782836-2024 - Ergebnis
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe Linienbündel Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West
OJ S 248/2024 20/12/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Kaiserslautern
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Kaiserslautern
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Kusel
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Südwestpfalz
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Donnersbergkreis
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSaarpfalz-Kreis
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis St. Wendel
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Birkenfeld
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Bad Kreuznach
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS)
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe Linienbündel Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West
BeschreibungDie Stadt Kaiserslautern, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis Südwestpfalz, der Donnersbergkreis, der Saarpfalz-Kreis, der Kreis St. Wendel, der Kreis Birkenfeld, Bad Kreuznach sowie der ZÖPNV und Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN-Linienbündel Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2035 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch.
Kennung des Verfahrens714c832c-026e-4be0-912b-9a6832110fd0
Vorherige Bekanntmachung088682-2023
Interne KennungE37577944
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensZur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Stadt Kaiserslautern, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis Südwestpfalz, der Donnersbergkreis, der Saarpfalz-Kreis, der Kreis St. Wendel, der Kreis Birkenfeld, Bad Kreuznach sowie der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kusel (DEB3G)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Südwestpfalz (DEB3K)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Saarpfalz-Kreis (DEC05)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)St. Wendel (DEC06)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Birkenfeld (DEB15)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kreuznach (DEB14)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für das Linienbündel Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelKaiserslautern Nordwest-Los 1
BeschreibungLinie 138 Weilerbach – Eulenbis – Erzenhausen – Schwedelbach – Reichenbach Linie 139 Landstuhl – Ramstein – Kottweiler – Weilerbach – Kaiserslautern Linie 140 Kaiserslautern – Otterbach – Weilerbach – Reichenbach Linie 141 Kaiserslautern – Vogelweh – Weilerbach – Ramstein Linie 142 Ramstein – Hütschenhausen – Bruchmühlbach-Miesau – Schönenberg Linie 143 Landstuhl – Kindsbach – Kaiserslautern Linie 144 Niedermohr – Reuschbach – Steinwenden – Ramstein Linie 145 Ramstein – Miesenbach – Mackenbach – Rodenbach - Kaiserslautern Linie 147 Ramstein – Ramstein Air Base / US-Kühlhaus Linie 148 Landstuhl – Ramstein – Spesbach – Hütschenhausen – Schönenberg Linie 149 Mackenbach – Kottweiler-Schwanden – Ramstein-Miesenbach – Land-stuhl Linie 153 Ramstein – Miesenbach – Kottweiler – Reichenbach
Interne KennungE37577944
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/06/2025
Enddatum der Laufzeit09/06/2035
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung088682-2023
Zusätzliche InformationenDie Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift)finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2023.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/landestariftreue-nach-dem-lttg Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDen Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.2). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdStadt Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandkreis Kaiserslautern, Stadt Kaiserslautern, Landkreis Kusel
BeschaffungsdienstleisterVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelKaiserslautern Südwest-Los 2
BeschreibungLinie 160 Kaiserslautern – Krickenbach – Linden –– Bann – Landstuhl - Ramstein Linie 161 Kaiserslautern – Krickenbach – Linden – Bann – Landstuhl – Ramstein Linie 170 Kaiserslautern – Stelzenberg – Trippstadt – Johanniskreuz Linie 171 Landstuhl – Obernheim – Kirchenarnbach – Wallhalben Linie 172 Landstuhl – Mittelbrunn – Langwieden - Lambsborn – Vogelbach Linie 173 Landstuhl – Hauptstuhl – Miesau – Vogelbach – Schönenberg Linie 174 Landstuhl Stadtverkehr Linie 175 Landstuhl Sickingenbus Linie 180 Kaiserslautern-Stelzenberg-Queidersbach-Bann
Interne KennungE37577944
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kusel (DEB3G)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Südwestpfalz (DEB3K)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/06/2025
Enddatum der Laufzeit09/06/2035
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung088682-2023
Zusätzliche InformationenDie Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift)finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2023.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/landestariftreue-nach-dem-lttg Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDen Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.2). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdLandkreis Kaiserslautern, Stadt Kaiserslautern, Landkreis Kusel , Landkreis Südwestpfalz
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandkreis Kaiserslautern, Stadt Kaiserslautern, Landkreis Kusel , Landkreis Südwestpfalz
BeschaffungsdienstleisterVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelPfälzer Bergland Nord - Los 3
BeschreibungLinie 266 Lauterecken – Deimberg -Kirrweiler – St.Julian Linie 267 Lauterecken – Hoppstädten – Langweiler Linie 268 Lauterecken – Ginsweiler – Nußbach – Relsberg Linie 269 Lauterecken – Hohenöllen – Einöllen – Cronenberg Linie 270 Regio- Linie: Lauterecken – St. Julian – Altenglan – Kusel Linie 271 Lauterecken – St. Julian / Niederalben – Altenglan – Kusel Linie 272 Lauterecken – Hinzweiler – Eßweiler Linie 273 Wolfstein – Hefersweiler – Nußbach – Reipoltskirchen Linie 274 Wolfstein – Altenglan – Kusel Linie 275 Kusel – Altenglan – Wolfstein
Interne KennungE37577944
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kreuznach (DEB14)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Birkenfeld (DEB15)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kusel (DEB3G)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/06/2025
Enddatum der Laufzeit09/06/2035
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung088682-2023
Zusätzliche InformationenDie Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift)finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2023.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/landestariftreue-nach-dem-lttg Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDen Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.2). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdLandkreis Bad Kreuznach, Landkreis Birkenfeld , Landkreis Donnersbergkreis, Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandkreis Bad Kreuznach, Landkreis Birkenfeld , Landkreis Donnersbergkreis, Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel
BeschaffungsdienstleisterVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
TitelPfälzer Bergland Süd - Los 4
BeschreibungLinie 276 Mühlbach – Altenglan Linie 277 Kusel – Theisbergstegen – Neunkirchen – Niederstaufenbach Linie 280 Regio- Linie: Kusel – Brücken – Waldmohr – Homburg (Saar) Linie 281 Kusel – Wahnwegen – Quirnbach – Brücken Linie 282 Glan-Münchweiler – Quirnbach – Langenbach – Herschweiler-Pettersheim Linie 283 Glan-Münchweiler – Steinbach – Brücken – Waldmohr – Homburg (Saar) Linie 285 Glan-Münchweier – Gries – Schönenberg – Homburg (Saar) Linie 286 Homburg (Saar) – Schönenberg – Bruchmühlbach-Miesau Linie 287 Dunzweiler – Schönenberg – Waldmohr – Homburg (Saar) Linie 288 Kusel – Schönenberg – Waldmohr – Homburg (Saar) Linie 289 Schönenberg – Waldmohr Linie 292 Kusel – Thallichtenberg – Oberkirchen – Freisen – Baumholder Linie 293 Kusel – Herchweiler – Selchenbach Linie 296 Kusel – Blaubach-Diedelkopf – Oberalben Linie 297 Kusel-Haschbach-Etschberg-Schellweiler-Konken-Bledesbach-Kusel
Interne KennungE37577944
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Birkenfeld (DEB15)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kusel (DEB3G)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)St. Wendel (DEC06)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Saarpfalz-Kreis (DEC05)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/06/2025
Enddatum der Laufzeit09/06/2035
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung088682-2023
Zusätzliche InformationenDie Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift)finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2023.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/landestariftreue-nach-dem-lttg Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDen Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.2). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdLandkreis Birkenfeld , Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel , Landkreis St. Wendel, Saarpfalz-Kreis, Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandkreis Birkenfeld , Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel , Landkreis St. Wendel, Saarpfalz-Kreis, Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS)
BeschaffungsdienstleisterVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungRegionalbus Westpfalz GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 1
Datum der Auswahl des Gewinners14/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses25/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandkreis Kaiserslautern, Stadt Kaiserslautern, Landkreis Kusel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieBus (M3)
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen51
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungQNV Queichtal Nahverkehrsgesellschaft GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 2
Datum der Auswahl des Gewinners14/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses25/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandkreis Kaiserslautern, Stadt Kaiserslautern, Landkreis Kusel , Landkreis Südwestpfalz
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieBus (M3)
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen41
FahrzeugkategorieM2
Zahl sauberer Fahrzeuge2
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen2
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDB Regio Bus Mitte GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 3
Datum der Auswahl des Gewinners14/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses25/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandkreis Bad Kreuznach, Landkreis Birkenfeld , Landkreis Donnersbergkreis, Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieBus (M3)
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen28
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDB Regio Bus Mitte GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0004
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Datum der Auswahl des Gewinners14/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses25/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandkreis Birkenfeld , Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel , Landkreis St. Wendel, Saarpfalz-Kreis, Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieBus (M3)
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen52
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Kaiserslautern
RegistrierungsnummerSteuernummer 19/660/0177/8
PostanschriftLauterstraße 8
StadtKaiserslautern
Postleitzahl67657
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungStadt Kaiserslautern
RegistrierungsnummerDE148641057
PostanschriftWilly-Brandt-Platz 1
StadtKaiserslautern
Postleitzahl67653
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungLandkreis Kusel
RegistrierungsnummerBerichteinheit-ID 00010545
PostanschriftTrierer Straße 49
StadtKusel
Postleitzahl66869
Land, Gliederung (NUTS)Kusel (DEB3G)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungLandkreis Südwestpfalz
RegistrierungsnummerBerichteinheit-ID 00010155
PostanschriftUnterer Sommerwaldweg 40-42
StadtPirmasens
Postleitzahl66953
Land, Gliederung (NUTS)Südwestpfalz (DEB3K)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungLandkreis Donnersbergkreis
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00007052
PostanschriftUhlandstraße 2
StadtKirchheimbolanden
Postleitzahl67292
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungSaarpfalz-Kreis
RegistrierungsnummerDE214022238
PostanschriftAm Forum 1
StadtHomburg
Postleitzahl66424
Land, Gliederung (NUTS)Saarpfalz-Kreis (DEC05)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungLandkreis St. Wendel
RegistrierungsnummerDE138244018
PostanschriftMommstraße 21-31
StadtSt. Wendel
Postleitzahl66606
Land, Gliederung (NUTS)St. Wendel (DEC06)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0008
Offizielle BezeichnungLandkreis Birkenfeld
RegistrierungsnummerDE812256957
PostanschriftSchneewiesenstraße 25
StadtBirkenfeld
Postleitzahl55765
Land, Gliederung (NUTS)Birkenfeld (DEB15)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0009
Offizielle BezeichnungLandkreis Bad Kreuznach
RegistrierungsnummerDE148089255
PostanschriftSalinenstraße 47
StadtBad Kreuznach
Postleitzahl55543
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kreuznach (DEB14)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0010
Offizielle BezeichnungZweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS)
RegistrierungsnummerBerichteinheit-ID 00006977
PostanschriftAm Hauptbahnhof 6-12
StadtSaarbrücken
Postleitzahl66111
Land, Gliederung (NUTS)Saarpfalz-Kreis (DEC05)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0011
Offizielle BezeichnungVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
RegistrierungsnummerBerichteinheit-ID 00011998
PostanschriftB1 3-5
StadtMannheim
Postleitzahl68159
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
KontaktpersonVRN Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.vrn.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0012
Offizielle BezeichnungMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
RegistrierungsnummerDE355604198
PostanschriftStiftsstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon000
Internetadressehttps://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0013
Offizielle BezeichnungDB Regio Bus Mitte GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerUSt-IdNr.: DE 814148458
PostanschriftErthalstraße 1
StadtMainz
Postleitzahl55118
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailregiobusmitte.kontakt@deutschebahn.com
Telefon061314948146
Internetadressehttps://www.dbregiobus-mitte.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungDB Regio Bus Mitte GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftErthalstraße 1
StadtMainz
Postleitzahl55118
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailregiobusmitte.kontakt@deutschebahn.com
Gewinner dieser LoseLOT-0003, LOT-0004
8.1.
ORG-0014
Offizielle BezeichnungQNV Queichtal Nahverkehrsgesellschaft GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE275371929
PostanschriftIndustriestraße 12
StadtMünchweiler
Postleitzahl66981
Land, Gliederung (NUTS)Südliche Weinstraße (DEB3H)
LandDeutschland
E-Mailsekretariat@qnv.de
Telefon063959101116
Internetadressehttps://www.qnv.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungQNV Queichtal Nahverkehrsgesellschaft GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftIndustriestraße 12
StadtMünchweiler
Postleitzahl66981
Land, Gliederung (NUTS)Südliche Weinstraße (DEB3H)
LandDeutschland
E-Mailsekretariat@qnv.de
Telefon063959101116
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0015
Offizielle BezeichnungRegionalbus Westpfalz GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE267420085
PostanschriftBahnstraße 128
StadtLandstuhl
Postleitzahl66849
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
LandDeutschland
E-Mailkontakt@regionalbus-westpfalz.de
Telefon0637192590
Internetadressehttps://regionalbus-westpfalz.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungRegionalbus Westpfalz GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftBahnstraße 128
StadtLandstuhl
Postleitzahl66849
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
LandDeutschland
E-Mailkontakt@regionalbus-westpfalz.de
Telefon0637192590
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0016
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachunga68db02e-d86a-4032-990c-4c6bda3d356c-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungAufnahme M2 Fahrzeuge unter 6.1.4 Statistische Informationen
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung4c2fa1d6-afcd-41a8-8c6b-080f334609e5  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/12/2024 11:03:41 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung782836-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe248/2024
Datum der Veröffentlichung20/12/2024