774528-2025 - Ergebnis
Deutschland – Fernmeldedienste – Breitbandkonzession Lückenschluss Gebhardshagen für die Stadt Salzgitter
OJ S 225/2025 21/11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Salzgitter
E-Mailsubmission@stadt.salzgitter.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBreitbandkonzession Lückenschluss Gebhardshagen für die Stadt Salzgitter
BeschreibungDie kreisfreie Stadt Salzgitter hat nach Durchführung von Branchendialogen sowie einem anschließenden Markterkundungsverfahren die Unterversorgung mit schnellen Breitbandanschlüssen des Gebietes Gebhardshagen im Bereich Südwest festgestellt und schreibt hiermit den Ausbau einer Breitbandinfrastruktur nach aktuellen Stand der Technik aus. Der Stadt Salzgitter liegt ein Zuwendungsbescheid des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Sinne der Nr.3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 14.11.2024 vor. Ziel der Maßnahme ist es, unterversorgte Adressen im Ort Gebhardshagen mit einem Glasfaseranschluss zu erschließen und so einen vollständigen Ausbau mit einem hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetz im Stadtteil zu erreichen. Dabei müssen die geförderten Breitbandanschlüsse zuverlässig eine Versorgung von mindestens einem Gigabit/s symmetrisch ermöglichen. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungskonzession wobei die Stadt Salzgitter als Konzessionsgeber auftritt. Der Konzessionsnehmer erwirtschaftet seine Investitionen über das seinerseits angebotene Produkt bei den Endkunden. Die von dem Konzessionsnehmer ermittelten nichtgedeckten Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) werden seitens des Konzessionsgebers gewährt. Diese Kosten werden zum Teil aus Fördermitteln gedeckt, die der Konzessionsgeber durch vertragliche Regelungen an den Konzessionsnehmer weitergibt. Die Übernahme der Wirtschaftlichkeitslücke wird auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages weitergeleitet. Die Stadt Salzgitter führt dieses Vergabeverfahren in eigenem Namen und auf eigener Rechnung durch. Vertragspartner des ermittelten Konzessionsnehmers wird die Stadt Salzgitter. Der Konzessionsnehmer soll - soweit vorhanden - sein eigenes Netz sowie - soweit wirtschaftlich sinnvoll - angemietete Netzteile Dritter als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das gigabitfähige Netz in Betrieb zu nehmen, zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Konzessionsgebers zu betreiben. Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
Kennung des Verfahrens5a2a1626-f7ee-4ee8-b0f9-099555a313b1
Interne Kennung2025-0126_25-0124-(DL)
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtSalzgitter-Gebhardshagen
Land, Gliederung (NUTS)Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYTZ34XBX8# Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBreitbandkonzession Lückenschluss Gebhardshagen für die Stadt Salzgitter
BeschreibungDie kreisfreie Stadt Salzgitter hat nach Durchführung von Branchendialogen sowie einem anschließenden Markterkundungsverfahren die Unterversorgung mit schnellen Breitbandanschlüssen des Gebietes Gebhardshagen im Bereich Südwest festgestellt und schreibt hiermit den Ausbau einer Breitbandinfrastruktur nach aktuellen Stand der Technik aus.
Interne Kennung2025-0126_25-0124-(DL)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSalzgitter-Gebhardshagen
Land, Gliederung (NUTS)Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/05/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Salzgitter
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge84 029,70 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots84 029,70 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelTelekom Deutschland GmbH, 53227 Bonn
Datum des Vertragsabschlusses20/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots84 029,70 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots84 029,70 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Salzgitter
Registrierungsnummert:053418393542
PostanschriftJoachim-Campe-Straße 6-8
StadtSalzgitter
Postleitzahl38226
Land, Gliederung (NUTS)Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
LandDeutschland
E-Mailsubmission@stadt.salzgitter.de
Telefon+49 5341839-3542
Fax+49 5341839-4960
Internetadressehttps://www.salzgitter.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 413115-2943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerHRB5919
PostanschriftLandgrabenweg 151
StadtBonn
Postleitzahl53227
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-MailE.Graef@telekom.de
Telefon+49 2281810
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung15a1aa00-930d-4240-9fc3-adcb6de475d3  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/11/2025 10:44:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung774528-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe225/2025
Datum der Veröffentlichung21/11/2025