Der Auftragnehmer weist ein Alleinstellungsmerkmal auf. Nur ein zertifizierter, luftfahrtechnischer Betrieb darf die Instandsetzung der Geräte vornehmen. Dazu muss jeder einzelne Arbeitsschritt beim Instandsetzer zertifiziert werden. Zudem liegen die Rechte der Instandsetzungsunterlagen lediglich beim Auftragnehmer.