Große Teilbereiche der Rohrleitungen und der Steuerungen wurden bereits verlegt. Die Dimensionierungen wurden bereits vorgenommen, die W+M-Planung erstellt. Bei der Beauftragung einer anderen Firma wären die Schnittstellen nicht genau abzugrenzen. Weiterhin wären die Gewährleistungen nicht mehr umsetzbar, da dann zwei Firmen an einer Anlage tätig geworden wären. Wartungsleistungen könnten nicht durch beide Firmen erfolgen. Die damit verbundenen Zeitverzüge würden zudem die Fertigstellung der Baumaßnahme in Frage stellen und erhebliche Bauverzugskosten bei anderen Firmen verursachen.