78183-2022 - ErgebnisDeutschland-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 30/2022 11/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BWI GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: bwi.fp.PublicProcurement@bwi.de
Fax: +49 2225988103368
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/

I.2.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr.2 GWB
I.3.
Haupttätigkeit(en)
Sonstige: IT der Bundeswehr
I.4.
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1.
Beschreibung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Entwicklung und Pflege/Support BwMessenger
II.1.2.
Art des Auftrags und Ort der Ausführung bzw. Lieferung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung: -
NUTS-Code DE Deutschland
II.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

II.1.4.
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die BWI GmbH erwägt, eine Rahmenvereinbarung über Entwicklungsleistungen sowie Störungsbeseitigungs- und Supportleistungen für den bereits im Einsatz befindlichen BwMessenger an einen Wirtschaftsteilnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben.
1. Im Rahmen der Produktweiterentwicklung BwMessenger werden Entwicklungen von neuen Features sowohl backend- als auch frontendseitig benötigt.
2. Die Störungsbeseitigung und der Support des laufenden Betriebs müssen für das Gesamtsystem über die gesamte Vertragslaufzeit gewährleistet werden
II.1.5.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72262000 Software-Entwicklung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
II.2.1.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
Wert: 0,01 EUR
ohne MwSt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Auftragsbekanntmachung

IV.2.
Zuschlagskriterien
IV.2.1.
Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. 1 Preis. Gewichtung 30
2. 2 Qualität. Gewichtung 70
IV.2.2.
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3.
Verwaltungsangaben
IV.3.1.
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
1297-SL-BwMessenger
IV.3.2.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 194-506698 vom 6.10.2021

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung: Entwicklung und Pflege/Support BwMessenger
V.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27.1.2022
V.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1

V.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: NEW VECTOR SARL
Postanschrift: 16 Esplanade du Champ de Mars
Ort: Rennes
Postleitzahl: 3500
Land: Frankreich
E-Mail: jordanh@element.io
V.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert der Beschaffung:
Wert: 0,01 EUR
ohne MwSt.
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:

Anzahl der Jahre: 5

V.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
VI.2.
Zusätzliche Angaben
VI.3.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.3.2.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.3.3.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
8.2.2022