779144-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen in der Forstwirtschaft – Waldumbau Petersroda
OJ S 226/2025 24/11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Sandersdorf-Brehna
E-Mailines.oguz@sandersdorf-brehna.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWaldumbau Petersroda
BeschreibungLieferung und Pflanzung von Gehölzen inkl Zaunbau und Pflege für 5 Jahre
Kennung des Verfahrens12fd0571-a837-4e96-90d3-944eb15458d2
Interne Kennung159_SSB_01-2025-0039
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche Informationen1. Die Vergabestelle empfiehlt, regelmäßig die Versionsnummern zu prüfen. Angebote mit veralteten Unterlagen werden ausgeschlossen. 2. Bitte prüfen Sie die Unterlagen auf Richtigkeit. Bei Unklarheiten oder Fehlern fordern Sie rechtzeitig zusätzliche Informationen an. Anfragen sind anonym, und die Antworten werden allen Bietern zugänglich gemacht. Bei Zuschlag werden wichtige Hinweise zum Verfahren Vertragsbestandteil. Frist für die Einreichung von Bieterfragen: 04.09.2025. 3. Sämtliche Kommunikation erfolgt über die angegebene E-Mail-Adresse des Bieters. Es ist eine Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Bieter sicherzustellen. 3. Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Bietern keine Kosten erstattet. 4. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). 5. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters sind im Fragenbogen zur Eignung einzutragen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in den Eigenerklärungen angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. 6. Im Präqualifizierungssystem niedergelegte Erklärungen und Nachweise müssen den Anforderungen entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte Erklärungen oder Nachweise, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich vorzulegen. 7. Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten berufen. Mit dem Angebot ist das Formular entsprechend Anlage 8 einzureichen sowie für jedes Mitglied eine Eigenerklärung zur Eignung. Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung sind auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. 8. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht. 9. Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahmen. 10. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Achten Sie bitte darauf, dass diese nicht beigefügt werden. 11. Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit dem Angebot sind die Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (FB 234). Zudem sind mit Angebotsabgabe die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Bietergemeinschaft. Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft werden einzureichen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelWaldumbau Petersroda
Beschreibung- Flächenvorbereitung, Zaunbau, Pflanzenlieferung, Pflanzung (01.12.2025 - 28.02.2026) - Fertigstellungspflege (01.03.2026 - 28.02.2027) - Entwicklungspflege (01.03.2027 - 28.02.2031) Flächengröße: 6,45 ha Leistungen: - Mulchen von Schneisen und Randbereichen / Bankette mit Forstmulcher - Motor-manuelle Flächenberäumung von Schneisen / Randbereichen - Zaunrückbau (ca. 250 m) - Zaunreparatur - Dickungspflege - Beräumung von Bodenvegetation und Strauchschicht und Hiebsresten sowie Nachschneiden von Stubben - Bodenvorarbeiten mit Streifenpflug - Zaunbau ca. 3250 m - Pflanzung (ca. 30.000 Pflanzen lieferen, 27.520 Pflanzen einsetzen) - Pflege / Forstschutz Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 90 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/12/2025
Enddatum der Laufzeit28/02/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Sandersdorf-Brehna
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungStadt Sandersdorf-Brehna
Registrierungsnummer15082340-0000-87
PostanschriftBahnhofstraße 2
StadtSandersdorf-Brehna
Postleitzahl06792
Land, Gliederung (NUTS)Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailines.oguz@sandersdorf-brehna.de
Telefon+49 3493-801180
Fax+49 3493-80434
Internetadressehttp://www.sandersdorf-brehna.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer15082340-0000-87
PostanschriftErnst-Kamieth-Straße 2
StadtHalle
Postleitzahl06112
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon+49 345 514-1529
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Registrierungsnummert:03455141536
PostanschriftErnst-Kamieth-Straße 2
StadtHalle
Postleitzahl06112
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5f6400ef-dc98-49a8-bf82-604512fea9cc  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/11/2025 16:27:26 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung779144-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe226/2025
Datum der Veröffentlichung24/11/2025