775956-2023 - Wettbewerb
Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Aufstellung und Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage (GWR) zur Reinigung des Grundwassers von Schwermetallen, leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen und per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen
OJ S 246/2023 21/12/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungFreistaat Bayern, v.d.d. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
E-Mailinfo@lra-toelz.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAufstellung und Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage (GWR) zur Reinigung des Grundwassers von Schwermetallen, leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen und per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen
BeschreibungAufstellung und Betrieb einer Grundwasser-Reinigungsanlage (GWR) für mindestens 0,5l/s Grundwasser und Grundwasser-Reinigung auf die Schadstoffparameter Chrom, Chrom VI, Nickel, LHKW und per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS).
Kennung des Verfahrensc1c7d80c-cae9-4da4-adcd-7878eb573f18
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensFür den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Das gegenständliche Grundstück erfordert ein sofortiges Handeln hinsichtlich der hier gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen. Ein weiteres Abwarten ist unter Anwendung einer längeren Angebotsfrist ist daher nicht angezeigt. HINWEIS: Der Auftraggeber legt daher fest, dass er keine fehlenden, unvollständigen und fehlerhaften (gleich ob unternehmensbezogene oder leistungsbezogene) Unterlagen nachfordern wird. Fehlende, unvollständige und fehlerhafte (gleich ob unternehmensbezogene oder leistungsbezogene) Unterlagen können daher zum Ausschluss des Angebots führen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733900 Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBetriebsgelände der Franz Oberflächentechnik GmbH & Co. KG Daimlerweg 5 
StadtGeretsried
Postleitzahl82538
Land, Gliederung (NUTS)Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung495 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHRG6
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAufstellung und Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage (GWR) zur Reinigung des Grundwassers von Schwermetallen, leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen und per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen
BeschreibungAuf dem Betriebsgelände der Fa. Franz Oberflächentechnik GmbH & Co. KG (Daimlerweg 5, 82538 Geretsried, Fl.Nr. 111/9 Gemarkung Geretsried) hat eine Galvanik ihren Betrieb eingestellt. Es besteht dort ein Grundwasserschaden. Die bisherige Reinigung des Grundwassers über die betriebliche Abwasserbehandlungsanlage soll äußerst kurzfristig durch eine geeignete Grundwasserreinigungsanlage (Übergangslösung) in einem winterfesten Container ersetzt werden. Vor diesem Hintergrund beschafft der Auftraggeber Leistungen in Form der Aufstellung und des Betriebs einer Grundwasser-Reinigungsanlage (GWR) für mindestens 0,5l/s Grundwasser auf die Schadstoffparameter Chrom, Chrom VI, Nickel, LHKW und per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS), inklusive Wartung und eines späteren Abbaus der GWR. Die Grenzwerte für eine Versickerung des gereinigten Grundwassers auf dem Betriebsgelände sind die Unterschreitung der Stufe-1-Werte des LfU-Merkblattes 3.8/1 vom 05/2023 [Anlage 811]. Falls keine Versickerung möglich ist, sind bei der Einleitung in den öffentlichen Kanal die Grenzwerte gemäß Leistungsverzeichnis [Anlage 802] zu beachten.
Interne Kennung#1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733900 Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBetriebsgelände der Franz Oberflächentechnik GmbH & Co. KG Daimlerweg 5 
StadtGeretsried
Postleitzahl82538
Land, Gliederung (NUTS)Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen7
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftrag verlängert sich jeweils um sechs (6) Monate, wenn er nicht mit einer Frist von acht (8) Wochen vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den Auftraggeber ordentlich gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie Sanierungsmaßnahme dient der nachhaltigen Nutzung und dem Schutz von Wasserressourcen, insbesondere dem Gewässerschutz.
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungErklärung IAO-Kernarbeitsnormen Der Bieter hat zu versichern, den Auftrag nur mit Produkten auszuführen, die unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und- standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt wurden. Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Eigenerklärung abzugeben hat dafür die Anlage 328 "IAO-Kernarbeitsnormen" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDie nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungBietergemeinschaften
Beschreibung des EignungskriteriumsIm Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungAusschlussgründe
Beschreibung des EignungskriteriumsZwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat jeweils eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungEignungsleihe
Beschreibung des EignungskriteriumsBeabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung / Zusage [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungUnternehmensbezogene Referenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat mit dem Angebot mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen (Dienstleistungen der Altlastensanierung mit der Grundwasser-Reinigung von Schwermetallen und per- und polyfluorierte Chemikalien ("PFAS") dauerhaft von mindestens 0,5 Liter pro Sekunde über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten unterbrechungsfrei am Stück) einzureichen [Mindestanforderung]. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung (Dienstleistungen der Altlastensanierung mit der Grundwasser-Reinigung von Schwermetallen und PFAS dauerhaft von mindestens 0,5 Liter pro Sekunde über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten unterbrechungsfrei am Stück) unter Angabe der ausgeführten Leistungen; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (Dienstleistungen der Altlastensanierung mit der Grundwasser-Reinigung von Schwermetallen und PFAS dauerhaft von mindestens 0,5 Liter pro Sekunde über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten unterbrechungsfrei am Stück); - Angabe, dass das Wasser im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen der Altlastensanierung mit der Grundwasser-Reinigung dauerhaft von mindestens 0,5 Liter pro Sekunde dauerhaft von Schwermetallen und PFAS gereinigt wurde; - Erbringungszeitraum (Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2021 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren mit einer mindestens zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringung in diesem Bemessungszeitraum [Mindestanforderung]. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) des unterbrechungsfreien Zeitraums; die Maßnahme darf auch vor dem 01.01.2021 begonnen worden sein. Die Maßnahme darf auch noch weiterhin andauern. In diesem Fall ist anzugeben "länger als die hier gegenständliche Angebotsfrist laufend". Der unterbrechungsfreien Zeitraum muss allerdings innerhalb des Bemessungszeitraums liegen. - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Für das unternehmensbezogene Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Hinweis Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage als Bestandteil seines Angebots ausgefüllt einzureichen. 3. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungKalkulatorischer Angebotspreis (brutto)
BeschreibungAlle wertungsrelevanten Angebote werden hinsichtlich des von den Bietern angebotenen Kalkulatorischen Angebotspreises (brutto) verglichen. Den Zuschlag wird (bei fortbestehender Beschaffungsabsicht) auf das Angebot mit dem niedrigsten Kalkulatorischen Angebotspreises (brutto) erteilt. Ist der niedrigste Kalkulatorische Angebotspreis (brutto) auf dem vordersten Rang bei mehreren Bietern identisch, wird mittels Losverfahren entschieden mit (indirekter) notarieller Beteiligung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAusführungskonzept
BeschreibungBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Bewertet wird in dem Ausführungskonzept, wie der Bieter im Falle der Auftragserteilung an ihn die Leistungen für den Auftraggeber konkret ausführen wird, um bestmöglich; - eine hohe Verfügbarkeit sicherzustellen, um die Anlage dauerhaft zu betreiben und im Falle von Störungen, diese schnellstmöglich zu beheben. (Unterkriterium 1 - 0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1); Der Umfang des Ausführungskonzepts darf maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten, 12 Punkt, Arial, Zeilenabstand 1,5 für die Darstellung des Unterkriteriums betragen. Angaben ab Seite drei (3) des Unterkriteriums bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Zur Abgabe des Ausführungskonzepts ist die Anlage 602 "Ausführungskonzept" zwingend zu verwenden. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt können für das Ausführungskonzept 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erreichten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,0 multipliziert und mathematisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Insgesamt können maximal 30 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" entsprechen gleichzeitig den Leistungspunkten für dieses Zuschlagskriterium.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHRG6/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHRG6
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHRG6
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 $name_timeperiod.DAYS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber legt fest, dass er keine fehlenden, unvollständigen und fehlerhaften (gleich ob unternehmensbezogene oder leistungsbezogene) Unterlagen nachfordern wird. Fehlende, unvollständige und fehlerhafte (gleich ob unternehmensbezogene oder leistungsbezogene) Unterlagen können daher zum Ausschluss des Angebots führen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/01/2024 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsAuf der Vergabeplattform (DTVP)
Eröffnungstermin09/01/2024 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsAuf der Vergabeplattform (DTVP)
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. 2. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. 4. Erklärung Bezug Russland 5. Erklärung IAO-Kernarbeitsnormen
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltFreistaat Bayern, v.d.d. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungFreistaat Bayern, v.d.d. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Registrierungsnummer09173-LRATOELZ12-39
PostanschriftProf.-Max-Lange-Platz 1
StadtBad Tölz
Postleitzahl83646
Land, Gliederung (NUTS)Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
LandDeutschland
KontaktpersonSachgebiet 31 - Wasser und Boden
E-Mailinfo@lra-toelz.de
Telefon+49 80415 050
Fax+49 8041505 303
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer09-0318006-60
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-MailVergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Fax+49 8921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung31b85b8d-6ff3-455f-93a6-6fdcc5a20118  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/12/2023 15:02:25 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung775956-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe246/2023
Datum der Veröffentlichung21/12/2023