776462-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte – Trainingssoftware und Großgeräte
OJ S 226/2025 24/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
E-Mailvergabestelle@bgw-online.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTrainingssoftware und Großgeräte
BeschreibungMit Artikel 1 Nr. 4 der zweiten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung – BKV vom 18. Dezember 1992 wurden Gefährdungen „durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung“ mit der Aufnahme der Berufskrankheit Nr. 2108 generell als mögliche Ursache einer band-scheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule anerkannt. Seit 1994 bietet die BGW das BGW Rückenkolleg an. Die Inhalte und die Effizienz des Rückenkollegs wurden kontinuierlich evaluiert, optimiert und für neue Versichertengruppen angepasst. Beim BGW-Rückenkolleg handelt es sich um ein nachhaltiges und individuelles Programm zur Sekundären Individualprävention - SIP berufsbedingter Wirbelsäulenerkrankungen. Zurzeit findet das Programm an zwei Standorten statt: im BG Klinikum Hamburg und im BGW-Rückenkolleg im Charlottencenter in Halle (Saale). In Kooperation mit den BG Klini-ken wird dieses Angebot seit 1994 von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Zielgruppe dieser Maßnahme sind Pflegekräfte mit LWS-Beschwerden in Kliniken und in der stationären und ambulanten Kranken- und Altenpflege, die ihre gefährdende Tätigkeit laufend ausüben aber auch Versicherte aus anderen Berufsfeldern. Nach der Eröffnung des ersten eigenen Standorts des BGW-Rückenkollegs im Charlotten-center in Halle im Herbst 2021 beabsichtigt die Auftraggeberin, im organisatorischen Verantwortungsbereich am Standort Hamburg ebenfalls eine eigene feste Einrichtung für das Rückenkolleg zu schaffen und mit den erforderlichen Geräten und Softwareprodukten aus-zustatten. Im Zuge dessen werden auch die Geräte für den Standort Halle neu ausgeschrieben, da die bisherige Ausschreibungsfrist endet. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Kennung des Verfahrensfb8b1f46-2a5c-4387-b877-a86c9f687319
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensBegründung Dringlichkeit gem. § 17 Abs. 3 VgV: Aufgrund der Notwendigkeit der Aufstellung und Installation der Geräte bis spätestens Mitte Mai 2026 und der Einplanung von notwendigen Lieferzeiten, Schulungen etc., ist die Einhaltung der Frist gem. § 17 Abs. 2 VgV nicht möglich. Die Auftraggeberin wird den Zeitplan im Bedarfsfall anpassen und über Anpassungen – soweit zweckmäßig – informieren. Aktualisierungen entnehmen Sie dann im weiteren Verfah-ren den übersendeten Unterlagen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsorte sind Halle und Hamburg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - §§ 14 Abs. 3; 17 Abs. 1 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelTrainingssoftware und Großgeräte
BeschreibungMit Artikel 1 Nr. 4 der zweiten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung – BKV vom 18. Dezember 1992 wurden Gefährdungen „durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung“ mit der Aufnahme der Berufskrankheit Nr. 2108 generell als mögliche Ursache einer band-scheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule anerkannt. Seit 1994 bietet die BGW das BGW Rückenkolleg an. Die Inhalte und die Effizienz des Rückenkollegs wurden kontinuierlich evaluiert, optimiert und für neue Versichertengruppen angepasst. Beim BGW-Rückenkolleg handelt es sich um ein nachhaltiges und individuelles Programm zur Sekundären Individualprävention - SIP berufsbedingter Wirbelsäulenerkrankungen. Zurzeit findet das Programm an zwei Standorten statt: im BG Klinikum Hamburg und im BGW-Rückenkolleg im Charlottencenter in Halle (Saale). In Kooperation mit den BG Klini-ken wird dieses Angebot seit 1994 von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Zielgruppe dieser Maßnahme sind Pflegekräfte mit LWS-Beschwerden in Kliniken und in der stationären und ambulanten Kranken- und Altenpflege, die ihre gefährdende Tätigkeit lau-fend ausüben aber auch Versicherte aus anderen Berufsfeldern. Nach der Eröffnung des ersten eigenen Standorts des BGW-Rückenkollegs im Charlottencenter in Halle im Herbst 2021 beabsichtigt die Auftraggeberin, im organisatorischen Verantwortungsbereich am Standort Hamburg ebenfalls eine eigene feste Einrichtung für das Rückenkolleg zu schaffen und mit den erforderlichen Geräten und Softwareprodukten auszustatten. Im Zuge dessen werden auch die Geräte für den Standort Halle neu ausgeschrieben.
Interne KennungLOT-0001 2025-34
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Erfüllungsorte sind Halle und Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungDie Wertung der Angebote erfolgt durch Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis- Verhältnis (Z), die nach folgender Formel aus der Gesamtpreiskennzahl (P) und den Leis-tungspunkten (L) ermittelt wird: Z = L / P.
BeschreibungDie für die Bewertung des Angebots zu berücksichtigende Preiskennzahl P enthält alle von der Auftraggeberin an den/die Auftragnehmende/n zu entrichtenden Entgeltanteile über die Vertragslaufzeit. Dazu zieht die Auftraggeberin den im Preisblatt ermittelten Wertungspreis heran.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungDie Wertung der Angebote erfolgt durch Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis- Verhältnis (Z), die nach folgender Formel aus der Gesamtpreiskennzahl (P) und den Leis-tungspunkten (L) ermittelt wird: Z = L / P.
BeschreibungZur Gewichtung der einzelnen B-Kriterien und ihrer Bewertung wird auf die Bewertungs-matrix (Datei: Bewertungsmatrix) verwiesen. Das Prinzip der Bewertung erfolgt überschlägig wie nachfolgend dargestellt. Für jedes einzelne Kriterium kann der Erwartungshorizont (Zielerfüllungsgrad) und die Gewichtung aus der Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E52296828
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E52296828
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge12/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu verzichten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleBundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 993-8002510900-04
PostanschriftPappelallee 33/35/37
StadtHamburg
Postleitzahl22089
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bgw-online.de
Telefon040202071536
Fax+4940202071997
Internetadressehttp://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
RegistrierungsnummerLeitweg-ID: 991-02380-92
PostanschriftBundeskanzlerplatz 2-10
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+4922894990
Fax+49289499163
Internetadressehttp://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb7b4ba6a-7c8d-4e9d-83a9-16d2d90953ff  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/11/2025 15:58:41 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung776462-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe226/2025
Datum der Veröffentlichung24/11/2025