783374-2024 - Ergebnis
Deutschland – Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel – Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Aufbau und Anschluss von Ausstattung der Flüchtlingsunterkunft 23 Neuwied-Block für geflüchtete Menschen
OJ S 248/2024 20/12/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Neuwied
E-Mailverdingungsstelle@neuwied.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAbschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Aufbau und Anschluss von Ausstattung der Flüchtlingsunterkunft 23 Neuwied-Block für geflüchtete Menschen
BeschreibungGegenstand des Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Ausstattung der Containeranlage der durch die Stadt Neuwied neu zu errichtenden, kommunalen Flüchtlingsunterkunft für maximal 272 geflüchtete Menschen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre.Die Leistung umfasst die Lieferung, den Aufbau sowie im Küchenbereich den Anschluss in der gesamten Unterkunft aller benötigter Ausstattungsgegenstände. Dazu zählen Wohn-, Schlaf-, Küchen und Büromobiliar inklusive weißer Ware. Die angebotenen Einrichtungselemente müssen grundsätzlich Bestandteile eines funktional und ergonomisch gestalteten Serienprogramms sein, das sich in der Praxis bewährt hat. Die beschriebenen Programme müssen im Design aufeinander abgestimmt sein. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen-, noch artikelbezogen beziffert werden. Die geschätzten Abrufmengen für die Erstausstattung, geschätzte Ersatzbeschaffungen p.a. und die Höchstmengen pro Position sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Dies hat keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise pro Einzelposition. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis 4 Jahre nach Zuschlag und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Sonstige Leistungen sind: Anlieferung und Transport zum Aufstellort innerhalb des Gebäudes, - gebrauchsfertige Aufstellung des Mobiliars nach den abgestimmten Raum-/Möblierungsplänen, - Übergabe der gebrauchsfertig aufgestellten Gegenstände in gereinigtem Zustand und Abtransport der Verpackungsmaterialien zwecks fachgerechter Entsorgung.In den Anlagen findet sich ein Übersichtsplan. Die Flüchtlingsunterkunft ist noch nicht errichtet und soll blockweise fertiggestellt werden. Die blockweise errichtete Unterkunft kann unmittelbar im Anschluss an die Errichtung bestückt werden. Die Lieferung und der Aufbau der Ausstattung haben unmittelbar nach erfolgter Errichtung des jeweiligen Wohnblocks zu erfolgen. Der Leistungszeitraum, Lieferung und Aufbau der Ausstattung hat in drei Teillieferungen/Tranchen in einem zeitlichen Abstand von 4 Wochen erfolgen. Die Lieferung und der Aufbau der Ausstattung haben unmittelbar nach erfolgter Errichtung des jeweiligen Wohnblocks zu erfolgen. Der Leistungszeitraum, Lieferung und Aufbau der Ausstattung hat in drei Teillieferungen/Tranchen in einem zeitlichen Abstand von 4 Wochen zu erfolgen. Die Erstlieferung und Aufbau der Ausstattung soll in der 7. KW 2025 erfolgen und schnellstmöglich, jedoch spätestens bis 26. Februar 2025 abgeschlossen sein. Die Folgelieferungen und der Aufbau der Ausstattung haben in der 11. KW 2025 sowie der 15. KW 2025 zu folgen und sind ebenfalls innerhalb von 3 Wochen abzuschließen. Die Liefertermine sowie die jeweils zu liefernden Mengen ergeben sich aus der Anlage zum Leistungsverzeichnis. Eine vorzeitige Lieferung der für die 11. KW 2025 und 15. KW 2025 bestimmten Teillieferungen kann in Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen. Nach Auftragsvergabe, mindestens jedoch vier Wochen vor Lieferung, werden detaillierte Ausstattungspläne übersandt, welche bei Anlieferung zur Bestückung der Räume vor Ort als Anweisung dienen. Das Gelände ist befahrbar, so dass das Ausladen mittig in der Anlage zwecks Verräumen der Ausstattung in die Container möglich ist. Die Container im EG sind über ein einstufiges Eingangspodest zu erreichen. Alle Zimmer gehen direkt vom Flur ab. Die Container im zweiten Geschoss sind über ein mindestens 16-stufiges, geradläufiges Treppenpodest erreichbar. Notwendige Elektro- und Wasseranschlüsse sind vorhanden.
Kennung des Verfahrens3da8f315-385e-41fd-8125-55c63eb95c21
Interne Kennung2024-34
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39000000 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Neuwied (DEB18)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAdresse: Krasnaer Straße, 56566 Neuwied - Block
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“Erklaerung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLieferung von Möbeln und weißer Ware
BeschreibungGegenstand des Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Ausstattung der Containeranlage der durch die Stadt Neuwied neu zu errichtenden, kommunalen Flüchtlingsunterkunft für maximal 272 geflüchtete Menschen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Die Leistung umfasst die Lieferung, den Aufbau sowie im Küchenbereich den Anschluss in der gesamten Unterkunft aller benötigter Ausstattungsgegenstände. Dazu zählen Wohn-, Schlaf-, Küchen und Büromobiliar inklusive weißer Ware. Die angebotenen Einrichtungselemente müssen grundsätzlich Bestandteile eines funktional und ergonomisch gestalteten Serienprogramms sein, das sich in der Praxis bewährt hat. Die beschriebenen Programme müssen im Design aufeinander abgestimmt sein. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen-, noch artikelbezogen beziffert werden. Die geschätzten Abrufmengen für die Erstausstattung, geschätzte Ersatzbeschaffungen p.a. und die Höchstmengen pro Position sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Dies hat keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise pro Einzelposition. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis 4 Jahre nach Zuschlag und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Sonstige Leistungen sind: Anlieferung und Transport zum Aufstellort innerhalb des Gebäudes, - gebrauchsfertige Aufstellung des Mobiliars nach den abgestimmten Raum-/Möblierungsplänen, - Übergabe der gebrauchsfertig aufgestellten Gegenstände in gereinigtem Zustand und Abtransport der Verpackungsmaterialien zwecks fachgerechter Entsorgung.In den Anlagen findet sich ein Übersichtsplan. Die Flüchtlingsunterkunft ist noch nicht errichtet und soll blockweise fertiggestellt werden. Die blockweise errichtete Unterkunft kann unmittelbar im Anschluss an die Errichtung bestückt werden. Die Lieferung und der Aufbau der Ausstattung haben unmittelbar nach erfolgter Errichtung des jeweiligen Wohnblocks zu erfolgen. Der Leistungszeitraum, Lieferung und Aufbau der Ausstattung hat in drei Teillieferungen/Tranchen in einem zeitlichen Abstand von 4 Wochen zu erfolgen. Die Erstlieferung und Aufbau der Ausstattung soll in der 7. KW 2025 erfolgen und schnellstmöglich, jedoch spätestens bis 26. Februar 2025 abgeschlossen sein. Die Folgelieferungen und der Aufbau der Ausstattung haben in der 11. KW 2025 sowie der 15. KW 2025 zu folgen und sind ebenfalls innerhalb von 3 Wochen abzuschließen. Die Liefertermine sowie die jeweils zu liefernden Mengen ergeben sich aus der Anlage zum Leistungsverzeichnis. Eine vorzeitige Lieferung der für die 11. KW 2025 und 15. KW 2025 bestimmten Teillieferungen kann in Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen. [1] Allgemeine Leistungspflichten: Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst die Erstausstattung sowie auf Basis der benannten Preise, Nachlieferung der jeweiligen Einzelpositionen. Der Auftragnehmer liefert die im Leistungsverzeichnis angegebenen Waren und stellt sie an ihrem Bestimmungsort gemäß der detaillierten Ausstattungspläne auf. Er stellt somit einen einsatzfähigen Zustand her. Die Leistung umfasst die Lieferung, den Aufbau sowie im Küchenbereich den Anschluss in der gesamten Unterkunft aller benötigter Ausstattungsgegenstände. Dazu zählen Wohn-, Schlaf-, Küchen- und Büromobiliar inklusive weißer Ware. [2]. Der Umfang der Ausstattung ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. In dem Leistungsverzeichnis sind die geschätzten Mengen für die Erstbeschaffung und die Ersatzbeschaffung sowie die maximalen Abrufmengen pro Artikel hinterlegt. Die Rahmenvereinbarung endet, sobald die jeweilige Höchstabrufmengen erreicht sind. In den Anlagen finden sich ein Übersichtsplan sowie beispielhafte Ausstattungspläne der einzelnen Bereiche. [3]. Produktqualität: Der Auftragnehmer veräußert nur mangelfreie Ware. Sie muss frei von Rechten Dritter sein. Das angebotene Mobiliar muss ein GS Zeichen führen. Etwaige Polsterungen müssen FCKW-frei sein (Nachweise bitte beifügen). Verwendete Stoffe müssen schwer entflammbar nach DIN 4102 B1 sein. Die Materialien müssen frei von Weichmachern (Phthalaten) sein. Das angebotene Mobiliar muss formaldehydfrei verarbeitet und lackiert bzw. beschichtet sein (Nachweise bitte beifügen). Hauptmassen des Rahmenvertrages: 40 Abfallkörbe, 30 Kinderbetten, 29 Ablufttrockner, 132 Kühlschränke, 1 Ausgusswaschbecken, 1 Liege Erste Hilfe, 272 Bett-Kissen-Sets, 7 Materialschränke, 272 Einzelbetten, 36 Elektroherde, 7 Fernsehgeräte, 41 Türmatten, 1 Gefahrstoffschrank, 202 Hausratpakete groß, 70 Hausratpakete klein, 42 Hygieneeimer, 1 Erste-Hilfe-Koffer, weitere Austattungsgegenstände sind dem Leistungsverzeichnis zu Entnehmen.
Interne Kennung2024-39
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39000000 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Neuwied (DEB18)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAdresse: Krasnaer Straße, 56566 Neuwied - Block
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/02/2025
Enddatum der Laufzeit01/02/2029
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen[1]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „Unterauftragsvergabe“ zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Jeder Unterauftragnehmer hat den Vordruck „Eignung Dritte“ auszufüllen. Dieser ist mit dem Angebot einzureichen. Der Auf-traggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). [2]. Eignungsleihe: Ein Bieter kann in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ verwenden. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe der Vordruck „Eignungsleihe“ auszufüllen, sowie durch Ausfüllen des Vordrucks „Haftung Eignungsleihe“ die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat dazu den Vordruck „Eignung Dritte“ im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. [3]. Keine Kostenerstattung: Die Kosten für die Erstellung seines Angebots trägt der Bieter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (100%). In die Wertung geht die Gesamtangebotssumme brutto gemäß Leistungsverzeichnis ein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltStadtverwaltung Neuwied
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Neuwied
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00000628
PostanschriftEngerser Landstr. 17
StadtNeuwied
Postleitzahl56564
Land, Gliederung (NUTS)Neuwied (DEB18)
LandDeutschland
E-Mailverdingungsstelle@neuwied.de
Telefon026318020
Internetadressehttps://www.neuwied.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
RegistrierungsnummerUSt-ID: DE355604198
PostanschriftStiftsstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailvegabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon06131162234
Fax0613116162113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungfde6fe3b-8f06-4569-ba97-aa09725d50cd  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/12/2024 08:40:27 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung783374-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe248/2024
Datum der Veröffentlichung20/12/2024