778892-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt: Drahtloses Fernmeldesystem
OJ S 247/2023 22/12/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Adam-Riese-Str. 11-13
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Digitale TK Infrastruktur (FE.EI 21), Hahnstraße 49, D-60528 Frankfurt am Main
E-Mail: fabian.ruhnau@deutschebahn.com
Telefon: +49 69-265-45543
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
GSM-R BSS ReInvest Los 1 „Süd“
Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 147-272287
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32510000 Drahtloses Fernmeldesystem
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
GSM-R BSS ReInvest Los 1 „Süd“
Los-Nr.: 1
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Los Süd, Frankfurt am Main und Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung von neuen Hardware- und Softwareprodukten des Base Station Subsystems (BSS) und der notwendigen Steuerungs-, Betriebs- und Überwachungseinrichtungen in den Operation and Maintenance Centern (OMC) für ein digitales Betriebsfunksystem (GSM-R), basierend auf dem GSM-R-Standard, und des damit verbundenen Tauschs von Basisstationen (BS-Tausch) der vorhandenen BSS-Systemtechnik gegen die neu zu liefernde BSS-Systemtechnik.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 23/07/2015 Ende: 31/12/2025
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2015/S 147-272287

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 13TEI03530
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Nachtrag 11 zum BSS-Vertrag
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
20/12/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Nokia Solutions and Networks GmbH & Co. KG
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/12/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
32510000 Drahtloses Fernmeldesystem
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Los 1, Frankfurt am Main und Berlin
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung von neuen Hardware- und Softwareprodukten des Base Station Subsystems (BSS) und der notwendigen Steuerungs-, Betriebs- und Überwachungseinrichtungen in den Operation and Maintenance Centern (OMC) für ein digitales Betriebsfunksystem (GSM-R), basierend auf dem GSM-R-Standard, und des damit verbundenen Tauschs von Basisstationen (BS-Tausch) der vorhandenen BSS-Systemtechnik gegen die neu zu liefernde BSS-Systemtechnik.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 23/07/2015 Ende: 31/12/2025
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Nokia Solutions and Networks GmbH & Co. KG
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Implementierung von GPRS als Trägermedium für ETCS und Umsetzung der aktuellen Spezifikation ETSI TS 103 328.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die erforderlichen, zusätzlichen Leistungen im Bereich GPRS fallen im Rahmen des Rollouts des seit 2015 geschlossenen BSS ReInvest Rahmenvertrages (RV) an. Der RV definiert die Umsetzung per geographisch festgelegtem Los, in dem ausschließlich Systemtechnik des AN zu errichten ist. Der AN ist im Rahmen der operativen Umsetzung des RV für die Bereitstellung und Implementierung von GPRS sind gemäß ETSI zusätzliche Leistungsmerkmale zwingend erforderlich.Würde ein anderer Lieferant diese Leistung erbringen, wäre das mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.
VII.2.3.
Preiserhöhung