll die Generalunternehmerleistungen schlüsselfertig und termingerecht erbringen. Die Errichtung des Ersatzneubaus durch einen Generalunternehmer auf Basis einer (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ist von der Rechtsaufsicht, dem Landratsamt Ostallgäu, genehmigt worden. Die Realisierung des Bauvorhabens ist fördermittelgefördert. Die aus der Förderung resultierenden zuwendungsrechtlichen Vorgaben sind vollumfänglich und zwingend einzuhalten; deren Beachtung ist von besonderer Bedeutung für die Durchführung des Bauvorhabens. Eine Besonderheit des GU-Vertrages liegt darin, dass Abschlagsrechnungen des Auftragnehmers ausgeschlossen sein sollen; zudem soll in einer Stundungsabrede zwischen den Parteien vereinbart werden, dass die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers erst sukzessive durch Mieteinnahmen des Auftraggebers, die aus der Vermietung der Wohneinheiten der Wohngemeinschaft resultieren, und vereinnahmten Fördermitteln erfolgen soll. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über Einzelheiten und insbesondere über abweichende Lösungsansätze im Verhandlungsverfahren verhandelt werden kann.
Kennung des Verfahrens52b43af6-d274-435f-8805-db2f307425ea
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMeinrad-Spieß-Platz 1  
StadtMarkt Irsee
Postleitzahl87660
Land, Gliederung (NUTS)Ostallgäu (DE27B)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
BetrugDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGeneralunternehmerleistungen für den Ersatzneubau einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (Seniorenwohnen) in Irsee
BeschreibungDer Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (Seniorenwohnen) auf dem markteigenen Grundstück in der Frühlingsstraße 1a in 87660 Irsee. Der Auftragnehmer soll die Generalunternehmerleistungen schlüsselfertig und termingerecht erbringen. Die Errichtung des Ersatzneubaus durch einen Generalunternehmer auf Basis einer (teil-) funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ist von der Rechtsaufsicht, dem Landratsamt Ostallgäu, genehmigt worden. Die Realisierung des Bauvorhabens ist fördermittelgefördert. Die aus der Förderung resultierenden zuwendungsrechtlichen Vorgaben sind vollumfänglich und zwingend einzuhalten; deren Beachtung ist von besonderer Bedeutung für die Durchführung des Bauvorhabens. Eine Besonderheit des GU-Vertrages liegt darin, dass Abschlagsrechnungen des Auftragnehmers ausgeschlossen sein sollen; zudem soll in einer Stundungsabrede zwischen den Parteien vereinbart werden, dass die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers erst sukzessive durch Mieteinnahmen des Auftraggebers, die aus der Vermietung der Wohneinheiten der Wohngemeinschaft resultieren, und vereinnahmten Fördermitteln erfolgen soll. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über Einzelheiten und insbesondere über abweichende Lösungsansätze im Verhandlungsverfahren verhandelt werden kann.
Interne Kennung80230-24
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser, 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMeinrad-Spieß-Platz 1  
StadtMarkt Irsee
Postleitzahl87660
Land, Gliederung (NUTS)Ostallgäu (DE27B)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns09/03/2026
Enddatum der Laufzeit18/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDie nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung über den Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) gem. § 6a Nr. 2 S. 1 lit. c VOB/A-EU: Der Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von - unter bis einschließlich EUR 900.000,00 mit 0 Punkten, - mehr als EUR 900.000,00 bis einschließlich EUR 1.800.000,00 mit 1 Punkt, - mehr als EUR 1.800.000,00 bis einschließlich EUR 2.700.000,00 mit 2 Punkten, - mehr als EUR 2.700.000,00 bis einschließlich EUR 3.600.000,00 mit 3 Punkten, - mehr als EUR 3.600.000,00 bis einschließlich EUR 4.500.000,00 mit 4 Punkten, - mehr als EUR 4.500.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)125,00

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Beschäftigtenzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) gem. § 6a Nr.3 lit. b VOB/A-EU: Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von - bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 0 Punkten, - mehr als 5 Mitarbeiter bis einschließlich 10 Mitarbeitende mit 1 Punkt, - mehr als 10 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeitende mit 2 Punkten, - mehr als 15 Mitarbeiter bis einschließlich 20 Mitarbeitende mit 3 Punkten, - mehr als 20 Mitarbeiter bis einschließlich 25 Mitarbeiterin mit 4 Punkten, - mehr als 25 Mitarbeiter mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)75,00

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Bewerberauswahl werden max. drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a Nr.3 lit. a VOB/A-EU im Referenzzeitraum ab 01/2020 anhand folgender Kriterien bewertet: Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn 1. der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 01/2020 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt, und 2. die Baumaßnahme vor dem Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist abgeschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: • Durchführung einer Neubau-, Ersatzneubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme; • für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft, ein Seniorenzentrum, eine Pflegeeinrichtung, betreutes Wohnen oder vergleichbar und • als Generalunternehmer oder mit Technischen Gewerken HLS und ELT; • mit Projektkosten (KGR 100 - 700) von mind. EUR 5 Mio. netto; • unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen; • für einen öffentlichen Auftraggeber. Erfüllt eine Referenz eines dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teil-punkt. Erfüllen danach die maximal drei wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 18 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: ¬  0 bis 4 Teilpunkte: 0 Punkte, ¬  5 bis 7 Teilpunkte: 1 Punkt, ¬  8 bis 11 Teilpunkte: 2 Punkte, ¬  12 bis 14 Teilpunkte: 3 Punkte,  15 bis 16 Teilpunkte: 4 Punkte, und ¬  17 bis 18 Teilpunkte: 5 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)300,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungPauschalpreisangebot gemäß den Positionen im Preisblatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl300
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDer Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf den bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei konkret sein, sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Das schriftliche Konzept, in dem der Bieter mindestens stichpunktartige Ausführungen zu den Zuschlagskriterien macht, soll maximal 10 Seiten umfassen. Beispiele, Schemata, Schaubilder etc. sind erwünscht, sollen aber in den Text integriert werden und Bestandteil der 10 Seiten sein. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Grundlage der nachfolgend benannten Zuschlagsunterkriterien und deren Gewichtung: 1. Konzeptionelle Darstellung der ausgeschriebenen Generalunternehmerleistungen im Hinblick auf die Besonderheiten und Herausforderungen im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Maßnahme (0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 Punkte). 2. Konzeptionelle Darstellung der ausgeschriebenen Generalunternehmerleistungen im Hinblick auf die beabsichtigte Herangehensweise und Projektorganisation zur Projektumsetzung (0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 Punkte). 3. Konzeptionelle Darstellung der ausgeschriebenen Generalunternehmerleistungen im Hinblick auf die beabsichtigte Vorgehensweise zur Sicherstellung einer termingetreuen Ausführung und Fertigstellung innerhalb budgetierter Kosten; (0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 Punkte). 4. Konzeptionelle Darstellung der ausgeschriebenen Generalunternehmerleistungen im Hinblick auf die Darstellung des Projektteams, der geplanten Verfügbarkeit des Projektteams (insb. vor Ort), Reaktionszeit, Erreichbarkeit bzw. im Bedarfsfall, Projektmanagement, Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten etc. (0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 Punkte). Die vorgenannten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Insgesamt können also (mit Faktorierung) maximal 200 Punkte für das schriftliche Konzept erreicht werden. Die genannten (Unter-)Kriterien werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie folgt ermittelt: ­- 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut / überdurchschnittlich dargestellt. ­- 4 Punkte: Das Kriterium wird gut dargestellt. ­- 3 Punkte: Das Kriterium wird befriedigend / durchschnittlich dargestellt. ­- 2 Punkte: Das Kriterium wird ausreichend dargestellt. ­- 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft dargestellt. ­- 0 Punkte: Das Kriterium wird nicht dargestellt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl200
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2698e1-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2698e1-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2698e1-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge15/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 VgV wird verwiesen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMarkt Irsee
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltMarkt Irsee
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtMarkt Irsee
Organisation, die Angebote bearbeitetMarkt Irsee
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMarkt Irsee
Registrierungsnummer083412214083412214
PostanschriftMeinrad-Spieß-Platz 1
StadtIrsee
Postleitzahl87660
Land, Gliederung (NUTS)Ostallgäu (DE27B)
LandDeutschland
E-Mailinfo@irsee.de
Telefon08341 2214
Internetadressehttps://www.irsee.de/
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2698e1-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer0892176241108921762411
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 08921762411
Fax+49 08921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung79c47730-35a0-4dab-abfe-cbf7df2f3de5  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/11/2025 15:52:09 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung762418-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe222/2025
Datum der Veröffentlichung18/11/2025