769774-2023 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) inkl. Küchen- und Badewassertechnik sowie der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung) für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen
OJ S 244/2023 19/12/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Schulverband Gars a.Inn
E-Mail: Lieselotte.Oberbauer@gars.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) inkl. Küchen- und Badewassertechnik sowie der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung) für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens sind folgende Leistungen für das Vorhaben der Generalsanierung oder des Neubaus der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird: ­- Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Anlagengruppen 1 bis einschl. 3, 7 (anteilig) und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (HLS), Leistungsphasen 3 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI. Der Leistungsumfang umfasst: - Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen und Lufttechnische Anlagen) - Planungsleistungen für die Anlagen der Küchentechnik (Anlagengruppe 7, Kostengruppe 471 gem. Anhang 1 DIN 276: 2018-12) - Planungsleistungen für die Anlagen der Schwimmbadtechnik (Anlagengruppe 7, Kostengruppe 472 gem. Anhang 1 DIN 276: 2018-12. ­- Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung), § 41 Nr. 2 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt. Die Projektunterlagen insoweit können ausschließlich vor Ort beim Auftraggeber nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden (vgl. Verfahrensbedingungen). Zur Realisierung des Projekts hat der Auftraggeber einen Geschäftsbesorger mit sämtlichen erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschließlich einer kaufmännischen und finanzwirtschaftlichen Betreuung beauftragt. Der Geschäftsbesorger leistet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und erbringt auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages alle für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Bauleistungen sowie Projektsteuerungs- und Finanzierungsdienstleistungen. Für die Realisierung des Projektes ist der Geschäftsbe-sorger nach Maßgabe dieses Vertrages berechtigt, gegenüber dem Auftragnehmer als Auftraggeber aufzutreten und zu handeln. Die Leistungsstufen 1 und 2 gem. § 55 Abs. 1 HOAI der verfahrensgegenständlichen Fachplanungsleistungen TGA HLS wurden bereits in einem vorangegangen Verfahren ausgeschrieben und auch erbracht. Der Auftragnehmer soll in das laufende Projekt ab Leistungsphase 3 mit einsteigen. Zudem wurden bereits Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Fachplanungsleistungen ELT sowie Fachplanungsleistungen Tragwerksplanungen und Objektplanungsleistungen für Freianlagen vergeben. Sämtliche Planungsleistungen befinden sich in der Ausführung in Leistungsphase 2.
Kennung des Verfahrens: a46b720f-3767-4a45-927a-3e519eab192e
Interne Kennung: 081104-2022
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Entrichtung von Steuern: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) inkl. Küchen- und Badewassertechnik sowie der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung) für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens sind folgende Leistungen für das Vorhaben der Generalsanierung oder des Neubaus der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird: ­- Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Anlagengruppen 1 bis einschl. 3, 7 (anteilig) und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (HLS), Leistungsphasen 3 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI. Der Leistungsumfang umfasst: - Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen und Lufttechnische Anlagen) - Planungsleistungen für die Anlagen der Küchentechnik (Anlagengruppe 7, Kostengruppe 471 gem. Anhang 1 DIN 276: 2018-12) - Planungsleistungen für die Anlagen der Schwimmbadtechnik (Anlagengruppe 7, Kostengruppe 472 gem. Anhang 1 DIN 276: 2018-12. ­- Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung), § 41 Nr. 2 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt. Die Projektunterlagen insoweit können ausschließlich vor Ort beim Auftraggeber nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden (vgl. Verfahrensbedingungen). Zur Realisierung des Projekts hat der Auftraggeber einen Geschäftsbesorger mit sämtlichen erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschließlich einer kaufmännischen und finanzwirtschaftlichen Betreuung beauftragt. Der Geschäftsbesorger leistet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und erbringt auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages alle für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Bauleistungen sowie Projektsteuerungs- und Finanzierungsdienstleistungen. Für die Realisierung des Projektes ist der Geschäftsbe-sorger nach Maßgabe dieses Vertrages berechtigt, gegenüber dem Auftragnehmer als Auftraggeber aufzutreten und zu handeln. Die Leistungsstufen 1 und 2 gem. § 55 Abs. 1 HOAI der verfahrensgegenständlichen Fachplanungsleistungen TGA HLS wurden bereits in einem vorangegangen Verfahren ausgeschrieben und auch erbracht. Der Auftragnehmer soll in das laufende Projekt ab Leistungsphase 3 mit einsteigen. Zudem wurden bereits Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Fachplanungsleistungen ELT sowie Fachplanungsleistungen Tragwerksplanungen und Objektplanungsleistungen für Freianlagen vergeben. Sämtliche Planungsleistungen befinden sich in der Ausführung in Leistungsphase 2.
Interne Kennung: 081104-2022
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Beauftragung der Besonderen Leistungen erfolgt für den AG teilweise lediglich optional und auf gesonderten Abruf der jeweiligen Stufe. Wenn sich herausstellen sollte, dass wesentliche Ergebnisse der HOAI-Leistungsphasen 1 und / oder 2 fehlen, ist der Auftraggeber berechtigt, solche (Teil-)Leistungen (Grund- und Besondere Leistungen) nachträglich beim Auftragnehmer abzurufen; bei den Besonderen Leistungen könnten vor allem folgende Leistungen abgerufen werden: - Fachtechnisches Mitwirken bei der Fördermittelbeantragung; - Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches. Leistungen, die der Auftraggeber nach dieser Regelung beim Auftragnehmer abruft, werden -nach Wahl des Auftraggebers - entweder auf Basis der anrechenbaren Kosten, die diese (Teil-)Leistungen betreffen, oder nach Zeitaufwand, den der Auftragnehmer im Einzelnen nachzuweisen hat, vergütet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium: 
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: a) Erklärung über Mindestumsatz b) Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: a) Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auf-trags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, be-schränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeit-raum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss min-destens 500.000,00 Euro netto pro Geschäftsjahr betragen. b) Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfah-rensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssum-men betragen muss.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium: 
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: a) Unternehmensreferenzen b) Mitarbeiteranzahl
Beschreibung des Eignungskriteriums: a) Angabe von mindestens fünf Unternehmensreferenzen. Die Unternehmensreferenzen müs-sen folgende Mindestkriterien erfüllen: • TGA-Fachplanung (HLS) einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme; • HOAI-Leistungsphase 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum vom 01/2013 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen. Es sind jeweils anzugeben: • Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, • Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind, • Auftragssumme, • Ausführungszeit. b) 1. Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte und die Zahl der aktuell beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte hervorgeht. 2. Erklärung, dass das Unternehmen über die personellen Kapazitäten verfügt und für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrages verfügen wird, um den Auftrag im vorgegebenen zeitlichen Rahmen ordnungsgemäß zu erfüllen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium: 
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Erklärung zu Maßnahme zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium: 
Art: Sonstiges
Bezeichnung: a) Eigenerkl. über eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV b) Erklräung über Vergabe von Unteraufträgen nach § 36 VgV
Beschreibung des Eignungskriteriums: zu a): 1. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. 2. Diesen Nachweis hat er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unter-nehmens oder auf andere Weise zu erbringen. Soll der Nachweis in Form einer Verpflich-tungserklärung erbracht werden, hat der Bieter das als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu verwenden und dem Angebot entsprechend beizufügen. 3. Der AG überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitä-ten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Der AG schreibt vor, dass der Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, innerhalb angemessener Frist erset-zen muss. 4. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Befähigung oder Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Diese Unternehmen müs-sen daher als Unterauftragnehmer angegeben und eingesetzt werden. 5. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat der Bieter dem AG auf Anforderung eine Erklärung vorzulegen, wonach eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe besteht. zu b): 1. Der Bieter hat gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 VgV anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. 2. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe kann der AG vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, den/die Unterauftrag-nehmer konkret zu benennen und insbesondere durch Vorlage einer Verpflichtungserklä-rung nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel des/der Unterauftragnehmer(s) zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). 3. Der Bieter ist verpflichtet, bei der Einholung von Angeboten von Unterauftragnehmern kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen, Unteraufträge zu erteilen, wie dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbar ist, bei der Übertragung von Teil-leistungen nach Wettbewerbsgesichtspunkten zu verfahren und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – zu stellen, als sie durch den Auftrag mit dem Bieter verein-bart würden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept (225 v. 500 Punkten)
Beschreibung: Schriftliches Konzept im Hinblick auf a. die planungsspezifische Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen und Schwierigkeiten im Rahmen der Generalsanierung der Schule (90 v. 225 Punkten); b. die Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen (75 v. 225 Punkten); c. die Herangehensweise bei der Kosten- und Terminplanung sowie der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine (60 v. 225 Punkten). Erwartungshorizont zu Nr. 1a): Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausar-beitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: ­ - Planungssicherheit, ­ - Ökologisch, nachhaltiges Bauen, ­ - Planung auf dem neuesten Stand der Technik. ­ - Planung von wartungsarmen Installationen ­ - Einbindung der bestehenden, dezentralen Lüftungsgeräte ­ - Einbindung bzw. Aktualisierung der bestehenden Gebäudeleittechnik ­ - Einbindung bzw. Berücksichtigung Konzept Energieberater ­ - Umgang mit bestehender Schwimmbadtechnik ­ - Umgang mit Entwässerungsthematik ­ - Umgang mit Eintritt in laufendes Projekt ab Leistungsphase 3 Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung als nicht abschließend, sondern als „Mindestinhalt“ anzusehen ist. Die Bieter sollen mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. Nr. 1b: Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter in seinem Planungsbereich sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen anzufertigen. Dabei sind nicht nur organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang darzustellen, sondern auch, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet. Nr. 1c: Aufgrund des, insbesondere auch durch den Förderbescheid vorgegebenen engen Zeitplan und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist für den Auftraggeber ein we-sentlicher Faktor, dass die entsprechend geplanten Kosten und Termine eingehalten werden. Der Auftraggeber erwartet daher von Auftragnehmer ein planvolles Mitwirken bei der Planung und Steuerung der Kosten und Termine. Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher seine konkrete Herangehensweise bei der Mitwirkung an der Planung und Verfolgung der Kosten und Termine darstellen, um den Auftraggeber davon zu überzeugen, dass er diesen wesentlichen Leistungsaspekt zu seiner Zufriedenheit erfüllen kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar (275 v. 500 Punkten)
Beschreibung: Im Hinblick auf die gewünschten Angaben und der Wertung des Honorarangebotes wird auf Folgendes hingewiesen: ­Für die Bewertung des Honorars für die Grundleistungen der Fachplanung der Tech-nischen Gebäudeausrüstung (HLS) wird von einer fiktiven Summe von anrechenbaren Kosten in Höhe EUR 2,7 Mio. für die Kostengruppen 410, 420, 430, 470 und 480 ausgegangen: KG 410: EUR 350.000 KG 420: EUR 1.100.000 KG 430: EUR 550.000 KG 470: EUR 500.000 KG 480: EUR 200.000 ­ - Für die Bewertung des Honorars für die Grundleistungen der Objektplanung Ingeni-eurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung) wird von einer fiktiven Summe von anrechenbaren Kosten in Höhe von EUR 77.350 für die Kostengruppe 221 ausgegangen. ­Ausgehend von der vorgenannten Summe von anrechenbaren Kosten wird anhand der im Vertrag vorgegebenen und im Honorarangebot angegebenen Honorarparameter das Honorar für die Grundleistungen der Fachplanung der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) sowie der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung) als konkrete Zahl zu Wertungszwe-cken ermittelt; als Bezugsgröße für die Berechnung des konkreten Wertungsbetrages für die Nebenkosten wird das Netto-Grundleistungshonorar einschl. Zu- bzw. Ab-schlägen zzgl. ggf. Honorar für Besondere Leistungen (ohne Wertungsbetrag für Stundensätze) zugrunde gelegt; ­Die für die Besonderen Leistungen anzubietenden Pauschalen sind hingegen ver-bindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werden. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen; ­Die angegebenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipli-ziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. ­ - das Honorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pauschalen für die Besonderen Leistungen, die Nebenkosten sowie ­ - die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 55 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 275 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.aumass.de,/
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2024 11:00:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung von Unterlagen nach § 56 VgV vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
Eröffnungstermin: 16/01/2024 11:01:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Schulverband Gars a.Inn
Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Hauptstraße 3
Stadt: Gars a.Inn
Postleitzahl: 83536
Land: Deutschland
E-Mail: Lieselotte.Oberbauer@gars.de
Telefon: +49 8073918511
Fax: +49 80739185511
Internetadresse: https://www.vs-gars.de/
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 00
Stadt: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2acdbc0a-32a2-491a-b5af-7bca415d8a25  -  01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/12/2023 17:56:26 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 769774-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 244/2023
Datum der Veröffentlichung: 19/12/2023