778790-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Berlin: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
OJ S 247/2023 22/12/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Nationale Identifikationsnummer: 992-80152-82
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FP ECA - Office for EU-Contract awarding
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bdr.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
"Projekt Campus Nord: Heizung Klimatechnik Sanitär (HKS) LGE", ECA-2020-098, NT 4 und NT 5
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
"Projekt Campus Nord: Heizung Klimatechnik Sanitär (HKS) LGE", ECA-2020-098, NT 4 und NT 5
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: 10969 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens wurden Bauleistungen hinsichtlich Heizung, Klimatechnik,
Sanitär im Projekt Campus Nord vergeben. Der Zuschlag wurde am 23.11.2020 an das Unternehmen
AKS Automations- und Klimasysteme GmbH erteilt.
Gegenstand der vorliegenden Beauftragung sind Nachträge zu diesen Bauleistungen
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 12
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 250-623297

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: ECA-2020-098, NT4 und NT5
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
12/12/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Automations- und Klimasysteme GmbH
Postanschrift: Warmensteinacher Str. 35
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Die in den Abschnitten V.2.4, VII.1.6 und VII.2.3 angegebenen Werte sollten daher missachtet werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/12/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: 10969 Berlin
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens wurden Bauleistungen hinsichtlich Heizung, Klimatechnik,
Sanitär im Projekt Campus Nord vergeben. Der Zuschlag wurde am 23.11.2020 an das Unternehmen
AKS Automations- und Klimasysteme GmbH erteilt.
Gegenstand der vorliegenden Beauftragung sind Nachträge zu diesen Bauleistungen.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 12
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Automations- und Klimasysteme GmbH
Postanschrift: Warmensteinacher Str. 35
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Gegenstand der Beauftragungen im Rahmen der Nachträge 4 und 5 sind teilweise zusätzliche, teilweise geänderte Leistungen, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren, da sie vom Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren.
Die Nachträge 4 und 5 enthalten Mengenmehrungen bzw. Änderungen, z.B.:
- Die Mehrmengenpositionen ergaben sich, weil u.a. bereits ausgeführte Arbeiten demontiert und wieder montiert werden mussten. Als Beispiel sei hier die Verlegung SW-, TW- und Druckluftleitung im Lager Hausdienst genannt.
- Des Weiteren wurden Leitungswege gegenüber der Ausführungsplanung angepasst. Das betrifft z.B. die Optimierung der Lüftungskanalverlegung, im Speziellen bei der Ausfädelung aus der Technikzentrale ins Lager 1 und ins Lager 2. Bei den Mehrmengen der TW-Leitungen und Zubehör in den Löschwassertanks wurden im LV zu wenige Massen ausgeschrieben.
- Mehrmenge Anzeichnen von Kernbohrungen:
U.a. war die Fa. AKS GmbH gezwungen die Kernlochbohrungen in der Fassade mindestens einmal wiederholt anzuzeichnen, da die bereits getätigten Bohrungen, respektive die dadurch entstanden Fassadenöffnung für die Lüftung mit den Fassadenbefestigungen kollidierte. Die Öffnungen waren vor der Fassadenbefestigung und nach abgestimmter Planung hergestellt.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Bei den Nachträgen handelt es sich vorrangig um zusätzliche Leistungen, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren, da sie vom Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind aber zwingend notwendig, um den Vertragszweck zu erfüllen. Es handelt sich um zusätzliche Bauleistungen, die für den Erfolg des Bauprojektes Campus Nord unerlässlich sich. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre für diese Leistungen nicht in Frage gekommen, da es sich größtenteils um Mengenmehrungen zu Leistungspositionen handelt, die im ursprünglichen Vergabeverfahren bereits vorgesehen waren. Eine nachträgliche Vergabe von Teilmengen an einen anderen Auftragnehmer wäre weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll. Zudem wären dem Auftraggeber erheblicher Aufwand hinsichtlich Kosten und Verzögerungen im Bauprozess entstanden. Insofern ist die Beauftragung der Änderung des Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB möglich.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR