78286-2021 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Bauleistungen im Hochbau
OJ S 31/2021 15/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Fernverkehr AG (Bukr 13)
Postanschrift: Stephensonstraße 1
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schumann, Elke
E-Mail: elke.schumann@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029756706
Fax: +49 3029755724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 20.1 Errichtung Heizung, Lüftung, Druckluft, Wasserversorgung und Trinkwasserbefüllung, ICE-Werk Rummelsburg (BGV und FHV)
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48175
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45210000 Bauleistungen im Hochbau
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Los 20.1 Errichtung Heizung, Lüftung, Druckluft, Wasserversorgung und Trinkwasserbefüllung, ICE-Werk Rummelsburg (BGV und FHV).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
42512300 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45213320 Bauarbeiten für Gebäude in Verbindung mit dem Eisenbahngüterverkehr
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung beinhaltet Leistungen für die Lieferung und Montage der HLS in der Fahrzeughalle (FHV) und Betriebsgebäude (BGV). Die Maßnahme beinhaltet folgende Leistungen: Abwasser- und Wasseranlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Druckluftanlagen; Lufttechnische Anlagen; Kälteanlagen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 199-483482
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Los 20.1 Errichtung Heizung, Lüftung, Druckluft, Wasserversorgung und Trinkwasserbefüllung, ICE-Werk Rummelsburg (BGV und FHV)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass das oben genannten Verfahren gemäß §57, SektVO eingestellt wird.
Grund der Einstellung: Es liegt kein wirtschaftliches Angebot vor der AG beabsichtigt, die Leistungen mit erweiterter Fachlosbildung in Kürze erneut dem Wettbewerb zu unterstellen.
Mit freundlichen Grüßen
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/02/2021