Es ist während der Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags zu einem erhöhten Bedarf an Dienstleistungen in einem Projekt gekommen. Die nach Abschuss des neuen Glückspiel-Staatsvertrags zusammenhängende Beauftragung des massiven Ausbaus des Projekts, war während des Vergabeverfahren nicht zu erwarten und einzuplanen. Der Auftraggeber muss daher bei unveränderter Laufzeit des Vertrags diesen um zusätzliches Auftragsvolumen erweitern.