2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90470000 Reinigung von Abwässerkanälen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Betrugsbekämpfung: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 GWB
Korruption: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 sowie Nr. 9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Konkurs: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.