2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Los 1 - Werksabholung
Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Los 2 - Anlieferung beim Bieter, der den Zuschlag zu Los 1 erhalten hat
Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
Land: Deutschland
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Konkurs: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Korruption: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Vergleichsverfahren: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Betrugsbekämpfung: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Zahlungsunfähigkeit: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Erklärungen nach TVergG LSA
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
Entrichtung von Steuern: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt; Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen