767084-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – VgV Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Kinderhaus mit Erweiterung Schulgebäude, Bildungscampus Rainbrunnen Schorndorf
OJ S 223/2025 19/11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Schulen, Bildung, Kultur
E-Maileliza.rubena@kohlergrohe.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVgV Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Kinderhaus mit Erweiterung Schulgebäude, Bildungscampus Rainbrunnen Schorndorf
BeschreibungDer Rems-Murr-Kreis beabsichtigt, auf dem Bildungscampus Rainbrunnen ein neues Kinderhaus für die sonderpädagogischen Einrichtungen des Landkreises zu errichten. In der Einrichtung sollen insgesamt vier Kindergärten und die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule untergebracht werden. Neben dem Neubau des Kinderhauses ist eine Erweiterung der Fröbelschule geplant. Hierzu hat der Rems-Murr-Kreis einen Realisierungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Das daran anschließende VgV-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Planungsgebiet befindet sich südwestlich der Fröbelschule und hat eine Größe von ca. 6.930 m². Im Neubau des Kinderhauses werden die bestehenden Schulkindergärten der Fröbelschule (max. 18 Kinder) und der Christian-Morgenstern-Schule für sprachbehinderte Kinder (max. 12 Kinder), der Schulkindergarten für Körperbehinderte (max. 12 Kinder), insgesamt drei städtische Krippen- und Kitagruppen (51-75 Kinder) mit 90 bis max. 117 Kindergartenkindern sowie die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule mit ca. 24 Kinder untergebracht. Damit entsteht ein „inklusives Kinderhaus“ für 114 bis 141 Kinder mit und ohne Behinderung. Im Neubau ist darüber hinaus die Einrichtung einer Speiseraum / Mensa als Mehrzweckraum vorgesehen. Neben dem Kinderhaus ist die Erweiterung der Fröbelschule um zehn Klassen- und fünf Fachräume mit Nebenräumen sowie ein gemeinsamer Beratungsraum geplant. Die Schulerweiterung ist für etwa 60 Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 19 Jahren vorgesehen. Die geplanten Neu- und Erweiterungsbauflächen für die Nutzungsflächen betragen insgesamt ca. 2.884 m² zzgl. Nebenräume-, Erschließungs- und Technikflächen. Davon sind das Kinderhaus mit Mensa in einer Größe von ca. 1.838 m² und die Schulerweiterung in einer Größe von ca. 1.046 m² vorgesehen. Im Rahmen der Planung ist sicherzustellen, dass die Freianlagen für das Kinderhaus sowie für die Schulerweiterung rollstuhlgerecht und barrierefrei gestaltet werden. FFür die Leistungen der Fachplanung TGA - HLS gem. - §§ 53, 55 HOAI - LPH 1-8+9 - ALG 1-3, 8 (HLS) wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Erfahrung mit Low-Tech-Gebäudetechnik, Solarthermie und Holz- bzw. Holzhybridbau ist wünschenswert. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Fachplanung TGA - ELT ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung. Die Verhandlungsgespräche mit den Fachplaner*innen finden am 29. Juli 2025 (ganztags) und am 31. Juli 2025 (vormittags) statt. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.
Kennung des Verfahrens4753a8c7-b0ea-4ee9-aa15-5ece3a3cf2f4
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchorndorf
Land, Gliederung (NUTS)Rems-Murr-Kreis (DE116)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung über den unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textform im Sinne von § 53 Abs. 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge direkt an die unter 8.1 genannte Kontaktstelle zu senden. Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich über die unter 5.1.11 genannte Vergabeplattform zu stellen. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen zum Vergabeverfahren werden ausschließlich auf der Vergabeplattform unter dem dort angegebenen Link bereitgestellt. Alle Interessent*innen sind daher selbst dafür verantwortlich, sich regelmäßig unter dem angegebenen Link darüber zu informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen eingestellt wurden, die bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu berücksichtigen sind. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVgV Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Kinderhaus mit Erweiterung Schulgebäude, Bildungscampus Rainbrunnen Schorndorf
Beschreibung- Kosten&Termine - Die Kosten wurden zur Bekanntmachung des Hochbauwettbewerbs auf grob 15,0 Mio EUR netto (KG 300+400) geschätzt. Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. Planungsbeginn ist für Q4/2025 angestrebt. Die Verhandlungsgespräche Fachplanung finden voraussichtlich am 29.07.2025 (ganztägig) und am 31.07.2025 (vormittags) statt. - Zusatzinformation 5. Zusatz TGA – HLS & ELT Energiebedarfsdeckung, Heizungssystem Mindestanforderungen an eine möglichst CO²-neutrale Energieversorgung stellt das GEG 2023 dar. Es wird ein konsequenter Einsatz klimaneutraler Heizungssysteme angestrebt, mit dem Ziel der sofortigen oder zeitnahen Klimaneutralität im Gebäudebetrieb. Es wird ausdrücklich auf den Verzicht von Heizsystemen basierend auf Verbrennungsprozessen gesetzt. Die Wärme- und Kälteversorgung der Bauten soll über den Einsatz von Wärmepumpsystemen erfolgen. Nach den Angaben von Geotechnik Aalen ist die Wärme- und Kälteversorgung über eine Pfahlaktivierung am geplanten Bauvorhaben grundsätzlich umsetzbar und genehmigungsfähig. Es besteht jedoch eine Tiefenbeschränkung für Bohrpfähle und Erdwärmesondenbohrungen bis zur Grenze zwischen Gipskeuper und Lettenkeuper, um die Trennung der Grundwasserstockwerke zu gewährleisten. Im Rahmen der geologischen Untersuchungen im Jahr 2021 wurde der Verwitterungsboden des Gipskeupers unterhalb des quartären Bodens festgestellt. Bei den Bohrungen 2022 (BS6, GWM1 und GWM2) wurde der Verwitterungsboden des Lettenkeupers angetroffen. Zur Bestimmung der Restmächtigkeit des Gipskeupers sollten tiefere Bohrungen durchgeführt werden. Sollten Gipskeuperschichten vorhanden sein, so werden die Bohrtiefen bis zur Unterkante des Gipskeupers auf etwa 10 bis 15 Meter, basierend auf Erkundungsarbeiten aus 2012 geschätzt. Alternativ könnte die thermische Nutzung des Grundwassers in Betracht gezogen werden. Die Ergiebigkeit der Grundwasserstockwerke sollte durch Pumpversuche geprüft werden, wobei die Rückführung in denselben Aquifer über Schluckbrunnen in ausreichendem Abstand zum Entnahmebrunnen erfolgen muss. Die Ergiebigkeit der quartären Böden reicht voraussichtlich nicht aus, um eine grundwassergestützte Wärmepumpe zu versorgen. Die erwähnte Tiefenbeschränkung entfällt, wenn die Trennung der Grundwasserstockwerke sichergestellt ist. Es wird von der Nutzung des Gipskeuperwassers abgeraten, da hohe Sulfatgehalte und Wasserhärte Schäden an Plattenwärmetauschern verursachen könnten. Die Brunnen sollten daher bis in den Lettenkeuper vertieft werden, mit geschätzten Tiefen zwischen 30 und 40 Metern. Die Grundwasserqualität für den Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe muss geprüft werden. Bei ungeeignetem Wasser könnte der Einsatz einer Sole/Wasser-Wärmepumpe erforderlich sein. Planungsbegleitende Berechnung der THG-Emissionen Im Rahmen der Planungsphasen LPH 1-5 ist eine planungsbegleitende Berechnung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die grauen Emissionen, die bei geplanten Neubauten entstehen. Das aktuelle Ziel besteht darin, einen Wert von < 12,0 kg/m²NRFa oder bis zu -30 % im Vergleich zu einem konventionellen Referenzgebäude zu erreichen. Die Betrachtungszeit für diesen Zielwert beläuft sich gemäß den Vorgaben der DGNB auf 50 Jahre. Raumklima Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität, die über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden soll. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung weiter zu optimieren. Es ist eine Low-Tech-Lösung zu untersuchen und zu bevorzugen. Akustik Ausreichende Akustikmaßnahmen stellen im Kinderhaus und in der Schulerweiterung einen wichtigen funktionalen Aspekt dar, ihnen kommt in allen Funktionsbereichen eine besondere Bedeutung zu. Photovoltaik Zur Erreichung der Klimaneutralität ist ferner eine umfassende Errichtung von Photovoltaikanlagen vorgesehen, insbesondere auf Gebäudedächern sowie auf Parkplätzen und -anlagen, um die Solarenergie effizient zu nutzen. Solarthermie Zu untersuchen ist, ob der Einsatz von Solarthermie allgemein oder in Teilbereichen des Neubaus möglich ist. Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1.
Interne KennungE47284545
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchorndorf
Land, Gliederung (NUTS)Rems-Murr-Kreis (DE116)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für: selbst# Der genaue Auftragswert kann erst nach Vorliegen der Kostenberechnung in LP 3 ermittelt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungProjektorganisation
BeschreibungProjektorganisation
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungProjekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter*in
BeschreibungProjekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter*in
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungProjektmanagement
BeschreibungProjektmanagement
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHonorarangebot
BeschreibungHonorarangebot
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Schulen, Bildung, Kultur
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 001,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungIngenieurbüro Allgeyr GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTGA HLS+GA Fachplanung
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1 001,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsFachplanung TGA (HLS+GA)
Datum des Vertragsabschlusses28/10/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Schulen, Bildung, Kultur
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Schulen, Bildung, Kultur
RegistrierungsnummerE82922345
PostanschriftAlter Postplatz 10
StadtWaiblingen
Postleitzahl71332
Land, Gliederung (NUTS)Rems-Murr-Kreis (DE116)
LandDeutschland
Kontaktpersonkohler grohe architekten, Verfahrensbetreuung, Ansprechpartnerin: Eliza Rubena
E-Maileliza.rubena@kohlergrohe.de
Telefon071176963939
Internetadressehttps://www.rems-murr-kreis.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
RegistrierungsnummerDE811469974
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 721926-8730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungIngenieurbüro Allgeyr GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE326952828
StadtNördlingen
Postleitzahl86720
Land, Gliederung (NUTS)Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungIngenieurbüro Allgeyr GmbH & Co. KG
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb527ea01-22a2-4c41-aaa1-8521d58ebc40  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/11/2025 15:58:48 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung767084-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe223/2025
Datum der Veröffentlichung19/11/2025