762968-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Fassadenarbeiten – Kreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Fassadenbekleidungen (VE 1.313)
OJ S 222/2025 18/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
E-Mailvergabe@Lkos.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Fassadenbekleidungen (VE 1.313)
BeschreibungKreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Fassadenbekleidungen (VE 1.313)
Kennung des Verfahrens0df8ead5-ff26-46c7-b974-3cfa563a3705
Interne KennungLKOS 2025 - 318
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45443000 Fassadenarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262330 Betonreparaturarbeiten, 45262500 Maurerarbeiten, 45452000 Fassadenreinigungsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Schölerberg 1  
StadtOsnabrück
Postleitzahl49082
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTSW72YXG# Die Kommunikation erfolgt gem. § 2 i.V.m. § 9 der Vergabeverordnung (VgV) grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 10.12.2025 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren. Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Betrug§ 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Zahlungsunfähigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelKreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Fassadenbekleidungen (VE 1.313)
BeschreibungFür das Anfang der 1980er-Jahre erbaute Kreishaus Osnabrück wurde ein umfassender Sanierungsbedarf des Gebäudes festgestellt, der sich aus geänderten Anforderungen an das Gebäude oder auch geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften ergibt. Daher plant der Landkreis Osnabrück eine umfassende Sanierung und Modernisierung seines Kreishauses. Die Umsetzung dieser Baumaßnahme ist in vier Bauabschnitte aufgeteilt und erfolgt zeitversetzt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für den 1. Bauabschnitt erforderlichen Arbeiten an den Fassadenbekleidungen. Die Durchführung ist voraussichtlich ab Februar 2026 vorgesehen. Wesentliche Leistungen dabei sind: * ca. 80 m2 beschädigte Fassadensteine austauschen * ca. 75 m2 Verblendmauerwerk neu erstellen * ca. 1.530 m2 Verblendmauerwerk Fugen erneuern, reinigen und imprägnieren * ca. 1.200 m2 Betonsanierung Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Eignung (Leistungsfähigkeit) der Bieter: * Jahresumsatz der letzten drei Jahre: jeweils mindestens 900.000 EUR pro Jahr * Mitarbeiteranzahl gesamt: mindestens 12 * Referenzprojekte: Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt an einem Objekt mit Fassadenarbeiten mit Verblendmauerwerk oder Betonfertigteilen mit einem Auftragswert von mindestens 500.000 EUR (netto) sowie zusätzlich mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte mit einem Auftragswert von mindestens 250.000 EUR (netto).
Interne KennungLKOS 2025 - 318
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45443000 Fassadenarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262330 Betonreparaturarbeiten, 45262500 Maurerarbeiten, 45452000 Fassadenreinigungsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Schölerberg 1  
StadtOsnabrück
Postleitzahl49082
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit129 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Der Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei Jahre muss jeweils (= in jedem Jahr) mindestens 900.000 EUR pro Jahr betragen haben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Bitte geben Sie die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestanforderungen an ausgeführte vergleichbare Leistungen - Es müssen in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sein, worunter sich mindestens * ein abgeschlossenes Referenzprojekt an einem Objekt mit Fassadenarbeiten mit Verblendmauerwerk oder Betonfertigteilen mit einem Auftragswert von mindestens 500.000 EUR (netto) sowie * zusätzlich mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte mit einem Auftragswert von mindestens 250.000 EUR (netto) befinden müssen.

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestanzahl der aktuell im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter - Die Mitarbeiterzahl des Unternehmens muss aktuell insgesamt mindestens 12 betragen. Bitte geben Sie die aktuelle Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens an.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTSW72YXG/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTSW72YXG
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTSW72YXG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 2. Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Frist für den Eingang der Angebote18/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 16a EU VOB/A.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsAlle Bauabläufe sind rechtzeitig vorab mit der Projektleitung des AG (Koordination Nutzer und der techn. Abteilung des Hauses) abzustimmen. Grundsätzlich haben die Interessen des Nutzers Vorrang, damit Störungen des Betriebs auf ein unvermeidbares Mindestmaß reduziert werden. Der Betrieb des Landkreises Osnabrück muss während der gesamten Bauzeit ohne Störung und Behinderungen weitergeführt werden können, bzw. nur mit den mit der Projektleitung des AG abgestimmten Störungen und Behinderungen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDer Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) - bei vollständiger Nichterfüllung der Leistung 0, 1% der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto) Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) begrenzt, es sei denn es liegt ein Fall der vollständigen Nichterfüllung der Leistung vor, dann erfolgt die Begrenzung in Höhe von 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummert:05415011100
PostanschriftAm Schölerberg 1
StadtOsnabrück
Postleitzahl49082
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@Lkos.de
Telefon+49 541501-1100
Fax+49 541501-61100
Internetadressehttps://www.landkreis-osnabrueck.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung4abdb933-59cc-4325-b9df-d6d1bb1ff5e2  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/11/2025 10:10:38 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung762968-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe222/2025
Datum der Veröffentlichung18/11/2025