Im vorausgegangenen offenen Verfahren sind keine geeigneten Angebote eingegangen, die alle Ausschlusskriterien erfüllt haben. Ein Zuschlag konnte auf keines der eingegangenen Angebote erteilt werden. Das offene Verfahren wurde daher aufgehoben.
Nach Anpassung der Leistungskriterien auf Grund der gewonnen Marktkenntnisse wurde die Leistung anschließend im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb neu ausgeschrieben. Die ursprünglichen Auftragsbedingungen wurden hierbei nicht grundlegend geändert.