76909-2025 - Ergebnis
Deutschland – Fernmeldedienste – Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der WiLü-Förderung durch die Gemeinde Zweiflingen
OJ S 24/2025 04/02/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Zweiflingen
E-Mailvergabe@iuscomm.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGewährung einer Zuwendung im Rahmen der WiLü-Förderung durch die Gemeinde Zweiflingen
BeschreibungDer Konzessionsgeber plant, zur Versorgung aller Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten, sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Die Gemeinde Zweiflingen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtline) eine Förderung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell beantragt. Ebenso nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums.
Kennung des Verfahrense4b0fe75-497d-4de1-97d1-c8eeea277b11
Interne Kennung672/24-AZ
VerfahrensartSonstiges zweistufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hohenlohekreis (DE119)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGewährung einer Zuwendung im Rahmen der WiLü-Förderung durch die Gemeinde Zweiflingen
BeschreibungDer Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und die Errichtung eines Gigabit-Netzesdes Netzes einbringen bzw. nutzen. Der Netzbetreiber erhält hier-bei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitband-infrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das Gigabitnetz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis etc.) zu marktüblichen Konditionen und zu den anzubietenden Konditionen ebereitzustellen. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. (dunkel-)grauer Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Das Ausschreibungsgebiet des Förderantrags umfasst nach aktuellem Stand 377 Adresspunkte, welche momentan mit weniger als der vorgenannten, bzw. der relevanten Aufgreifschwelle versorgt sind. Die Zielversorgung soll mit dem vorgenannten Bundesförderprogramm sowie einer Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg gefördert werden und diesbezüglich folgender Technologie entsprechen: FTTB (Glasfaser bis zum Übergabepunkt im Gebäude). Der ausgewählte Netzbetreiber muss deshalb, eine zuverlässige Versorgung aller Teilnehmer in den Ausbaugebieten mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Haushalte, sowie Gewerbetreibende gewährleisten. Der Bieter plant, errichtet und betreibt die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur, welche zur gigabitfähigen Erschließung der Adressen mit entsprechenden Endkundendiensten nötig ist. Der Konzessionsnehmer muss jegliche Leistungen erbringen, die notwendig sind, um die verlangte Breitbandversorgung herzustellen und deren Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können. Auf die Ausführengen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen.Zudem wird auf die Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen nebst Vertrag verwiesen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anpassungen an aktuelle Versorgungsentwicklungen auch im laufenden Verfahren vorbehalten bleiben. Die Bieter werden hierüber über die Ausschreibungsunterlagen in den nächsten Stufen bzw. entpsrechende Bieterrundschreiben informiert. Ferner können sich diverse Anpassungen aus dem Verhandlungsverfahren ergeben. Dies gilt insbesondere für alle verhandelbare Passagen des Netzbetriebsvertrages einschließlich Laufzeit und damit auch Auftragswert und ggf. Versorgungsgebiete.
Interne Kennung0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hohenlohekreis (DE119)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRealisierungszeitraum
BeschreibungRealisierungszeitraum
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungEndkundenprodukte
BeschreibungEndkundenprodukte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAlternative Verlegemethoden
BeschreibungAlternative Verlegemethoden
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleLandgericht Heilbronn
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA –Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich dabei um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwieder der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift, soweit bei Unterschreitung des Schwellenwertes überhaupt relevant, die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904). Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf Folgendes verwiesen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Zweiflingen
Registrierungsnummer8477
PostanschriftEichbacher Straße 17
StadtZweiflingen
Postleitzahl74369
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@iuscomm.de
Telefon+49 794894190
Internetadressehttps://www.zweiflingen.de
Profil des Erwerbershttps://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungLandgericht Heilbronn
Registrierungsnummer59876257-031f-40bd-aec8-dcf355d7dbfb
PostanschriftWilhelmstraße 8
StadtHeilbronn
Postleitzahl74015
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
E-Mailpoststelle@lgheilbronn.justiz.bwl.de
Telefon+49 7131641
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnungiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer180633bd-fdc0-4806-838d-50cb93327ec7
PostanschriftPanoramastraße 29
StadtStuttgart
Postleitzahl70174
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@iuscomm.de
Telefon+49 71125359390
Internetadressehttps://www.iuscomm.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungada79309-e0cf-42bf-9f40-1d184836490e  -  02
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung03/02/2025 07:37:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung76909-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe24/2025
Datum der Veröffentlichung04/02/2025