780402-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – Vergabe von Leistungen der Projektleitung und -steuerung, Generalplanung, Bau und Finanzierung zur Erweiterung Grundschule Maxhütte-Haidhof ab Ausführungsplanung
OJ S 227/2025 25/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Maxhütte-Haidhof
E-Mail: info@maxhuette-haidhof.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Leistungen der Projektleitung und -steuerung, Generalplanung, Bau und Finanzierung zur Erweiterung Grundschule Maxhütte-Haidhof ab Ausführungsplanung
Beschreibung: Die Stadt Maxhütte-Haidhof beabsichtigt, die bestehende vierzügige Grundschule an der Regensburger Straße 75 durch einen Erweiterungsbau um einen Klassenzug zu ergänzen. Ziel dieser Maßnahme ist es, dem steigenden Raumbedarf infolge wachsender Schülerzahlen gerecht zu werden. Mit dem Neubau sollen die baulichen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Pädagogik geschaffen werden. Im Fokus stehen dabei die Umsetzung digitaler Unterrichtsformate, die räumliche Organisation nach dem Lernhauskonzept sowie die Integration einer offenen Ganztagsschule (OGTS). Ergänzend ist ein Speisebereich mit Mensa und Küche vorgesehen, um eine angemessene Versorgung der Schülerinnen und Schüler am Standort sicherzustellen. Das neue Schulgebäude ist für eine Kapazität von bis zu 550 Schülerinnen und Schülern auszulegen. Neben der Erfüllung aktueller pädagogischer Anforderungen soll es auch räumliche Flexibilität für zukünftige Entwicklungen bieten. Auf Basis eines abgestimmten Raumprogramms sowie eines entwickelten Flächenschemas wurde ein Entwurfskonzept erarbeitet, das die funktionalen, gestalterischen und technischen Anforderungen in eine kohärente bauliche Struktur überführt. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz sowie dem Kollegium als „Kombi-Modell“, d.h. die Räume für die Mittagsbetreuung stehen am Vormittag als Klassenräume zur Verfügung. Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 18,7 Mio. EUR brutto vor. Der Ausführungsbeginn ist im Mai 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung des Neubaus soll bis zum 31.02.2028 erfolgen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen Leistungen der Projektleitung und -steuerung, Generalplanung, Bau und Finanzierung ab HOAI-Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), für die Realisierung des Projektes beauftragt werden.
Kennung des Verfahrens: 40388e00-3e6f-4bb5-8696-bfc0ed25aedf
Interne Kennung: 80865-25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Regensburger Str. 18  
Stadt: Maxhütte-Haidhof
Postleitzahl: 93142
Land, Gliederung (NUTS): Schwandorf (DE239)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrug: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Leistungen der Projektleitung und -steuerung, Generalplanung, Bau und Finanzierung zur Erweiterung Grundschule Maxhütte-Haidhof ab Ausführungsplanung
Beschreibung: Die Stadt Maxhütte-Haidhof beabsichtigt, die bestehende vierzügige Grundschule an der Regensburger Straße 75 durch einen Erweiterungsbau um einen Klassenzug zu ergänzen. Ziel dieser Maßnahme ist es, dem steigenden Raumbedarf infolge wachsender Schülerzahlen gerecht zu werden. Mit dem Neubau sollen die baulichen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Pädagogik geschaffen werden. Im Fokus stehen dabei die Umsetzung digitaler Unterrichtsformate, die räumliche Organisation nach dem Lernhauskonzept sowie die Integration einer offenen Ganztagsschule (OGTS). Ergänzend ist ein Speisebereich mit Mensa und Küche vorgesehen, um eine angemessene Versorgung der Schülerinnen und Schüler am Standort sicherzustellen. Das neue Schulgebäude ist für eine Kapazität von bis zu 550 Schülerinnen und Schülern auszulegen. Neben der Erfüllung aktueller pädagogischer Anforderungen soll es auch räumliche Flexibilität für zukünftige Entwicklungen bieten. Auf Basis eines abgestimmten Raumprogramms sowie eines entwickelten Flächenschemas wurde ein Entwurfskonzept erarbeitet, das die funktionalen, gestalterischen und technischen Anforderungen in eine kohärente bauliche Struktur überführt. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz sowie dem Kollegium als „Kombi-Modell“, d.h. die Räume für die Mittagsbetreuung stehen am Vormittag als Klassenräume zur Verfügung. Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 18,7 Mio. EUR brutto vor. Der Ausführungsbeginn ist im Mai 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung des Neubaus soll bis zum 31.02.2028 erfolgen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen Leistungen der Projektleitung und -steuerung, Generalplanung, Bau und Finanzierung ab HOAI-Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), für die Realisierung des Projektes beauftragt werden.
Interne Kennung: 80865-25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Regensburger Str. 18  
Stadt: Stadt Maxhütte-Haidhof
Postleitzahl: 93142
Land, Gliederung (NUTS): Schwandorf (DE239)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 31/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 5.000.000 EUR; Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1. Umsatz (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektleitung und -steuerung, Generalplanung, Bau und Finanzierung) in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2022 und 2023) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 500.000,00 mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 500.000,00 bis einschließlich EUR 1.500.000,00 mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 1.500.000,00 bis einschließlich EUR 3.000.000,00 mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 3.000.000,00 bis einschließlich EUR 5.000.000,00 mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 5.000.000,00 bis einschließlich EUR 7.000.000,00 mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 7.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: 2. Anzahl der technischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektleitung und -steuerung, Generalplanung, Bau und Finanzierung) fest angestellten Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 9 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 9 Mitarbeiter bis einschließlich 12 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 12 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 15 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: 3. Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektleitung und -steuerung, Generalplanung, Bau und Finanzierung) fest angestellten finanztechnischen Mitarbeiter (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von - bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 0 Punkten, - mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 1 Punkt, - mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 9 Mitarbeiter mit 2 Punkten, - mehr als 9 Mitarbeiter bis einschließlich 12 Mitarbeiter mit 3 Punkten, - mehr als 12 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 4 Punkten, - mehr als 15 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: 4. Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektleitung und -steuerung, Generalplanung, Bau und Finanzierung) fest angestellten Mitarbeiter (Bürokaufmann /-frau oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, - mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5. Unternehmensbezogene Referenzen (2015 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist) Zur Bewerberauswahl werden jeweils fünf Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn 1. wenn der Baubeginn in den Zeitraum vom 01/2020 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist fällt, und 2. die Baumaßnahme vor Ende der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-) Abnahme oder Inbetriebnahme erfolgt ist. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: - Durchführung oder Betreuung (kaufmännisch und finanztechnisch) einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme; - mit Projektkosten (KGR 200 – 700) von mind. EUR 15 Mio. brutto; - im Bereich Schule oder vergleichbar; - für einen öffentlichen Auftraggeber; - unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen; - während des laufenden (Schul-)Betriebs. Sofern jeweils genau fünf oder weniger wertbare Referenzen des Unternehmens / der Bewerbergemeinschaft angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern mehr als fünf Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der fünf Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle fünf Referenzen des Unternehmens / der Bewerbergemeinschaft, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden (vgl. B.II.): ­- 0 bis 5 Teilpunkte: 0 Punkte, ­- 6 bis 10 Teilpunkte: 1 Punkt, ­- 11 bis 15 Teilpunkte: 2 Punkte, ­- 16 bis 20 Teilpunkte: 3 Punkte, ­- 21 bis 25 Teilpunkte: 4 Punkte, und ­- 26 bis 30 Teilpunkte: 5 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: 
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 10
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Qualität
Beschreibung: aa) Schriftliches Konzept zur Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den dargestellten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: - Das Kriterium wird mangelhaft erfüllt: 1 Punkt - Das Kriterium wird ausreichend erfüllt: 2 Punkte - Das Kriterium wird befriedigend erfüllt: 3 Punkte - Das Kriterium wird gut erfüllt: 4 Punkte - Das Kriterium wird sehr gut erfüllt: 5 Punkte (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "die Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Grundschule" Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: ­- Vorgehen zur Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben; ­- Übernahme des Projekts am Ende der HOAI-Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); ­- Herangehensweise zur Koordination der Projektbeteiligten und Projektdokumentation von der Errichtung bis zum späteren Betrieb; ­- Herangehensweise bei der technischen Bauherrnvertretung als zentraler Ansprechpartner für den Auftraggeber einerseits und die weiteren Projektbeteiligten andererseits; ­- Raumnutzungskonzept mit besonderen Augenmerk auf die Bedürfnisse einer Ganztagsschule (OGTS) und Verwirklichung eines pädagogischen Konzepts (vgl. u.a. Rahmenkonzept OGTS Max_Stand 1025); ­- Abstimmung / Berücksichtigung des in unmittelbarer Nähe laufenden Schulbetriebs bei der Organisation der Baumaßnahme; ­- Umsetzung der Planung im vorgegebenen Kosten- und Zeitrahmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung als nicht abschließend, sondern als „Mindestinhalt“ anzusehen ist. Die Bieter sollen mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) und c) "die konkrete Herangehensweise bei der Steuerung und Verfolgung der Kosten" sowie "die konkrete Herangehensweise bei der Steuerung und Kontrolle der Termine" Da es sich bei dem Projekt um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt und angesichts und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist für den Auftraggeber ein wesentlicher Faktor, dass die entsprechend geplanten Kosten und Termine eingehalten wer-den. Der Auftraggeber erwartet daher vom Auftragnehmer eine umfassende und kontinuierliche Betreuung der Finanzen und Termine. Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher seine konkrete Herangehensweise bezüglich der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine darstellen, um den Auftraggeber davon zu überzeugen, dass er diesen wesentlichen Leistungsaspekt zu seiner Zufriedenheit erfüllen kann. (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 d) "die Verfügbarkeit und Präsenz des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Bauphase, vorzunehmen. Dabei sind vor allem organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 250
Kriterium: 
Art: Preis
Beschreibung: bb) Honorarangebot Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 50 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 250 Punkte. Die Angaben des Bieters im Preis- / Honorarangebot werden wie folgt bewertet: (1) Pauschale EUR netto Pauschale EUR netto als Grundhonorar (§ 6 Ziff. 1 lit. a) Geschäftsbesorgungsvertrag). (2) Zuschlag in % Zuschlag in % auf tatsächlich anfallende Brutto-Kosten (§ 6 Ziff. 1 lit. c Geschäftsbesorgungsvertrag), wobei zu Wertungszwecken fiktive Brutto-Kosten in Höhe von 18,7 Mio. EUR zu Grunde gelegt werden (Wertungsbetrag = % von 21 Mio. EUR brutto). (3) Stundensatz EUR netto Stundensatz EUR netto für nachlaufende Projektarbeit (§ 6 Ziff. 1 lit. d Geschäftsbesorgungsvertrag), wobei zu Wertungszwecken eine fiktive Stundenanzahl von 30 Stunden zu Grunde gelegt wird (Wertungsbetrag = Stundensatz EUR netto x 30). (4) Konditionen zur Projektfinanzierung über die vereinbarte Laufzeit gem. § 5.2 Geschäftsbesorgungsvertrag, wobei darauf hingewiesen wird, dass ein vom Bieter angegebener Referenz-Zinssatz (z.B. 3-Monats-Euribor etc.) zu Wertungszwecken in der bei Angebotsabgabe gültigen Höhe eine fiktive vertragliche Laufzeit (vgl. § 11 Geschäftsbesorgungsvertrag) zugrunde gelegt wird. Für die Angebotswertung wird dabei der Referenzzinssatz in der am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gültigen Höhe zu Grunde gelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 250
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av26c799-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av26c799-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av26c799-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird auf § 56 VgV verwiesen.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Maxhütte-Haidhof
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Maxhütte-Haidhof
Registrierungsnummer: 0947130220
Postanschrift: Regensburger Str. 18
Stadt: Maxhütte-Haidhof
Postleitzahl: 93142
Land, Gliederung (NUTS): Schwandorf (DE239)
Land: Deutschland
E-Mail: info@maxhuette-haidhof.de
Telefon: 09471 3022 0
Fax: 09471 3022 611
Internetadresse: https://www.maxhuette-haidhof.de/
Profil des Erwerbers: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av26c799-eu
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer: 0981531277
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: 0981531277
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5720c032-df05-4fab-8274-75171ac22773  -  01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/11/2025 16:12:06 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 780402-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 227/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/11/2025