5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kläranlage Nördlingen Aumühle 5
Stadt: Nördlingen
Postleitzahl: 86720
Land, Gliederung (NUTS): Donau-Ries (DE27D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Preis wird aus der Wertungssumme der Angebote ermittelt.Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot ab dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl für "Preis" wird mit 90% gewichtet.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Im Kriterium Entferung werden folgende Unterkriterien mit der jeweils angegebene absoluten Wichtung berücksichtigt:- 10 Punkte bis einschl. 100 km- 0 Punkte ab einschl. 400 kmDie Punktzahl für "Entfernung" wird mit 10% gewichtet.
Beschreibung: Entfernung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Stadtwerke Nördlingen
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Nördlingen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtwerke Nördlingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtwerke Nördlingen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadtwerke Nördlingen
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