Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Wahrnehmung von Aufgaben für die Zahlstelle ELER/EGFL des Saarlandes im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Für die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein Flächenüberwachungssystem, zumindest für die jährliche Leistungsberichterstattung, verbindlich einzuführen. Dieses Flächenüberwachungssystem dient der regelmäßigen und systematischen Beobachtung, Verfolgung und automatisierte kontinuierliche Bewertung landwirtschaftlicher Tätigkeiten und Verfahren auf landwirtschaftlichen Flächen anhand von Sentinel-Satellitenbildern einschließlich der Anwendung gleichwertiger Daten (Art. 65 Abs. 4 Buchst. b der VO (EU) Nr. 2021/2116).
Der Auftragnehmer hat den Prozess des Flächenmonitorings zu konzipieren und durchzuführen.
Folgende Prüfinhalte sind durch den Auftragnehmer zu prüfen:
- Feststellung, ob sich nicht beihilfefähige Elemente, insbesondere dauerhafte Strukturen, auf der Parzelle befinden (Monitor 1)
- Feststellung von nicht homogener Landnutzung (Monitor 2)
- Feststellung einer Änderung der Landnutzungskategorie (Monitor 3)
- Kulturartenerkennung (Monitor 4)
- Einhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (Monitor 5)
- Einhaltung der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit (Monitor 6).
Die Kontrollen durch Monitoring beziehen sich auf einen zu prüfenden Gesamtumfang von ca. 54.722 gemeldeten Schläge (in 2021) auf einer in 2021 festgestellten landwirtschaftlichen Gesamtfläche von ca. 78.555 ha (gemeldete Gesamtfläche ca. 79.151 ha) innerhalb der Landesfläche des Saarlandes von 250.000 Hektar. Der auszuwertende Umfang kann jährlich abweichen.
Grundlage des Flächenmonitorings sind die im Flächennachweis des Gemeinsamen Antrags graphisch beantragen Flächen im Saarland. Für diese Flächen erfolgt durch einen Auftragnehmer ab dem Jahr 2023 die landesweite automatisierte Überprüfung aller Antragsparzellen mittels Sentinel-Satellitendaten, welche sich der Auftragnehmer selbst beschafft. Zur Inbetriebnahme stehen die InVeKoS-Daten aus den Vorjahren zur Verfügung.
Die Laufzeit des Auftrages beträgt 2 Jahre. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer drei einseitig ausübbare Optionen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Vertragsjahr.