Umstände, welche die Änderung erforderlich gemacht haben (Nachtragsbeauftragung):
Um eine zeitnahe Bearbeitung der zum Teil komplexen Sachverhalte weiterhin gewährleisten zu können sowie aufgrund des Umstandes, dass eine Abrechnung des Programms voraussichtlich noch bis zum 30.6.2021 möglich sein wird, besteht eine äußerste Dringlichkeit zur Weiterführung des Vertrages mit qualifizierten Fachkräften zur Kompensation des weitgehenden Ausfalls der durch die FHH zugesicherten 30 VAK. Eine teilweise Umverteilung vorhandener interner Ressourcen hat bereits stattgefunden. Aufgrund des erheblichen Umfangs können allein dadurch allerdings die mit der Corona-Krise in Zusammenhang stehenden Aufgaben nicht bewältigt werden. Überdies besteht das Risiko eines Reputationsverlustes der IFB Hamburg bei nicht zeitnaher Auszahlung ausstehender valider Anträge bzw. aus zeitverzögerter Betrugsintervention. Hier gilt es konsequent und kurzfristig Schaden von der Stadt Hamburg abzuwenden.
Über den ursprünglich geplanten Zeitrahmen (bis zum 31.1.2021 bzw. bis spätestens zum 31.3.2021) hinaus wird nun voraussichtlich bis zum 30.6.2021 externe Unterstützung benötigt, um weiterhin:
— noch offene Vorgänge bis zur Auszahlung abzuarbeiten,
— die laufende Bestandsbearbeitung (Anhörungen, Abhilfe, Widersprüche, Rückzahlungen, Betrugs-Vorgänge) durchzuführen,
— für die bereits ausgezahlten Vorgänge eine Reihe von Prüfungshandlungen vorzunehmen (Phase 3), nachdem die ersten beiden Prüfungsphasen abgeschlossen wurden.
Und darüber hinaus als neue Aufgabe:
— bisher definierte Inhalte und Vorgehensweisen im Rahmen der Phase 3 an präzisierte und teilweise neue Vorgaben des Bundes anzupassen, dazu konzeptionelle und prozessuale Konzepte sowie Vorgaben für die IT-technische Umsetzung zu entwickeln. Die Prüfungshandlungen im Rahmen der Fallbearbeitung sind dann auf diese Konzeptionen aufzusetzen.
Dafür soll im Juli 2020 abgeschlossene Vertrag über bis zu 30 MAK externe Unterstützung bis zum 30.6.2021 verlängert und um bis zu 50 % des ursprünglichen Auftragswert (3 238 105,50 EUR) ausgeweitet werden. Die im laufenden Vertrag vereinbarten Parameter zum Ressourcenabruf, zur Ressourceneinteilung, Fallbearbeitung und zu sonstigen Grundlagen und Voraussetzungen gelten unverändert weiter.