Vorliegend geht es um die Weiterentwicklung, Pflege und Installationssupport der Software "Vergabemanager" (eVergabe) der Firma AI für insgesamt 12 Monate. Mit einem Schreiben vom 27.10.2023 erklärt die Firma, dass sie alleinige Inhaberin der Urheberrechte an der Software "eVergabe" und den zugehörigen Schnittstellen ist. Bei der Erbringung der Programmierleistungen muss der Quellcode umgearbeitet werden. Die von den Angeboten umfassten Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfordern zwar keinen Eingriff in den Quellcode, zur Erbringung dieser Leistungen ist jedoch eine detaillierte Kenntnis und Einsichtnahme in den Quellcode erforderlich. Ein Dritter kann diese Kenntnisse nicht erwerben oder in den Quellcode Einsicht nehmen, da die Dekompilierung des Objektcodes in den Quellcode nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) eine zustimmungsbedürftige Handlung darstellt. Eine Ausnahme hiervon ist vorliegend nicht einschlägig. Die urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechte machen eine Auftragserfüllung durch Dritte unmöglich, weil die Auftragserfüllung durch Dritte nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers nach § 69c UrhG möglich ist und diese Zustimmung von der Firma Administration Intelligence AG nicht erteilt wurde