77136-2022 - ErgebnisDeutschland-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 30/2022 11/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V.
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe-einkauf@daad.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: e. V.
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Externe Informationssicherheitsbeauftragte / Externer Informationssicherheitsbeauftragter für die DAAD-Zentrale in Bonn, das DAAD Büro Berlin und das DAAD-Außennetzwerk
Referenznummer der Bekanntmachung: 351/2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Übernahme der Funktion bzw. der Aufgaben der/des IT-Sicherheitsbeauftragten im Sinne des geltenden BSI-Standards für IT-Grundschutz-Vorgehensweise (BSI Standard 200-2) für die DAAD-Zentrale in Bonn, das Büro Berlin sowie das Außennetzwerk des DAAD.
Hierfür wird ein/e IT-Sicherheitsbeauftragte/r sowie ein/e Penetrationstester/in benötigt.
Zu den Pflichten der/des IT-Sicherheitsbeauftragten zählen insbesondere der Aufbau, der Betrieb und die Weiterentwicklung eines IT-Sicherheitsmanagementsystems (ISMS) gemäß BSI-Standard „Managementsysteme für Informationssicherheit“ (BSI Standard 200-1).
Zu den Pflichten des Penetrationstesters gehören insbesondere die Koordination, Durchführung und Dokumentation von Penetrationstests zur Überprüfung des vorhandenen Sicherheitsniveaus von IT-Systemen und Anwendungen auf Basis der Vorgaben des BSI (IS-Penetrationstest).
In Anwendung seiner Fachkunde ist der Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben der/des externen IT-Sicherheitsbeauftragten weisungsfrei. Die Tätigkeit des Auftragnehmers hat beratenden/empfehlenden Charakter.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage A02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 188 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die Übernahme der Funktion bzw. der Aufgaben der/des IT-Sicherheitsbeauftragten im Sinne des geltenden BSI-Standards für IT-Grundschutz-Vorgehensweise (BSI Standard 200-2) für die DAAD-Zentrale in Bonn, das Büro Berlin sowie das Außennetzwerk des DAAD.
Hierfür wird ein/e IT-Sicherheitsbeauftragte/r sowie ein/e Penetrationstester/in benötigt.
Zu den Pflichten der/des IT-Sicherheitsbeauftragten zählen insbesondere der Aufbau, der Betrieb und die Weiterentwicklung eines IT-Sicherheitsmanagementsystems (ISMS) gemäß BSI-Standard „Managementsysteme für Informationssicherheit“ (BSI Standard 200-1).
Zu den Pflichten des Penetrationstesters gehören insbesondere die Koordination, Durchführung und Dokumentation von Penetrationstests zur Überprüfung des vorhandenen Sicherheitsniveaus von IT-Systemen und Anwendungen auf Basis der Vorgaben des BSI (IS-Penetrationstest).
In Anwendung seiner Fachkunde ist der Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben der/des externen IT-Sicherheitsbeauftragten weisungsfrei. Die Tätigkeit des Auftragnehmers hat beratenden/empfehlenden Charakter.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage A02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des eingereichten Konzepts / Gewichtung: 160
Qualitätskriterium - Name: Qualität des vorgesehenen Personals / Gewichtung: 400
Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit vor Ort im Krisenfall / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 400
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 217-571452
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 351/2021
Bezeichnung des Auftrags:
Externe Informationssicherheitsbeauftragte / Externer Informationssicherheitsbeauftragter für die DAAD-Zentrale in Bonn, das DAAD Büro Berlin und das DAAD-Außennetzwerk
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: INFODAS Gesellschaft für Systementwicklung und Informationsverarbeitung mbH
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50767
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 188 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 188 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/02/2022