Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Der Auftragnehmer ist bereits mit der Projektsteuerung des Projektes Westspange inkl. Eifelstrecke beauftragt. Bei der Vergabe der Planungsleistungen, die durch den AN gesteuert werden, wurden die Vertragstermine der Abschnitte 1-4 des Projektes Westspange (PA 1+2) und Eifelstrecke (PA 3+4) nahezu parallel terminiert. Hierdurch sollte sichergestellt werden, dass die Projektsteuerungsleistungen des AN über alle Abschnitte über den gleichen Zeitraum stattfinden. Die nicht vorhersebaren Umstände gliedern sich in folgende zwei Hauptgründe auf:
1. Die außerordentlich Kündigung des Planers im PA 1: Aufgrund der außerordentlichen Kündigung des Planers im PA 1 wegen nicht termingerechter Zuarbeiten ergab sich über die Restabwicklung mit dem gekündigten AN Mehraufwand und die Terminschiene des Teilpojektes Westspange verzögert sich, wodurch die parallele Abwicklung gemeinsam mit der Eifelstrecke nicht mehr möglich ist.
2. Es sind zusätzliche, während der Vorplanung entstandene und von den Zuschussgebern (EBA bzw. GoRheinland (vormals NVR) geforderte Planungsinhalte entstanden. Diese Projektinhalte sind zur Erbringung der bereits beauftragten Leistung erforderlich, jedoch ergeben sich hieraus Auswirkungen auf die Projektlaufzeit und zusätzliche Leistungen im Rahmen der beauftragten Projektsteuerung. Im folgenden werden diese zusätzlichen Planungsinhalte grob aufgegliedert, eine genaue Übersicht findet sich in Anlage 2 des Nachtrags:
1. Die Variantenuntersuchung in Hürth Fischenich (Eifelstrecke)
2. Der geänderte Ablauf der Baugrunderkungen sowie die erweiterten Baugrund bzw. Bauwerksuntersuchungen (Westspange + Eifelstrecke)
3. Zusätzliche Planungsleistungen auf Grund der EBWU: neue Überleitverbindungen (Eifelstrecke)
(MKA 01_01)