Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Forschungsassistenz und finanzwissenschaftliche Begleitung sind Ende 2015 beauftragt worden. Die zweite Phase des Modellvorhabens läuft und wird voraussichtlich 2022 enden.
Seit Projektbeginn haben sich Rahmenbedingungen geändert, die es erforderlich machen, den Vertrag anzupassen und Leistungen aufzustocken:
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Online-Publikationen haben sich während der Projektlaufzeit erhöht, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat. Der entstehende Mehraufwand soll mit der Vertragserweiterung abgegolten werden.
Begründung:
Der Auftragnehmer hat bei der Erstellung der Online-Publikationen auf den Mehraufwand hingewiesen. Schriftlich vermerkt ist dies im 3. Zwischenbericht von Dezember 2018 und eine schriftliche Anzeige liegt vom August 2019 vor (vgl. Anlage). Es wurde allerdings bereits vorher in den Zwischengesprächen regelmäßig darüber informiert, dass es bzgl. der Erstellung barrierefreier Dokumente aufgrund gestiegener Anforderungen zu Mehrkosten kommt. Diese Information ist allerdings nicht in die Protokolle aufgenommen worden. Auftragnehmer und Auftraggeber hatten sich darauf verständigt, die anfallenden Mehrkosten zunächst zu sammeln, um diese dann im Rahmen einer einzelnen Aufstockung zu finanzieren, im Gegensatz zu mehreren kleineren Aufstockungen. Die Leistungen wurden zum Teil bereits erbracht und sollen auch künftig vom Auftragnehmer erbracht werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers für die Herstellung der Barrierefreiheit künftiger Online-Publikationen kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden, da die Erstellung der Publikationen bereits vertraglich vereinbart ist.
Im Rahmen des MORO-Optimierung wurden Vorschläge für einen Zielgruppen gerechteren Ergebnistransfer unter der Nutzung neuer Medien angeregt. Im Rahmen des MORO Lebendige Regionen sollen diese Anregungen aufgegriffen und in der Abschlussphase des Projekts zusätzlich umgesetzt werden.
Begründung:
Es bestehen enge zeitliche Vorgaben, den Ergebnistransfer zu organisieren, da einige Modellvorhaben kurz vor dem Projektabschluss stehen und nach Projektende ggf. nicht mehr zuverlässig für die Erarbeitung des Ergebnistransfers zur Verfügung stehen. Entsprechend sind die erworbenen inhaltlichen Kompetenzen, Kontakte und Erfahrungen des Auftragnehmers erforderlich. Eine Ausschreibung der Leistung wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.