776555-2023 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Landkreis Fulda, Schülerbeförderung zu/von der Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld
OJ S 246/2023 21/12/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@landkreis-fulda.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Landkreis Fulda, Schülerbeförderung zu/von der Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld
Beschreibung: Landkreis Fulda, Schülerbeförderung zu/von der Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld
Kennung des Verfahrens: 853b38e1-690c-4eaa-88ac-f6c7a4fad0be
Interne Kennung: 1300 V 343/23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen. Nimmt der Bieter zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen. Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) auch vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ist von nationalen Bietern vorzulegen. Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend. Datenschutzhinweis: Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in.
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen: 
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ein Ausschluss hat zu erfolgen, wenn Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) vorliegen. Er kann erfolgen, wenn Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) vorliegen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bereich: Petersberg, Hünfeld, Burghaun, Dietershausen, Hofbieber, Nüsttal
Beschreibung: Bereich: Petersberg, Hünfeld, Burghaun, Dietershausen, Hofbieber, Nüsttal einzusetzende Fahrzeuge: 5 x Kleinbusse mit je 8 Sitzplätzen inklusive Busbegleitung (ohne Fahrpersonal), davon je 1 Rollstuhlplatz Bediengebiet: Stadt Hünfeld, Gemeinde Burghaun, Hofbieber, Nüsttal und die Ortsteile Marbach und Steinau von der Gemeinde Petersberg; zzgl. Vorfahrt über Dietershausen
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr (Schuljahre 2026/27, 2027/28), somit endet der Vertrag spätestens am 31.07.2028. Die Verlängerung muss vom Auftraggeber bis zum 30.04. eines Jahres erklärt werden. Der Vertrag verlängert sich für den Fall, dass wegen eines bereits zum Ende der Vertragslaufzeit eingeleiteten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahrens kein direkt anschließender Folgeauftrag erteilt werden konnte, automatisch um jeweils ein Monat bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Folgeauftrag in Kraft tritt, längstens jedoch um ein Jahr. Die Regelung greift sinngemäß auch, wenn ein bereits zum Ende der Vertragslaufzeit eingeleitetes Vergabeverfahren aufgehoben und wiederholt werden muss.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium: 
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register) Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. - Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Genehmigung vor Auftragserteilung sich vorlegen zu lassen. - Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrer einsetzen. Die Fahrer haben den Anforderungen des § 48 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) zu genügen. Die Fahrer haben alle für sie einschlägigen Vorschriften zu beachten. Mit Zustimmung des Auftraggebers kann der Auftragnehmer für Kleinbusse auch Fahrer einsetzen, die die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV nicht besitzen, wenn die Fahrer folgende Voraussetzungen erfüllen: o Sie müssen das 23. Lebensjahr vollendet haben o Sie müssen nachweisen, dass sie innerhalb der letzten 5 Jahre zwei Jahre lang ein Fahrzeug der Klasse D oder B (mit Personenbeförderung) geführt haben. o Sie müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. - Als Fahrpersonal kommen nur Personen in Frage, die belastbar und bereit sind, sich mit dem alters-, entwicklungs- oder behinderungsbedingten Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler angemessen und kindgerecht auseinander zu setzen. Weiterhin ist sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich. Das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Nach Möglichkeit ist eine Kontinuität im Fahrpersonal zu gewährleisten. - Auf Verlangen des Auftraggebers darf der Auftragnehmer bestimmtes Beförderungspersonal nicht mehr einsetzen, wenn der Auftraggeber Gründe feststellt, die gegen die Eignung oder die Zuverlässigkeit sprechen. - Die besondere Unterweisung und Schulung des Personals hinsichtlich der Anforderungen im Schulverkehr hat der Auftragnehmer mindestens einmal im Jahr durchzuführen und dem Auftraggeber mit der Vorlage der Fahrpläne zum jeweiligen Schuljahresbeginn nachzuweisen. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das Fahrpersonal die Bestimmungen in § 9 BO-Kraft (Verhalten bei Krankheit) einhält.

Kriterium: 
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. - Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft. - Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung /Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung. - Der Bieter kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach. Nachweis durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. - Der Bieter zahlt ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Nachweis durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Bescheinigung der Krankenkasse. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Kriterium: 
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Eigenerklärung zur Erfüllung der im Anforderungskatalog des Bundesministeriums für Verkehr genannten Anforderungen (Eigenerklärung KOM) - Nachweis über die Verfügbarkeit der benötigten Ressourcen und Eigenerklärung (siehe Vordruck - Anlage) o Es ist aussagefähig darzustellen, wie die benötigten Fahrzeug- und Personalressourcen zum Vertragsbeginn bereitgestellt werden und sichergestellt ist, dass das für die Auftragsabwicklung benötigte Personal und die Fahrzeuge (auch bei unvorhersehbaren Ausfällen) vorhanden/verfügbar sind. o Es ist konkret auf die Anzahl der gebotenen Fahrzeuge und des eingesetzten Personals für jedes Los einzugehen. o Nennung der Kapazitäten der eingesetzten Fahrzeuge (zugelassene Sitz-/Stehplätze). o Aufstellung der während der Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge zuzüglich Nennung des Fahrzeugalters (Datum Erstzulassung). o Benennung durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren. - mind. 3 bis max. 5 Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Jahren, die jeweils in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, durch Vorlage einer schriftlichen Beschreibung (Referenzliste) zu jeder Referenz mit folgenden Angaben: Art und Umfang der Leistung, Empfänger, Kontaktdaten und Ansprechperson des Auftraggebers, Auftragswert und Leistungszeitraum. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht älter als 12 Jahre sein und müssen für den Schülerverkehr uneingeschränkt geeignet sein. Das Durchschnittsalter der eingesetzten Schulbusse darf nicht älter als 8 Jahre sein. Dies ist mit Angebotsabgabe zu erklären.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3a09a6f3-5744853062e33f3d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Alle Unterlagen welche nach § 16a EU VOB/A nachforderungsfähig sind, können nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, gegebenenfalls bei einzelnen Bietern auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn diese keine reelle Chance auf den Zuschlag haben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
Eröffnungstermin: 23/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Bereich: Ehrenberg - Hilders
Beschreibung: Beförderungsumfang: Beförderung von bis zu 8 Personen, inkl. Busbegleitung (ohne Fahrpersonal), davon 1 Rollstuhlplatz Bediengebiet: Ehrenberg und Hilders, inkl. Ortsteile
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr (Schuljahre 2026/27, 2027/28), somit endet der Vertrag spätestens am 31.07.2028. Die Verlängerung muss vom Auftraggeber bis zum 30.04. eines Jahres erklärt werden. Der Vertrag verlängert sich für den Fall, dass wegen eines bereits zum Ende der Vertragslaufzeit eingeleiteten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahrens kein direkt anschließender Folgeauftrag erteilt werden konnte, automatisch um jeweils ein Monat bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Folgeauftrag in Kraft tritt, längstens jedoch um ein Jahr. Die Regelung greift sinngemäß auch, wenn ein bereits zum Ende der Vertragslaufzeit eingeleitetes Vergabeverfahren aufgehoben und wiederholt werden muss.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium: 
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register) Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. - Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Genehmigung vor Auftragserteilung sich vorlegen zu lassen. - Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrer einsetzen. Die Fahrer haben den Anforderungen des § 48 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) zu genügen. Die Fahrer haben alle für sie einschlägigen Vorschriften zu beachten. Mit Zustimmung des Auftraggebers kann der Auftragnehmer für Kleinbusse auch Fahrer einsetzen, die die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV nicht besitzen, wenn die Fahrer folgende Voraussetzungen erfüllen: o Sie müssen das 23. Lebensjahr vollendet haben o Sie müssen nachweisen, dass sie innerhalb der letzten 5 Jahre zwei Jahre lang ein Fahrzeug der Klasse D oder B (mit Personenbeförderung) geführt haben. o Sie müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. - Als Fahrpersonal kommen nur Personen in Frage, die belastbar und bereit sind, sich mit dem alters-, entwicklungs- oder behinderungsbedingten Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler angemessen und kindgerecht auseinander zu setzen. Weiterhin ist sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich. Das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Nach Möglichkeit ist eine Kontinuität im Fahrpersonal zu gewährleisten. - Auf Verlangen des Auftraggebers darf der Auftragnehmer bestimmtes Beförderungspersonal nicht mehr einsetzen, wenn der Auftraggeber Gründe feststellt, die gegen die Eignung oder die Zuverlässigkeit sprechen. - Die besondere Unterweisung und Schulung des Personals hinsichtlich der Anforderungen im Schulverkehr hat der Auftragnehmer mindestens einmal im Jahr durchzuführen und dem Auftraggeber mit der Vorlage der Fahrpläne zum jeweiligen Schuljahresbeginn nachzuweisen. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das Fahrpersonal die Bestimmungen in § 9 BO-Kraft (Verhalten bei Krankheit) einhält.

Kriterium: 
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. - Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft. - Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung /Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung. - Der Bieter kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach. Nachweis durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. - Der Bieter zahlt ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Nachweis durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Bescheinigung der Krankenkasse. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Kriterium: 
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Eigenerklärung zur Erfüllung der im Anforderungskatalog des Bundesministeriums für Verkehr genannten Anforderungen (Eigenerklärung KOM) - Nachweis über die Verfügbarkeit der benötigten Ressourcen und Eigenerklärung (siehe Vordruck - Anlage) o Es ist aussagefähig darzustellen, wie die benötigten Fahrzeug- und Personalressourcen zum Vertragsbeginn bereitgestellt werden und sichergestellt ist, dass das für die Auftragsabwicklung benötigte Personal und die Fahrzeuge (auch bei unvorhersehbaren Ausfällen) vorhanden/verfügbar sind. o Es ist konkret auf die Anzahl der gebotenen Fahrzeuge und des eingesetzten Personals für jedes Los einzugehen. o Nennung der Kapazitäten der eingesetzten Fahrzeuge (zugelassene Sitz-/Stehplätze). o Aufstellung der während der Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge zuzüglich Nennung des Fahrzeugalters (Datum Erstzulassung). o Benennung durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren. - mind. 3 bis max. 5 Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Jahren, die jeweils in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, durch Vorlage einer schriftlichen Beschreibung (Referenzliste) zu jeder Referenz mit folgenden Angaben: Art und Umfang der Leistung, Empfänger, Kontaktdaten und Ansprechperson des Auftraggebers, Auftragswert und Leistungszeitraum. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht älter als 12 Jahre sein und müssen für den Schülerverkehr uneingeschränkt geeignet sein. Das Durchschnittsalter der eingesetzten Schulbusse darf nicht älter als 8 Jahre sein. Dies ist mit Angebotsabgabe zu erklären.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3a09a6f3-5744853062e33f3d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Alle Unterlagen welche nach § 16a EU VOB/A nachforderungsfähig sind, können nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, gegebenenfalls bei einzelnen Bietern auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn diese keine reelle Chance auf den Zuschlag haben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
Eröffnungstermin: 23/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Bereich: Tann - Nüsttal
Beschreibung: Beförderungsumfang: Beförderung von bis zu 13 Personen, inkl. Busbegleitung (ohne Fahrpersonal), davon 1 Rollstuhlplatz Bediengebiet: Tann, Nüsttal, inkl. Ortsteile
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr (Schuljahre 2026/27, 2027/28), somit endet der Vertrag spätestens am 31.07.2028. Die Verlängerung muss vom Auftraggeber bis zum 30.04. eines Jahres erklärt werden. Der Vertrag verlängert sich für den Fall, dass wegen eines bereits zum Ende der Vertragslaufzeit eingeleiteten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahrens kein direkt anschließender Folgeauftrag erteilt werden konnte, automatisch um jeweils ein Monat bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Folgeauftrag in Kraft tritt, längstens jedoch um ein Jahr. Die Regelung greift sinngemäß auch, wenn ein bereits zum Ende der Vertragslaufzeit eingeleitetes Vergabeverfahren aufgehoben und wiederholt werden muss.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium: 
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register) Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. - Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Genehmigung vor Auftragserteilung sich vorlegen zu lassen. - Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrer einsetzen. Die Fahrer haben den Anforderungen des § 48 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) zu genügen. Die Fahrer haben alle für sie einschlägigen Vorschriften zu beachten. Mit Zustimmung des Auftraggebers kann der Auftragnehmer für Kleinbusse auch Fahrer einsetzen, die die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV nicht besitzen, wenn die Fahrer folgende Voraussetzungen erfüllen: o Sie müssen das 23. Lebensjahr vollendet haben o Sie müssen nachweisen, dass sie innerhalb der letzten 5 Jahre zwei Jahre lang ein Fahrzeug der Klasse D oder B (mit Personenbeförderung) geführt haben. o Sie müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. - Als Fahrpersonal kommen nur Personen in Frage, die belastbar und bereit sind, sich mit dem alters-, entwicklungs- oder behinderungsbedingten Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler angemessen und kindgerecht auseinander zu setzen. Weiterhin ist sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich. Das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Nach Möglichkeit ist eine Kontinuität im Fahrpersonal zu gewährleisten. - Auf Verlangen des Auftraggebers darf der Auftragnehmer bestimmtes Beförderungspersonal nicht mehr einsetzen, wenn der Auftraggeber Gründe feststellt, die gegen die Eignung oder die Zuverlässigkeit sprechen. - Die besondere Unterweisung und Schulung des Personals hinsichtlich der Anforderungen im Schulverkehr hat der Auftragnehmer mindestens einmal im Jahr durchzuführen und dem Auftraggeber mit der Vorlage der Fahrpläne zum jeweiligen Schuljahresbeginn nachzuweisen. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das Fahrpersonal die Bestimmungen in § 9 BO-Kraft (Verhalten bei Krankheit) einhält.

Kriterium: 
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. - Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft. - Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung /Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung. - Der Bieter kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach. Nachweis durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. - Der Bieter zahlt ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Nachweis durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Bescheinigung der Krankenkasse. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Kriterium: 
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Eigenerklärung zur Erfüllung der im Anforderungskatalog des Bundesministeriums für Verkehr genannten Anforderungen (Eigenerklärung KOM) - Nachweis über die Verfügbarkeit der benötigten Ressourcen und Eigenerklärung (siehe Vordruck - Anlage) o Es ist aussagefähig darzustellen, wie die benötigten Fahrzeug- und Personalressourcen zum Vertragsbeginn bereitgestellt werden und sichergestellt ist, dass das für die Auftragsabwicklung benötigte Personal und die Fahrzeuge (auch bei unvorhersehbaren Ausfällen) vorhanden/verfügbar sind. o Es ist konkret auf die Anzahl der gebotenen Fahrzeuge und des eingesetzten Personals für jedes Los einzugehen. o Nennung der Kapazitäten der eingesetzten Fahrzeuge (zugelassene Sitz-/Stehplätze). o Aufstellung der während der Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge zuzüglich Nennung des Fahrzeugalters (Datum Erstzulassung). o Benennung durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren. - mind. 3 bis max. 5 Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Jahren, die jeweils in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, durch Vorlage einer schriftlichen Beschreibung (Referenzliste) zu jeder Referenz mit folgenden Angaben: Art und Umfang der Leistung, Empfänger, Kontaktdaten und Ansprechperson des Auftraggebers, Auftragswert und Leistungszeitraum. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht älter als 12 Jahre sein und müssen für den Schülerverkehr uneingeschränkt geeignet sein. Das Durchschnittsalter der eingesetzten Schulbusse darf nicht älter als 8 Jahre sein. Dies ist mit Angebotsabgabe zu erklären.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3a09a6f3-5744853062e33f3d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Alle Unterlagen welche nach § 16a EU VOB/A nachforderungsfähig sind, können nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, gegebenenfalls bei einzelnen Bietern auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn diese keine reelle Chance auf den Zuschlag haben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
Eröffnungstermin: 23/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Bereich: Eiterfeld
Beschreibung: Beförderungsumfang: Beförderung von bis zu 8 Personen, inkl. Busbegleitung (ohne Fahrpersonal), davon 1 Rollstuhlplatz Bediengebiet: Eiterfeld
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Eiterfeld
Postleitzahl: 36132
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr (Schuljahre 2026/27, 2027/28), somit endet der Vertrag spätestens am 31.07.2028. Die Verlängerung muss vom Auftraggeber bis zum 30.04. eines Jahres erklärt werden. Der Vertrag verlängert sich für den Fall, dass wegen eines bereits zum Ende der Vertragslaufzeit eingeleiteten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahrens kein direkt anschließender Folgeauftrag erteilt werden konnte, automatisch um jeweils ein Monat bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Folgeauftrag in Kraft tritt, längstens jedoch um ein Jahr. Die Regelung greift sinngemäß auch, wenn ein bereits zum Ende der Vertragslaufzeit eingeleitetes Vergabeverfahren aufgehoben und wiederholt werden muss.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium: 
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register) Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. - Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Genehmigung vor Auftragserteilung sich vorlegen zu lassen. - Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrer einsetzen. Die Fahrer haben den Anforderungen des § 48 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) zu genügen. Die Fahrer haben alle für sie einschlägigen Vorschriften zu beachten. Mit Zustimmung des Auftraggebers kann der Auftragnehmer für Kleinbusse auch Fahrer einsetzen, die die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV nicht besitzen, wenn die Fahrer folgende Voraussetzungen erfüllen: o Sie müssen das 23. Lebensjahr vollendet haben o Sie müssen nachweisen, dass sie innerhalb der letzten 5 Jahre zwei Jahre lang ein Fahrzeug der Klasse D oder B (mit Personenbeförderung) geführt haben. o Sie müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. - Als Fahrpersonal kommen nur Personen in Frage, die belastbar und bereit sind, sich mit dem alters-, entwicklungs- oder behinderungsbedingten Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler angemessen und kindgerecht auseinander zu setzen. Weiterhin ist sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich. Das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Nach Möglichkeit ist eine Kontinuität im Fahrpersonal zu gewährleisten. - Auf Verlangen des Auftraggebers darf der Auftragnehmer bestimmtes Beförderungspersonal nicht mehr einsetzen, wenn der Auftraggeber Gründe feststellt, die gegen die Eignung oder die Zuverlässigkeit sprechen. - Die besondere Unterweisung und Schulung des Personals hinsichtlich der Anforderungen im Schulverkehr hat der Auftragnehmer mindestens einmal im Jahr durchzuführen und dem Auftraggeber mit der Vorlage der Fahrpläne zum jeweiligen Schuljahresbeginn nachzuweisen. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das Fahrpersonal die Bestimmungen in § 9 BO-Kraft (Verhalten bei Krankheit) einhält.

Kriterium: 
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. - Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft. - Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung /Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung. - Der Bieter kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach. Nachweis durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. - Der Bieter zahlt ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Nachweis durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Bescheinigung der Krankenkasse. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Kriterium: 
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Eigenerklärung zur Erfüllung der im Anforderungskatalog des Bundesministeriums für Verkehr genannten Anforderungen (Eigenerklärung KOM) - Nachweis über die Verfügbarkeit der benötigten Ressourcen und Eigenerklärung (siehe Vordruck - Anlage) o Es ist aussagefähig darzustellen, wie die benötigten Fahrzeug- und Personalressourcen zum Vertragsbeginn bereitgestellt werden und sichergestellt ist, dass das für die Auftragsabwicklung benötigte Personal und die Fahrzeuge (auch bei unvorhersehbaren Ausfällen) vorhanden/verfügbar sind. o Es ist konkret auf die Anzahl der gebotenen Fahrzeuge und des eingesetzten Personals für jedes Los einzugehen. o Nennung der Kapazitäten der eingesetzten Fahrzeuge (zugelassene Sitz-/Stehplätze). o Aufstellung der während der Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge zuzüglich Nennung des Fahrzeugalters (Datum Erstzulassung). o Benennung durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren. - mind. 3 bis max. 5 Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Jahren, die jeweils in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, durch Vorlage einer schriftlichen Beschreibung (Referenzliste) zu jeder Referenz mit folgenden Angaben: Art und Umfang der Leistung, Empfänger, Kontaktdaten und Ansprechperson des Auftraggebers, Auftragswert und Leistungszeitraum. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht älter als 12 Jahre sein und müssen für den Schülerverkehr uneingeschränkt geeignet sein. Das Durchschnittsalter der eingesetzten Schulbusse darf nicht älter als 8 Jahre sein. Dies ist mit Angebotsabgabe zu erklären.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3a09a6f3-5744853062e33f3d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Alle Unterlagen welche nach § 16a EU VOB/A nachforderungsfähig sind, können nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, gegebenenfalls bei einzelnen Bietern auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn diese keine reelle Chance auf den Zuschlag haben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
Eröffnungstermin: 23/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Bereich: Rasdorf - Hünfeld
Beschreibung: Beförderungsumfang: Beförderung von bis zu 8 Personen, inkl. Busbegleitung (ohne Fahrpersonal), davon 1 Rollstuhlplatz Bediengebiet: Rasdorf, Hünfeld; inkl. Ortsteile
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr (Schuljahre 2026/27, 2027/28), somit endet der Vertrag spätestens am 31.07.2028. Die Verlängerung muss vom Auftraggeber bis zum 30.04. eines Jahres erklärt werden. Der Vertrag verlängert sich für den Fall, dass wegen eines bereits zum Ende der Vertragslaufzeit eingeleiteten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahrens kein direkt anschließender Folgeauftrag erteilt werden konnte, automatisch um jeweils ein Monat bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Folgeauftrag in Kraft tritt, längstens jedoch um ein Jahr. Die Regelung greift sinngemäß auch, wenn ein bereits zum Ende der Vertragslaufzeit eingeleitetes Vergabeverfahren aufgehoben und wiederholt werden muss.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium: 
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register) Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. - Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Genehmigung vor Auftragserteilung sich vorlegen zu lassen. - Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrer einsetzen. Die Fahrer haben den Anforderungen des § 48 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) zu genügen. Die Fahrer haben alle für sie einschlägigen Vorschriften zu beachten. Mit Zustimmung des Auftraggebers kann der Auftragnehmer für Kleinbusse auch Fahrer einsetzen, die die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV nicht besitzen, wenn die Fahrer folgende Voraussetzungen erfüllen: o Sie müssen das 23. Lebensjahr vollendet haben o Sie müssen nachweisen, dass sie innerhalb der letzten 5 Jahre zwei Jahre lang ein Fahrzeug der Klasse D oder B (mit Personenbeförderung) geführt haben. o Sie müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. - Als Fahrpersonal kommen nur Personen in Frage, die belastbar und bereit sind, sich mit dem alters-, entwicklungs- oder behinderungsbedingten Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler angemessen und kindgerecht auseinander zu setzen. Weiterhin ist sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich. Das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Nach Möglichkeit ist eine Kontinuität im Fahrpersonal zu gewährleisten. - Auf Verlangen des Auftraggebers darf der Auftragnehmer bestimmtes Beförderungspersonal nicht mehr einsetzen, wenn der Auftraggeber Gründe feststellt, die gegen die Eignung oder die Zuverlässigkeit sprechen. - Die besondere Unterweisung und Schulung des Personals hinsichtlich der Anforderungen im Schulverkehr hat der Auftragnehmer mindestens einmal im Jahr durchzuführen und dem Auftraggeber mit der Vorlage der Fahrpläne zum jeweiligen Schuljahresbeginn nachzuweisen. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das Fahrpersonal die Bestimmungen in § 9 BO-Kraft (Verhalten bei Krankheit) einhält.

Kriterium: 
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. - Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft. - Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung /Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung. - Der Bieter kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach. Nachweis durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. - Der Bieter zahlt ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Nachweis durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Bescheinigung der Krankenkasse. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Kriterium: 
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Eigenerklärung zur Erfüllung der im Anforderungskatalog des Bundesministeriums für Verkehr genannten Anforderungen (Eigenerklärung KOM) - Nachweis über die Verfügbarkeit der benötigten Ressourcen und Eigenerklärung (siehe Vordruck - Anlage) o Es ist aussagefähig darzustellen, wie die benötigten Fahrzeug- und Personalressourcen zum Vertragsbeginn bereitgestellt werden und sichergestellt ist, dass das für die Auftragsabwicklung benötigte Personal und die Fahrzeuge (auch bei unvorhersehbaren Ausfällen) vorhanden/verfügbar sind. o Es ist konkret auf die Anzahl der gebotenen Fahrzeuge und des eingesetzten Personals für jedes Los einzugehen. o Nennung der Kapazitäten der eingesetzten Fahrzeuge (zugelassene Sitz-/Stehplätze). o Aufstellung der während der Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge zuzüglich Nennung des Fahrzeugalters (Datum Erstzulassung). o Benennung durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren. - mind. 3 bis max. 5 Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Jahren, die jeweils in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, durch Vorlage einer schriftlichen Beschreibung (Referenzliste) zu jeder Referenz mit folgenden Angaben: Art und Umfang der Leistung, Empfänger, Kontaktdaten und Ansprechperson des Auftraggebers, Auftragswert und Leistungszeitraum. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht älter als 12 Jahre sein und müssen für den Schülerverkehr uneingeschränkt geeignet sein. Das Durchschnittsalter der eingesetzten Schulbusse darf nicht älter als 8 Jahre sein. Dies ist mit Angebotsabgabe zu erklären.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3a09a6f3-5744853062e33f3d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Alle Unterlagen welche nach § 16a EU VOB/A nachforderungsfähig sind, können nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, gegebenenfalls bei einzelnen Bietern auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn diese keine reelle Chance auf den Zuschlag haben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
Eröffnungstermin: 23/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 06631
Postanschrift: Wörthstraße 15
Stadt: Fulda
Postleitzahl: 36037
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@landkreis-fulda.de
Telefon: +49 661 6006-1325
Fax: +49 661 6006-1311
Internetadresse: https://www.landkreis-fulda.de
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06411000
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151-12-6603
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06411000
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151-12-6603
Rollen dieser Organisation: 
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 56676a32-5cbb-4c2f-835c-687408381ded  -  01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/12/2023 09:56:15 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 776555-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2023
Datum der Veröffentlichung: 21/12/2023