776592-2023 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Stadt Laupheim - Europaweite Vergabe von Objektplanungsleistungen für Sanierung und Erweiterung des Kindergartens "Radstraße"
OJ S 246/2023 21/12/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Laupheim
E-Mail: laupheim_objektplanung@menoldbezler.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Stadt Laupheim - Europaweite Vergabe von Objektplanungsleistungen für Sanierung und Erweiterung des Kindergartens "Radstraße"
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung für Sanierung und Erweiterung des Kindergartens "Radstraße".
Kennung des Verfahrens: 47531e1b-fc77-4771-8384-c4894570e10e
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Laupheim  
Stadt: Laupheim
Postleitzahl: 88471
Land, Gliederung (NUTS): Biberach (DE146)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHH84 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadt Laupheim - Europaweite Vergabe von Objektplanungsleistungen für Sanierung und Erweiterung des Kindergartens "Radstraße"
Beschreibung: 1.1 Gegenstand des Verfahrens Im Jahr 1914 errichtet, ist der Kindergarten "Radstraße" (Radstraße 42, 88471 Laupheim) der älteste der Stadt. Nun beabsichtigt die Stadt Laupheim, den Kindergarten in der Kernstadt zu sanieren und durch einen neuen Anbau zu erweitern. Grund für Sanierung und Erweiterung ist, dass die Einrichtung nicht ohne bauliche Veränderungen die besonders gefragten Ganztagesplätze und verlängerten Öffnungszeiten anbieten kann. In den vergangenen Jahren konnten daher im Schnitt 20 der 75 Plätze des dreigruppigen Kindergartens nicht belegt werden. Der Betrieb wird während der Bauphase ausgelagert. Vorgesehen sind u.a. folgende Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen: - Bestandsgebäude: o Abbruch des bestehenden Anbaus. o Entkernung und Sanierung des Dachgeschoßes im Bestandsgebäude, sowie gegebenenfalls Neuordnung der Räume im Erd- und Obergeschoß. o Teilweise Techniksanierung im Bestandsgebäude (Sanitärinstallation, Heizung, Elektroinstallation). o Bewegungsraum mit Stuhllager, sowie Gruppen- und anschließenden Nebengruppenräumen für 3 Gruppen o Spielflur und ausreichende Garderobe, sofern möglich. - Anbau: o Essbereich mit Nebenräumen im Erdgeschoß. o Sanitärräume im Erd- und Obergeschoß. o Vertikale Erschließung per Aufzug. o Schlaf-/Ruheraum (auch mehrere möglich bzw. wünschenswert), Werkraum (auch im Bestandsgebäude möglich), 1 Gruppen- mit Nebengruppenraum. o Personalräume, Leitungsbüro, Teamzimmer, Besprechungsraum o Spielflur und ausreichende Garderobe, sofern möglich. - Außenbereich: o Separate Zugänglichkeit zu den Küchennebenräumen (Andienung). o Überdachte Kinderwagenabstellmöglichkeit, Außengeräteraum o Erhalt der Bestandsbäume im südlichen Bereich o Wenn möglich, Erhalt der Bestandsbäume im nordöstlichen Grundstücksteil. o Hauptzugang zum Gebäude soll im Bestandsgebäude (von Seite Radstraße) bleiben. o Sanierung der Stützmauer (Höhenversatz zur Straße). Die Stadt Laupheim geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 2,0 bis 2,2 Mio. netto (KG 200 bis 500 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Laupheim voraussichtlich Fördergelder zur Verfügung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Leistungen der Objektplanung für Sanierung und Erweiterung des Kindergartens "Radstraße". Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen. Neben den Objektplanungsleistungen werden parallel in gesonderten Verfahren die erforderlichen Fachplanungsleistungen HLS-, Elektro- sowie Tragwerksplanungsleistungen für dieses Projekt vergeben. 1.2 Projektziel Zu den Projektzielen im Zuge der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme im Kindergarten "Radstraße" zählen insbesondere: - Anpassung des Kindergartens an den modernen Standard für Kindertageseinrichtungen. Auf die Flucht- und Rettungswegmöglichkeiten ist besonders zu achten. - Angemessene Betreuungsräume für den Betrieb einer viergruppigen KiTa sowie die notwendigen weiteren Räume, Personal- und Besprechungsräume. - Unterbringung einer o Ganztagesgruppe mit 20 Kindern, o einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (7-14 Uhr) mit 25 Kindern, o 1 Gruppe mit Regel/Flexibetreuung mit 28 Kindern, o 1 Krippengruppe 2-3 Jahre ganztags mit 12 Kindern. - Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb 1.3 Leistungsumfang Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen: - Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 LPH 3 bis 9 Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen ebenfalls den Abbruch des Bestandsanbaus sowie den Rückbau im Bestand. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume Freianlagenplanungsleistungen zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 und 2) des Büros tress architekten I ingenieure und partner mbB, die den für die Angebotsphase ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird, aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Büro tress architekten I ingenieure und partner mbB unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Die Objektplanungsleistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich im Sommer 2024 beginnen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für 2025 angestrebt. Die Fertigstellung soll bis 2026 erfolgen, sodass der vollständige Kindergartenbetrieb spätestens 2026 in Betrieb genommen werden kann.
Interne Kennung: #1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Laupheim  
Stadt: Laupheim
Postleitzahl: 88471
Land, Gliederung (NUTS): Biberach (DE146)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium: 
Art: Sonstiges
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Kriterium: 
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: (1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanungsleistungen). (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Ver-sicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.

Kriterium: 
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2021, 2022, 2023). (2) Angabe von Referenzen: Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen für Sanierung (Umbau / Modernisierung / Erweiterung) oder Neubau einer Kindertageseinrichtung oder eines vergleichbaren Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens EUR 2,0 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (frühestens 1. Januar 2019) erfolgt sein. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme), - Herstellkosten in EUR netto, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild Ferner kann folgendes im Rahmen der Auswahl der Bieter wertungsrelevantes Dokument eingereicht werden: - Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt. Die Vorlage von mehr als insgesamt einer Mindestreferenz ist nicht erwünscht. (3) Auswahl der Bewerber: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt wer-den kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 22 f.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Neben der Mindestreferenz nach Ziffer 4.2.2 werden im Rahmen der Auswahlentscheidung noch bis zu zwei weitere Referenzen (sog. Auswahlreferenzen) bewertet. Diese müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Erbringung von Objektplanungsleistungen für Sanierung (Umbau / Modernisierung / Erweiterung) einer Kindertageseinrichtung mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens EUR 500.000,00 netto. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (frühestens 1. Januar 2019) erfolgt sein. Hinweis der Vergabestelle: Die Auswahlreferenzen sind keine Mindestreferenz, die bei Nichtvorlage mit dem Teilnahmeantrag zum Verfahrensausschluss führt. Sie können jedoch im Rahmen der Auswahlentscheidung bei Vorlage zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden. Die Auswahlreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vor-zulegen. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den Referenzen maßgeblich: Mindestreferenz - Bewertet wird die Art des Gebäudes, für welche die Objektplanungsleistungen er-bracht wurden, nach folgender Maßgabe: Sanierung (Umbau / Modernisierung / Erweiterung) oder Neubau eines vergleichbaren Gebäudes, aber kein Kindergarten / keine Kindertagesstätte: 0 Punkte Sanierung (Umbau / Modernisierung / Erweiterung) oder Neubau eines Kindergartens / einer Kindertagesstätte: 3 Punkte ? Bewertet wird, ob das Gebäude saniert (Umbau / Modernisierung / Erweiterung) oder neu errichtet wurde, nach folgender Maßgabe: Gebäude wurde neu errichtet: 0 Punkte Gebäude wurde umgebaut / modernisiert / erweitert: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe: vor dem 01. Januar 2021: 1 Punkt zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2022: 2 Punkte ab dem 1. Juli 2022: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob ein Schreiben des Auftraggebers vor-liegt, das die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt. Es gilt folgende Bewertung: Positives Schreiben des AG liegt vor: 1 Punkt Auswahlreferenzen - Bewertet wird, ob der Bewerber eine entsprechende Auswahlreferenz mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt hat, welche die Mindestanforderungen erfüllt. Liegt eine zu-lässige Auswahlreferenz vor, erhält der Bewerber zusätzlich 3 Punkte. Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 16 Punkte (max. 10 Punkte bei der Mindestreferenz; max. 3 Punkte je Auswahlreferenz, d.h. in Summe max. 6 Punkte) erzielt werden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: 
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium: 
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herangehensweise
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium: 
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZHH84/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZHH84
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZHH84
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/01/2024 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Laupheim
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Laupheim
Registrierungsnummer: 073927040
Stadt: Laupheim
Postleitzahl: 88471
Land, Gliederung (NUTS): Biberach (DE146)
Land: Deutschland
E-Mail: laupheim_objektplanung@menoldbezler.de
Telefon: 0711 8604000
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: RA Dr. Florian Krumenaker LL.M. | RAin Sarah Steckdaub
E-Mail: laupheim_objektplanung@menoldbezler.de
Telefon: 0711 8604000
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 98fa8bd9-2815-474a-a7e0-11eebe52c459  -  01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/12/2023 12:19:19 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 776592-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2023
Datum der Veröffentlichung: 21/12/2023