767696-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen im Gartenbau – Grünanlagen im Stadtgebiet Essen - Baumpflanzungen 2025
OJ S 223/2025 19/11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGrün und Gruga
E-Mailvergabe@gge.essen.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGrünanlagen im Stadtgebiet Essen - Baumpflanzungen 2025
BeschreibungMit Hilfe des 1.000-Bäume-Programms sollen neue Stadtbäume gepflanzt und bestehende zukunftssicher erhalten bleiben. Die Pflanzung der neuen Stadtbäume wird daher entsprechend der Vorgaben des Handlungsleitfadens "BaumAdapt" umgesetzt. So sollen optimale Bodenbedingungen, wie Wasserhaltefähigkeit, Porenvolumen und Nährstoffangebot für die Jungbäume gewährleistet werden.
Kennung des Verfahrenseff36903-b80b-4884-b285-aba5c451ca43
Interne KennungBE03L250601
VerfahrensartNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Das Verfahren wird beschleunigtNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGrünanlagen im Essener Stadtgebiet  
StadtEssen
Postleitzahl45127
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTZS59CEA# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 1.5.) Wichtiger Hinweis: Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen. Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots. Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen. Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück. Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen. 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3) Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben - oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersignatur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren. - Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden. Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. 4.) TVgG NRW Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 5.) Nebenangebote Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 6.) Bietergemeinschaften - Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei). Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGrünanlagen im Stadtgebiet Essen - Baumpflanzungen 2025
BeschreibungFür das 1.000-Bäume Programm wurde die Klimaanalyse aus dem Jahr 2022 ausgewertet. Diese hat das gesamte Stadtgebiet in Abhängigkeit der Flächennutzung und Auswertung der Schadstoffbelastungen in klimaökologische Funktionen eingeteilt. Entsprechend der Ausstattung der Parks und des städtischen Grüns wurden Flächen und die Flächennutzungen nach deren potentiellen Funktion für das bestehende Klima belegt. Dies führte für einige Parks und Grünanlagen der Stadt Essen, entsprechend der Klimaanalyse 2022, zu der Funktion: "Oase-Funktion Park und Grün". Im Fokus wurden nun die Parks oder Grünflächen mit der Funktion "OASE" ermittelt und mit der Abdeckung durch Kronenschirmflächen abgeglichen. Daraus wurden für die Parks und Grünanlagen Kategorien gebildet und erste Anlagen mit dem größten Bedarf an Jungbaumpflanzungen 2024 ermittelt und weiter für das Jahr 2025 individuelle Pflanz-Konzepte für die folgenden Parks und Grünanlagen erstellt: Park im Univiertel KSP Therbeckenring Grünanlage Friedrich-Lange Straße/ Spielplatz Grünanlage Friedrich-Lange Straße Grünanlage Residenzaue KSP Holtrichterweg Farrenbroich PuG KSP Kleine Röckenstraße Volksgarten Kray Südpark Kray Grünzug Hörster Feld Grünanlage Werdener Feintuchwerke Grünanlage in der Piepenbeck/Barkhovenalle Grünanlage Barkhover Feldweg Schule Böcklinstrasse Waldlehne KSP Burg Schellenberg Grünanlage Reuenberg Bouleplatz Niederfeldsee Ludwig Kessing Park Summe 201 Alle Grün- und Parkanlagen können mit Fahrzeugen und Maschinen bis 7,5 t Gesamtgewicht angefahren werden. Dabei ist auf Besucher der Anlagen jederzeit Rücksicht zu nehmen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Die Pflanzung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen und bis zum 31.03.2026 fertigzustellen. Die Koordination der Pflanzenlieferung mit der Baumschule obliegt dem Auftragnehmer. Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8).
Interne KennungBE03L250601
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGrünanlagen im Essener Stadtgebiet  
StadtEssen
Postleitzahl45127
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/12/2025
Enddatum der Laufzeit31/03/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleBezirksregierung Düsseldorf
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs.3 GWB lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGrün und Gruga
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltGrün und Gruga
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungStadtgrün Ruhr
Angebot
Kennung des Angebots6 - 532016
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelStadtgrün Ruhr, 45139 Essen
Datum des Vertragsabschlusses18/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGrün und Gruga
Registrierungsnummer05113-31001-15
PostanschriftLührmannstraße 82
StadtEssen
Postleitzahl45131
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
KontaktpersonFB 67 - Vergabestelle
E-Mailvergabe@gge.essen.de
Telefon+49 2018867070
Fax+49 2018867058
Internetadressehttp://www.essen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungGrün und Gruga
Registrierungsnummer05113-31001-15
PostanschriftLührmannstraße 82
StadtEssen
Postleitzahl45131
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
KontaktpersonFB 67 - Vergabestelle
E-Mailvergabe@gge.essen.de
Telefon+49 2018867070
Fax+49 2018867058
Internetadressehttp://www.essen.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 221147-3045
Fax+49 221147-2889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungBezirksregierung Düsseldorf
Registrierungsnummer5.277.692
PostanschriftAm Bonneshof 35
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40474
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
KontaktpersonDezernat 34
E-Mailpoststelle@brd.nrw.de
Telefon+49 2114750
Fax+49 2114752671
Internetadressehttp://www.brd.nrw.de/wirtschaft/wirtschafts_arbeitsmarkt_foerderung/Das_oeffentliche_Auftragswesen.html
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungStadtgrün Ruhr
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer111/5762/0350
PostanschriftAm Schacht Hubert 11
StadtEssen
Postleitzahl45139
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
E-Mailinfo@stadtgruen.ruhr
Telefon+49 2016169890
Fax+49 2016169891
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5c8013ee-35a0-475b-9829-f6c5ef9d78b8  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/11/2025 07:55:36 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung767696-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe223/2025
Datum der Veröffentlichung19/11/2025