763294-2023 - AuftragsänderungDeutschland-München: Anstrich- und Verglasungsarbeiten
OJ S 243/2023 18/12/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27 c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): B10 Forschungsbau
E-Mail: christina.barnhouse@zv.fraunhofer.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fraunhofer IME Schmallenberg – Institutserweiterung und -sanierung – V_040_755915_59 Malerarbeiten LAB
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45440000 Anstrich- und Verglasungsarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45442100 Anstricharbeiten, 45442110 Anstricharbeiten in Gebäuden, 45442180 Neuanstricharbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Hauptort der Ausführung: Auf dem Aberg 1 57392 Schmallenberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Wandbeschichtungen LAB, innen:
— ca. 10 m2 Spritzschutz Waschtische;
— ca. 3 400 m2 Anstrich Wand NAK 1;
— ca. 2 600 m2 Anstrich Wand NAK 2;
— ca. 350 m2 Anstrich Wand NAK 2, TRH 1 & 3;
— ca. 350 m2 Anstrich Wand NAK 3.
Strahlenschutz Wandbeschichtungen LAB, innen:
— ca. 300 m2 Anstrich Wand Strahlenschutz-Technikum;
— ca. 200 m2 Anstrich Wand Strahlenschutz-TRH;
— ca. 6 000 m2 Anstrich Wand Strahlenschutz-UG bis 2.OG.
Deckenbeschichtungen LAB, innen:
— ca. 150 m2 Anstrich Decke NAK 1 Strahlenschutzbereich;
— ca. 300 m2 Anstrich Decke NAK 2 GK-Abhangdecken.
Bodenbeschichtungen LAB, innen:
— ca. 950 m2 Staubbindende Anstrich Boden, UG bis 3.OG, Fugenarbeiten;
— ca. 100 m2 Epoxidharz-Bodenbesch. Strahlenschutz-TRH, dekontaminierbar;
— ca. 300 m2 Epoxidharz-Bodenbesch. Strahlensch.-Technikum, leicht dekontam.;
— ca. 50 m2 Epoxidharz-Bodenbesch. WC EG und 2.OG;
— ca. 75 m2 Epoxidharz-Bodenbeschichtung Technikräume 2.OG.
Lackierung Stahlgeländer LAB, innen:
— ca. 150 m2 Lackierung Stahlgeländer.
Lackierung der Stahlzargen der Stahl- und HPL-Türen, LAB, innen:
— ca. 90 St Lackierung Stahlzargen Strahlenschutzbereich;
— ca. 90 St Lackierung Stahlzargen.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 30/11/2020 Ende: 31/12/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 190-457914

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 411326/4100045082_NV05
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
01/09/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Malerbetrieb Ulrich Korte
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 320 689,27 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer;
— Ausschlussgründen;
— Insolvenzverfahren und Liquidation;
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1–1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/12/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
45440000 Anstrich- und Verglasungsarbeiten
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45442100 Anstricharbeiten, 45442110 Anstricharbeiten in Gebäuden, 45442180 Neuanstricharbeiten
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Hauptort der Ausführung: Auf dem Aberg 1 57392 Schmallenberg
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Neues Farbkonzept Schleusen, TRH 2 Boden, Nacharbeiten wg. Fremdgewerke
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Ende: 21/04/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 524 004,57 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Malerbetrieb Ulrich Korte
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Begründung zum 9. NT unter den drei Einzeltiteln 9.1- 9.3 wie folgt:
zu Titel 9.1: Beseitigung vielfacher Anstrichbeschädigungen durch Fremdgewerke und von Rissbildungen
im UG (Schwindrisse KS-MW);
zu Titel 9.2: Durch Änderungen von Vorgaben nach Begehung des Strahlenschutzbeauftragten
Neukonzeption der farbigen Wandgestaltung in Schleusen und Fluren, sowie Treppenhaus 1;
zu Titel 9.3: Nach Begehung des Strahlenschutzbeauftragten und des Nutzers Änderung der
Rutschhemmungsklasse von R10 auf R9 auf Läufen und Podesten im Treppenhaus 2.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Umstände die nicht vorhersehbar, aber zur Erbringung einer vollständigen Leistung erforderlich waren: - Nacharbeiten von Anstrichbeschädigungen durch Fremdgewerke- Änderungen der farbigen Wandgestaltung aufgrund nachträglicher Strahlenschutzauflagen- Änderung der Rutschhemmungsklasse im Treppenhaus 2 aufgrund von nachträglich aufgestellten Strahlenschutzanforderungen (bessere Kontaminierbarkeit der Oberflächen).
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 479 145,88 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 524 004,57 EUR