Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Architektenleistungen — Gebäude – des
Leistungsbildes drei bis neun zum Neubau eines Kindergartens auf Grundlage der aus den Leistungsstufen eins und zwei erstellten Entwurfes einer Kindertagesstätte (siehe Anlage). Zusätzlich ist Gegenstand des Vertrages die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und der Überwachung der Mängelleistungen in Leistungsphase 9, sowie die besonderen Leistungen der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes.
Weiterer Bestandteil sind die Leistungsphasen eins bis neun des Leistungsbildes Freianlagen. Ausgenommen ist dabei die gärtnerische Gestaltung.
Im fortgeschriebenen Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Stadt Neumünster ist der Bedarf für eine weitere Kindertagesstätte im Stadtteil Tungendorf festgestellt worden. Dort halten sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig auf und werden in Gruppen gefördert. Wegen ihrer sozialen Funktion sollen Kindertageseinrichtungen regelmäßig wohngebietsnah gelegen sein.
Es soll auf dem ca. 1 ha großem Grundstück ein Gebäude errichtet werden, das Platz für bis zu vier Gruppen und insgesamt etwa 75 Kinder bietet. Geplant sind eine Krippengruppe (0-3 Jahre), zwei Elementargruppen (3-6Jahre) sowie eine altersgemischte Gruppe. Da die Flächenbedarfe je Altersstufe gleich sind, wird eine flexible Nutzung der Einrichtung möglich sein.
Das Baugebiet für die Errichtung der Kindertagesstätte befindet sich am östlichen Rand des Stadtteiles Tungendorf in Neumünster und liegt an der Kreisstraße K 1 „Am Kamp“. Es handelt sich um eine landwirtschaftliche Fläche, die vorher als Pferdewiese bzw. Pferdespringplatz genutzt wurde. Auf der Westseite der Fläche grenzt die Wohnbebauung am Krokusweg, auf der Nordseite die Wohnbebauung Am Kamp an. Bei der prägenden Baustruktur handelt es sich überwiegend um Einfamilienhäuser.
Die Kindertagesstätte soll vorrangig der Versorgung des nördlichen Teils vom Stadtteil Tungendorf dienen. Somit liegt ein großer Teil des Einzugsgebietes in fußläufiger Entfernung zur Einrichtung, weshalb voraussichtlich ein nicht unerheblicher Teil der Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad gebracht und abgeholt werden.
Die Erreichbarkeit des gewählten Standorts mit dem motorisierten Verkehr ist aufgrund der Lage an der Kreisstraße Am Kamp als gut zu bezeichnen. Die relativ gute fußläufige Erreichbarkeit des neuen Standortes soll zudem das Bringen und Holen der Kinder ohne Einsatz von Kfz ermöglichen; zusätzlicher Autoverkehr könnte so vermindert werden. Eine möglichst zentrale Lage ist deshalb so wichtig, da die Versorgung mit Kindertagesstätten eine unmittelbar zum Wohnen dazugehörige Infrastruktur darstellt.
Entlang der nördlichen, östlichen und südlichen Grundstücksgrenzen verläuft jeweils
Ein gesetzlich geschützter Knick, wobei der eigentliche Knickwall im Osten und Süden.
Die für die Kita zur Verfügung stehende Grundstücksfläche bietet ausreichend Platz zur Anordnung von Gebäuden und Außenspielbereichen. Die westliche
Baugrenze auf dem Kita-Grundstück wird in einem Abstand von 5 m zur benachbarten Bebauung am Krokusweg angeordnet. Die verkehrliche Erschließung der Grundstücke erfolgt ausschließlich über die Straße Am Kamp. Die Lage der Ein- und Ausfahrt ist so festzulegen, dass hierdurch Konflikte und Kollusionen zu vermeiden und eine möglichst reibungslose Verkehrsabwicklung gewährleistet ist. Der Bau des Gebäudes ist auf Grundlage der Vorplanung (Leistungsphase 2) in einer Massivbauweise zu erstellen.
Das Gebäude ist in wirtschaftlicher Zweckbauweise zu errichten. Die Baugenehmigungsunterlagen sind bis zum 28.2.2021 fertigzustellen. Nach Erhalt der Baugenehmigung und des Zuwendungsbescheids ist ein zügiger Planungs- und Baufortschritt zu gewährleisten.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf Grundlage DIN 276 (2008) für die Gruppen 300-700 dürfen den Betrag von brutto 2 491 893 EUR nicht übersteigen.