778952-2025 - Ergebnis
Deutschland – Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse – Rahmenvertrag Lebensmittel in mehrereren Losen
OJ S 226/2025 24/11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDeutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
E-Mailevergabe@dlr.de
Rechtsform des ErwerbersOrganisation mit besonderen oder ausschließlichen Rechten
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvertrag Lebensmittel in mehrereren Losen
BeschreibungDie Kantinen des DLR produzieren im Jahr ca. 542500 Essen und versorgen damit Mitarbeiter/innen und Gäste. Neben der Speiseversorgung bieten die Kantinen auch einen Konferenz- sowie Cateringservice für Veranstaltungen an. Das DLR beabsichtigt, mehrere Rahmenverträge für die Lieferung von Lebensmitteln an die DLR Kantinen an den Standorten: • Köln-Porz • Bonn • Oberpfaffenhofen • Stuttgart • Göttingen • Lampoldshausen • Braunschweig abzuschließen. Das gegenständliche Verfahren betrifft die Beschaffung von Frischbackwaren und Getränken (nähere Informationen entnehmen Sie den Blankett Unterlagen). Die Lose 1 bis 10 wurden zu einem früheren Zeitpunkt bereits erfolgreich beauftragt. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Fach- und Gebietslosen: Lose Bezeichnung 11.1 Backwaren frisch Köln/Bonn 11.2 Backwaren frisch Oberpfaffenhofen 11.3 Backwaren frisch Stuttgart 11.4 Backwaren frisch Göttingen 11.5 Backwaren frisch Lampoldshausen 12.1 HW Getränke Köln/Bonn 12.2 HW Getränke Oberpfaffenhofen 12.3 HW Getränke Stuttgart 12.4 HW Getränke Göttingen 12.5 HW Getränke Lampoldshausen 12.6 HW Getränke Braunschweig 14 Kaffee, Kakao Angebote sind möglich für ein, mehrere oder alle Lose. Für das Los 14 werden keine Gebietslose gebildet. Hier ist die Leistung für alle genannten Standorte zu erbringen und an alle Standorte zu liefern. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los mit einem Rahmenvertragspartner eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Lebensmitteln bzw. Getränken abzuschließen. Weitere Informationen entnehmen Sie den übrigen Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung in der Unterlage 40 Vertragsunterlagen Teil I und Teil II. Die Anschriften entnehmen Sie der Unterlage 42 Standortinformationen 2024.
Kennung des Verfahrens59291708-e3bf-4779-b86f-eed1568cfcfc
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15810000 Brotwaren, zubereitete Brotwaren und Gebäck, 15841000 Kakao, 15850000 Teigwaren, 15860000 Kaffee, Tee und zugehörige Produkte, 15980000 Alkoholfreie Getränke
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLinder Höhe  
StadtKöln
Postleitzahl51147
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind am Standort des jeweiligen Gebietsloses zu erbringen. Diese umfassen die DLR Kantinen an den Standorten: • Köln-Porz, Linder Höhe, 51147 Köln • Bonn, Königswinterer Straße 522-524, 53227 Bonn • Oberpfaffenhofen, Münchener Str. 20, 82234 Weßling • Stuttgart, Pfaffenwaldring 38-40, 70569 Stuttgart • Göttingen, Bunsenstr. 10, 37073 Göttingen • Lampoldshausen, Im Langen Grund, 74239 Hardthausen • BraunschweigLilienthalplatz 7, 38108 Braunschweig Für das Los 14 werden keine Gebietslose gebildet. Hier ist die Leistung für alle genannten Standorte zu erbringen und an alle Standorte zu liefern.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel11.1 Backwaren frisch Köln/Bonn
BeschreibungGegenstand des Loses 11.1 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von frischen Backwaren an die Standorte des DLR in Köln und Bonn. . Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59b Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 11.1.
Interne KennungLOT-0001 25-0188 / GV 8833685
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15810000 Brotwaren, zubereitete Brotwaren und Gebäck, 15811000 Brotwaren, 15850000 Teigwaren
Optionen
Beschreibung der OptionenDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLinder Höhe  
StadtKöln
Postleitzahl51147
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind am Standort des jeweiligen Gebietsloses zu erbringen. Diese umfassen die DLR Kantinen an den Standorten: • Köln-Porz, Linder Höhe, 51147 Köln • Bonn, Königswinterer Straße 522-524, 53227 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungsiehe oben.
BeschreibungEinziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
5.1.
LosLOT-0002
Titel11.2 Backwaren frisch Oberpfaffenhofen
BeschreibungGegenstand des Loses 11.2 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von frischen Backwaren an den Standort des DLR in Oberpfaffenhofen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59c Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 11.2.
Interne KennungLOT-0002 25-0188 / GV 8833685
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15811000 Brotwaren, 15850000 Teigwaren
Optionen
Beschreibung der OptionenDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOberpfaffenhofen Münchener Str. 20 
StadtWeßling
Postleitzahl82234
Land, Gliederung (NUTS)Starnberg (DE21L)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind am Standort des jeweiligen Gebietsloses zu erbringen. Diese umfassen die DLR Kantinen an den Standorten: • Oberpfaffenhofen, Münchener Str. 20, 82234 Weßling
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungsiehe oben.
BeschreibungEinziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
5.1.
LosLOT-0003
Titel11.3 Backwaren frisch Stuttgart
BeschreibungGegenstand des Loses 11.3 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von frischen Backwaren an den Standort des DLR in Stuttgart. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59d Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 11.3.
Interne KennungLOT-0003 25-0188 / GV 8833685
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15810000 Brotwaren, zubereitete Brotwaren und Gebäck, 15811000 Brotwaren, 15850000 Teigwaren
Optionen
Beschreibung der OptionenDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPfaffenwaldring 38-40  
StadtStuttgart
Postleitzahl70569
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind am Standort des jeweiligen Gebietsloses zu erbringen. Diese umfassen die DLR Kantinen an den Standorten: • Stuttgart, Pfaffenwaldring 38-40, 70569 Stuttgart
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungsiehe oben.
BeschreibungEinziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
5.1.
LosLOT-0004
Titel11.4 Backwaren frisch Göttingen
BeschreibungGegenstand des Loses 11.4 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von frischen Backwaren an den Standort des DLR in Göttingen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59e Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 11.4.
Interne KennungLOT-0004 25-0188 / GV 8833685
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15810000 Brotwaren, zubereitete Brotwaren und Gebäck, 15811000 Brotwaren, 15850000 Teigwaren
Optionen
Beschreibung der OptionenDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBunsenstr. 10  
StadtGöttingen
Postleitzahl37073
Land, Gliederung (NUTS)Göttingen (DE91C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind am Standort des jeweiligen Gebietsloses zu erbringen. Diese umfassen die DLR Kantinen an den Standorten: • Göttingen, Bunsenstr. 10, 37073 Göttingen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungsiehe oben.
BeschreibungEinziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
5.1.
LosLOT-0005
Titel11.5 Backwaren frisch Lampoldshausen
BeschreibungGegenstand des Loses 11.5 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von frischen Backwaren an den Standort des DLR in Lampoldshausen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59f Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 11.5.
Interne KennungLOT-0005 25-0188 / GV 8833685
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15810000 Brotwaren, zubereitete Brotwaren und Gebäck, 15811000 Brotwaren, 15850000 Teigwaren
Optionen
Beschreibung der OptionenDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLampoldshausen Im Langen Grund 
StadtHardthausen
Postleitzahl74239
Land, Gliederung (NUTS)Heilbronn, Landkreis (DE118)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind am Standort des jeweiligen Gebietsloses zu erbringen. Diese umfassen die DLR Kantinen an den Standorten: • Lampoldshausen, Im Langen Grund, 74239 Hardthausen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungsiehe oben.
BeschreibungEinziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
5.1.
LosLOT-0006
Titel12.1 HW Getränke Köln/Bonn
BeschreibungGegenstand des Loses 12.1 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Getränken an die Standorte des DLR in Köln und Bonn. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59g Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 12.1.
Interne KennungLOT-0006 25-0188 / GV 8833685
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15980000 Alkoholfreie Getränke, 15982000 Erfrischungsgetränke, 15911000 Alkoholische Getränke
Optionen
Beschreibung der OptionenDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLinder Höhe  
StadtKöln
Postleitzahl51147
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind am Standort des jeweiligen Gebietsloses zu erbringen. Diese umfassen die DLR Kantinen an den Standorten: • Köln-Porz, Linder Höhe, 51147 Köln • Bonn, Königswinterer Straße 522-524, 53227 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungsiehe oben.
BeschreibungEinziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
5.1.
LosLOT-0007
Titel12.2 HW Getränke Oberpfaffenhofen
BeschreibungGegenstand des Loses 12.2 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Getränken an den Standort des DLR in Oberpfaffenhofen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59h Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 12.2.
Interne KennungLOT-0007 25-0188 / GV 8833685
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15980000 Alkoholfreie Getränke, 15982000 Erfrischungsgetränke, 15911000 Alkoholische Getränke
Optionen
Beschreibung der OptionenDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOberpfaffenhofen Münchener Str. 20 
StadtWeßling
Postleitzahl82234
Land, Gliederung (NUTS)Starnberg (DE21L)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind am Standort des jeweiligen Gebietsloses zu erbringen. Diese umfassen die DLR Kantinen an den Standorten: • Oberpfaffenhofen, Münchener Str. 20, 82234 Weßling
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungsiehe oben.
BeschreibungEinziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
5.1.
LosLOT-0008
Titel12.3 HW Getränke Stuttgart
BeschreibungGegenstand des Loses 12.3 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Getränken an den Standort des DLR in Stuttgart. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59i Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 12.3.
Interne KennungLOT-0008 25-0188 / GV 8833685
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15980000 Alkoholfreie Getränke, 15982000 Erfrischungsgetränke, 15911000 Alkoholische Getränke
Optionen
Beschreibung der OptionenDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPfaffenwaldring 38-40  
StadtStuttgart
Postleitzahl70569
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind am Standort des jeweiligen Gebietsloses zu erbringen. Diese umfassen die DLR Kantinen an den Standorten: • Stuttgart, Pfaffenwaldring 38-40, 70569 Stuttgart
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungsiehe oben.
BeschreibungEinziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
5.1.
LosLOT-0009
Titel12.4 HW Getränke Göttingen
BeschreibungGegenstand des Loses 12.4 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Getränken an den Standort des DLR in Göttingen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59j Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 12.4.
Interne KennungLOT-0009 25-0188 / GV 8833685
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15980000 Alkoholfreie Getränke, 15982000 Erfrischungsgetränke, 15911000 Alkoholische Getränke
Optionen
Beschreibung der OptionenDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBunsenstr. 10  
StadtGöttingen
Postleitzahl37073
Land, Gliederung (NUTS)Göttingen (DE91C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind am Standort des jeweiligen Gebietsloses zu erbringen. Diese umfassen die DLR Kantinen an den Standorten: • Göttingen, Bunsenstr. 10, 37073 Göttingen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungsiehe oben.
BeschreibungEinziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
5.1.
LosLOT-0010
Titel12.5 HW Getränke Lampoldshausen
BeschreibungGegenstand des Loses 12.5 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Getränken an den Standort des DLR in Lampoldshausen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59k Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 12.5.
Interne KennungLOT-0010 25-0188 / GV 8833685
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15980000 Alkoholfreie Getränke, 15982000 Erfrischungsgetränke, 15911000 Alkoholische Getränke
Optionen
Beschreibung der OptionenDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLampoldshausen Im Langen Grund 
StadtHardthausen
Postleitzahl74239
Land, Gliederung (NUTS)Heilbronn, Landkreis (DE118)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind am Standort des jeweiligen Gebietsloses zu erbringen. Diese umfassen die DLR Kantinen an den Standorten: • Lampoldshausen, Im Langen Grund, 74239 Hardthausen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungsiehe oben.
BeschreibungEinziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
5.1.
LosLOT-0011
Titel12.6 HW Getränke Braunschweig
BeschreibungGegenstand des Loses 12.6 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Getränken an den Standort des DLR in Braunschweig. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59l Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 12.6.
Interne KennungLOT-0011 25-0188 / GV 8833685
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15980000 Alkoholfreie Getränke, 15982000 Erfrischungsgetränke, 15911000 Alkoholische Getränke
Optionen
Beschreibung der OptionenDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLilienthalplatz 7  
StadtBraunschweig
Postleitzahl38108
Land, Gliederung (NUTS)Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind am Standort des jeweiligen Gebietsloses zu erbringen. Diese umfassen die DLR Kantinen an den Standorten: • Braunschweig, Lilienthalplatz 7, 38108 Braunschweig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungsiehe oben.
BeschreibungEinziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
5.1.
LosLOT-0012
Titel14 Kaffee, Kakao
BeschreibungGegenstand des Loses 14 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Kaffee und Kakao an die Standorte des DLR in • Köln-Porz • Bonn • Oberpfaffenhofen • Stuttgart • Göttingen • Lampoldshausen • Braunschweig Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59m Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 14
Interne KennungLOT-0012 25-0188 / GV 8833685
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15860000 Kaffee, Tee und zugehörige Produkte, 15841000 Kakao
Optionen
Beschreibung der OptionenDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLinder Höhe  
StadtKöln
Postleitzahl51147
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFür das Los 14 werden keine Gebietslose gebildet. Hier ist die Leistung für alle folgenden Standorte zu erbringen und an alle Standorte zu liefern: • Köln-Porz, Linder Höhe, 51147 Köln • Bonn, Königswinterer Straße 522-524, 53227 Bonn • Oberpfaffenhofen, Münchener Str. 20, 82234 Weßling • Stuttgart, Pfaffenwaldring 38-40, 70569 Stuttgart • Göttingen, Bunsenstr. 10, 37073 Göttingen • Lampoldshausen, Im Langen Grund, 74239 Hardthausen • Braunschweig, Lilienthalplatz 7, 38108 Braunschweig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDieser Vertrag wird mit Zuschlag wirksam. Die Leistung beginnt mit dem ersten Einzelabruf durch den Auftraggeber. Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungsiehe oben.
BeschreibungEinziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung135 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0012
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung135 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJacobs Douwe Egberts DE GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Wert des Angebots135 000,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
Datum der Auswahl des Gewinners13/11/2025
Datum des Vertragsabschlusses13/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDeutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 992-03005-81
PostanschriftLinder Höhe
StadtKöln
Postleitzahl51147
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailevergabe@dlr.de
Telefon0 00
Internetadressehttp://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummert: +49 228 94990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228 94990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungJacobs Douwe Egberts DE GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE122790370
StadtBremen
Postleitzahl28199
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0012
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungedbf4b3e-06c9-4218-871e-1618d93b039a  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/11/2025 17:45:58 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung778952-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe226/2025
Datum der Veröffentlichung24/11/2025