765471-2023 - Wettbewerb
Deutschland – Zahnbürsten – Lieferung von Kinder- und Juniorzahnbürsten
OJ S 243/2023 18/12/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Arbeitskreis Zahngesundheit Westfalen-Lippe
E-Mail: info@ak-zahngesundheit-wl.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von Kinder- und Juniorzahnbürsten
Beschreibung: Lieferung von Kinder- und Juniorzahnbürsten
Kennung des Verfahrens: 954c6ee6-8b8c-4c24-9949-f9a14edcbf84
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Im Hinblick auf den erforderlichen Vorlauf der Bieter bei der Produktion der beschaffungsgegenständlichen Zahnbürsten und den zeitnah erforderlichen Liefertermin ist die Einhaltung der Regelfrist von 30 Kalendertagen nicht möglich.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33711710 Zahnbürsten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33711700 Artikel und Zubereitungen für die Mund- und Zahnhygiene, 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Münster,  
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Detmold  
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Arnsberg  
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22H6FU I. Mit jedem Angebot zwingend einzureichende Unterlagen 1. Vordruck 01 Angebotsvordruck 2. Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung 3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 4. Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG 5. Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 6. Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner 7. Vordruck 07 Preisblatt 8. Vordruck 08 Qualitätskonzept 9. Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen) 10. Handelsregisterauszug II. Ergänzend mit jedem Angebot für eine Bietergemeinschaft einzureichen (für jedes Mitglied) 1. Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft) 2. Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 3. Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG 4. Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst - 5. Handelsregisterauszug 6. Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen) III. Ergänzend mit jedem Angebot bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen (für jeden Nachunternehmer) Nr. Unterlage 1. Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe 2. Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (spätestens vor Zuschlag) 3. Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich, spätestens vor Zuschlag) 4. Handelsregisterauszug 5. Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen)
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von Kinder- und Juniorzahnbürsten
Beschreibung: Der Arbeitskreis Zahngesundheit Westfalen-Lippe (AK ZG WL) engagiert sich bereits seit 1983 auf dem Gebiet der Gruppenprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen und bildet die Dachorganisation von 27 örtlichen Arbeitskreisen flächendeckend in Westfalen-Lippe. Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kinderzahnbürsten für den Kindergartenbereich (bis 6 Jahre) und Juniorzahnbürsten für den Grundschulbereich (6 bis 10 Jahre). Die Zahnbürsten müssen wettbewerbsneutral sein, d. h. sie dürfen insbesondere keine Marken- und Herstellerbezeichnungen tragen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Abruf ohne erneutes Vergabeverfahren. Die Kinderzahnbürsten sind regelmäßig bis 30.04. eines jeden Vertragsjahres zu liefern, die Juniorzahnbürsten in den ersten drei Wochen eines jeden Schuljahres. Die Lieferung hat nach näherer Bestimmung des AK ZG WL an über 40 unterschiedliche Lieferorte in den Regierungsbezirken Münster, Detmold und Arnsberg zu erfolgen. Die termingerechte Ausführung der Lieferleistungen mit der im Angebot zugesagten Qualität ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende vom AK ZG WL gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit). Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf 300.000 Juniorzahnbürsten und 550.000 Kinderzahnbürsten pro Jahr. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 2.000.000 Juniorzahnbürsten und 2.800.000 Kinderzahnbürsten festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren). Es besteht eine Mindestabnahmepflicht von 200.000 Juniorzahnbürsten und 350.000 Kinderzahnbürsten pro Jahr Der AK ZG WL ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Interne Kennung: #1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33711710 Zahnbürsten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33711700 Artikel und Zubereitungen für die Mund- und Zahnhygiene, 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Münster,  
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Detmold  
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Arnsberg  
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende vom AK ZG WL gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium: 
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Kriterium: 
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatzangabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bieter müssen eine Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Der Umsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 1.500.000 EUR netto betragen haben. Tätigkeitsbereich des Auftrages im vorstehenden Sinne ist die Herstellung und Lieferung von Zahnbürsten (einschließlich Kinder- und Juniorzahnbürsten).

Kriterium: 
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 20.11.2020 bis zum 20.11.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt; Nachforderungen finden insoweit nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: a) Nachzuweisen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllen und im Hinblick hierauf aussagekräftig zu erläutern sind: - Lieferung von Kinderzahnbürsten für den Kindergartenbereich (bis 6 Jahre) an einen Referenzkunden, - und zwar mindestens 500.000 Stück - in einem Kalenderjahr im Zeitraum vom 20.11.2020 bis zum 20.11.2023. b) Nachzuweisen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllen und im Hinblick hierauf aussagekräftig zu erläutern sind: - Lieferung von Juniorzahnbürsten für den Grundschulbereich (6 bis 10 Jahre) an einen Referenzkunden, - und zwar mindestens 500.000 Stück - in einem Kalenderjahr im Zeitraum vom 20.11.2020 bis zum 20.11.2023.

Kriterium: 
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
Beschreibung des Eignungskriteriums: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 und durch Nachweis der Erfüllung der Mindestbedingungen erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Die Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen, deren Geltungsbereich sich auch auf Zahnbürsten erstrecken muss. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Kriterium: 
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen des Bieters während der Auftragsausführung anwendet bzw. anwenden. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 und durch Nachweis der Erfüllung der Mindestbedingungen erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Vordruck nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt Mindestbedingungen: a) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig erbringen, deren Geltungsbereich sich auch auf Zahnbürsten erstrecken muss. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. b) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates für nachhaltiges Energiemanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig erbringen, deren Geltungsbereich sich auch auf Zahnbürsten erstrecken muss. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen (= in Aussicht genommenes Auftragsvolumen). Alle abgefragten Werte und Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen. Angebotsvergleichspreis ist der errechnete Brutto-Gesamtpreis. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Unterkriterium die volle angegebene Punktzahl. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 50 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium: 
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskonzept
Beschreibung: Zur Beurteilung des qualitativen Zuschlagskriteriums Nr. 2: Qualität ist ein Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 08: Qualitätskonzept zu verwenden. Angaben außerhalb dieser Vordrucke bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der Vordruck 08 darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Bei einer Überschreitung der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten bewertet. In jedem Konzept werden zu dem nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterium jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: Umsetzung der vorgegebenen Produktqualität: 30 % (= 30 Punkte) Die Anforderungen, worauf es dem AK ZG WL zu diesem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Die von der Auftragnehmerin angebotenen Zahnbürsten zeichnen sich im Hinblick auf Oberflächenbeschaffenheit, Ergonomie, Farbintensität, Verarbeitung und Material als besonders kindgerecht und qualitativ hochwertig aus.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22H6FU/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22H6FU
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22H6FU
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/12/2023 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 1 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
Eröffnungstermin: 22/12/2023 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin: 22/12/2023 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsbedingungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Arbeitskreis Zahngesundheit Westfalen-Lippe
Registrierungsnummer: DE126118523
Postanschrift: Auf der Horst 25
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: info@ak-zahngesundheit-wl.de
Telefon: +49 251 507 145
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE274720412
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Christian Teuber
E-Mail: christian.teuber@bakertilly.de
Telefon: +49 231 77666-153
Rollen dieser Organisation: 
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: af8bc65b-d388-42c5-9b1e-e56e75285d46-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Wegen der erforderlichen Beantwortung von Bieterfragen muss die Angebotsfrist verlängert werden.
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Angebotsfrist wird verlängert bis zum 22.12.2023, 12:00 Uhr. In der Folge wird die Submission verschoben auf den 22.12.2023, 12:01 Uhr.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 439564e7-9ccf-4e4d-9218-592bdcf7cf1e  -  01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/12/2023 12:40:21 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 765471-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 243/2023
Datum der Veröffentlichung: 18/12/2023