Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 2 bis 8 Objektplanungsleistungen für Freianlagen gern.§ 39 ff. iV. m. Anlage 11 HOAI 2013 zu beauftragen.
Der Auftrag ist unterteilt in die Teilobjekte:
- Freianlagen für das Gebäude Forschungsneubau des Center for Energy and Enviromental Chemistry Jena(CEEC Jena II)
- Freianlagen für das Gebäude Neubau eines Anwenderzentrums (AWZ CEEC Jena).
Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vorerst vertraglich die Lph 2 bis 3 beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für die Freianlagen, die den Gebäuden CEEC Jena II einerseits und AWZ CEEC Uena andererseits zugeordnet sind.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Die ursprünglich beauftragte Leistung wurde zunächst ergänzt um Nachtrag 01 (bekanntgemacht im Amtsblatt der Europäischen Union), dessen Abruf weiterer Leistungsstufen unter Einbeziehung höherer anrechenbarere Kosten sowie den Abruf weiterer Leistungsstufen (Teilleistung LS 2 - LPH 4) der Grundleistungen der Objektplanungsleistungen für Freianlagen unter Einbeziehung der Erhöhung der anrechenbaren Kosten.
Weiterhin erfolgte die Beauftragung des Nachtrages 02 - ebenfalls bekanntgemacht im Amtsblatt der Europäischen Union, sowie Nachtrag 03, für den keine Notwendigkeit einer Bekanntmachung besteht (§ 132. Abs. 3 GWB).
Es folgten die Beauftragung des Nachtrages 04 "Zusatzleistungen im Gewerk Ingenieurbauwerke", des Nachtrages 05 "AWZ Eingang TO-West", des Nachtrages 06 "Besondere Leistungen" sowie des Nachtrages 07 "Objektüberwachung Los 01".
Die letzte Meldung war die des Nachtrages 08 "Objektüberwachung für Los 34 und 39". Zwischenzeitlich musste eine Korrektur des Auftragswertes erfolgen, die Inhalte bleiben unverändert.
Daher erfolgt hiermit die Meldung der Anpassung der Auftragswerte (Einzelauftragswert und Gesamtauftragswert).