Neubau der Berufsschule Weilheim — 2020/11.2/089 – 612 Steuerungs- und Automatisierungstechnik
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 39162200 Lehrmittel und -geräte
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neubau der Berufsschule Weilheim — 2020/11.2/089 – 612 Steuerungs- und Automatisierungstechnik.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 276 665,37 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 38423000 Druckmessgeräte, 38542000 Servo-hydraulische Prüfgeräte, 43328000 Hydraulische Anlagen, 43328100 Hydraulische Vorrichtungen, 43800000 Werkstattausrüstung, 45214310 Bau von Berufsschulen, 44163160 Verteilerleitungen und Zubehör
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Hauptort der Ausführung:
Narbonner-Ring 1
82362 Weilheim in Oberbayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Kurzbeschreibung, Leitmengen:
Die Ausschreibung umfasst ein modular aufgebautes Lehr- und Übungssystem, das definierte hydraulische Inhalte der betrieblichen Praxis darstellt unter Einsatz handelsüblicher Hydraulikkomponenten aus der Industrie, die mit einem dem Gesamtsystem entsprechenden Befestigungsmodul versehen sind. Es handelt sich um 4 St. Doppelschulungsstände mit Montageträgern und Gerätebausätzen. Die Bausätze umfassen 8 St. Grundgerätesatz, 4 x 8 St. Erweiterungsgerätesatz, Messgerätesatz. Des Weiteren sind 8 St. Lagermodule, Schlauchleitungen, Unterrichtsmaterial und Zubehör enthalten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 162-392185
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Neubau der Berufsschule Weilheim — 2020/11.2/089 – 612 Steuerungs- und Automatisierungstechnik
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 02/11/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Bosch Rexroth AG, Drive & Control Academy
Postanschrift: Bahnhofsplatz 2
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 276 665,37 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern