5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42961000 Steuerungs- und Kontrollsystem, 09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen, 51200000 Installation von Mess-, Kontroll-, Prüf- und Navigationsgeräten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuburg-Schrobenhausen (DE21I)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 10/04/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2021, 2022, 2023)
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Hydraulische Installation) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von - unter und bis einschließlich EUR 2,0 Mio. mit 0 Punkten, - mehr als EUR 2,0 Mio. bis einschließlich EUR 4,0 Mio. mit 1 Punkt, - mehr als EUR 4,0 Mio. bis einschließlich EUR 6,0 Mio. mit 2 Punkten, - mehr als EUR 6,0 Mio. mit 3 Punkten bewertet. Die erzielten Punkte werden mit dem Faktor 20 versehen. Es können somit max. 60 Punkte (von insg. 315 P.) erreicht werden. Mindestkriterium/Punktzahl für die Eignung: Es werden nur solche Interessenten zur Teilnahme aufgefordert, die anhand der Eignungskriterien Umsatz, Anzahl Mitarbeiter, Anzahl technisches Leitungspersonal, Referenzen und Zulassung als Fachbetrieb nach WHG gem. § 62 AwSV insgesamt mindestens 200 Punkte erzielen und mit den Referenzen mindestens 90 Punkte erzielen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme • für Personenschäden in Höhe von EUR 2,0 Mio. und • für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,0 Mio. und Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr beträgt mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Angaben zur Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von - bis einschließlich 10 Mitarbeiter mit 0 Punkten, - mehr als 10 Mitarbeiter bis einschließlich 20 Mitarbeiter mit 1 Punkt, - mehr als 20 Mitarbeiter bis einschließlich 30 Mitarbeiter mit 2 Punkten, - mehr als 30 Mitarbeiter mit 3 Punkten bewertet. Die erzielten Punkte werden mit dem Faktor 10 versehen. Es können somit max. 30 Punkte (von insg. 315 P.) erreicht werden. Mindestkriterium/Punktzahl für die Eignung: Es werden nur solche Interessenten zur Teilnahme aufgefordert, die anhand der Eignungskriterien Umsatz, Anzahl Mitarbeiter, Anzahl technisches Leitungspersonal, Referenzen und Zulassung als Fachbetrieb nach WHG gem. § 62 AwSV insgesamt mindestens 200 Punkte erzielen und mit den Referenzen mindestens 90 Punkte erzielen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Anzahl des in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) fest angestellten technischen Leitungspersonals (Meister, staatlich geprüfter Techniker oder Hochschulabschluss)
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Angaben zur Anzahl des in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) fest angestellten technischen Leitungspersonals (Meister, staatlich geprüfter Techniker oder Hochschulabschluss) werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von - bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 0 Punkten, - mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 1 Punkt, - mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 2 Punkten, - mehr als 6 Mitarbeiter mit 3 Punkten bewertet. Die erzielten Punkte werden mit dem Faktor 20 versehen. Es können somit max. 60 Punkte (von insg. 315 P.) erreicht werden. Mindestkriterium/Punktzahl für die Eignung: Es werden nur solche Interessenten zur Teilnahme aufgefordert, die anhand der Eignungskriterien Umsatz, Anzahl Mitarbeiter, Anzahl technisches Leitungspersonal, Referenzen und Zulassung als Fachbetrieb nach WHG gem. § 62 AwSV insgesamt mindestens 200 Punkte erzielen und mit den Referenzen mindestens 90 Punkte erzielen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Zulassung als Fachbetrieb nach WHG gem. § 62 AwSV (oder gleichwertig)
Beschreibung des Eignungskriteriums: Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach WHG bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ausführen. Das Vorliegen einer Zulassung als Fachbetrieb nach WHG gem. § 62 AwSV wird mit 3 Punkten bewertet, bei Nichtvorliegen erhält der Bewerber 0 Punkte. Die Zulassung stellt kein Mindestkriterium dar, somit kann sich auch ein Bewerber der nicht über die Zulassung verfügt, grundsätzlich zur weiteren Verfahrensteilnahme qualifizieren (bei Erreichen der vorgegebenen Mindestpunktzahl, s.u.). Die erzielten Punkte werden mit dem Faktor 5 versehen. Es können somit max. 15 Punkte (von insg. 315 P.) erreicht werden. Mindestkriterium/Punktzahl für die Eignung: Es werden nur solche Interessenten zur Teilnahme aufgefordert, die anhand der Eignungskriterien Umsatz, Anzahl Mitarbeiter, Anzahl technisches Leitungspersonal, Referenzen und Zulassung als Fachbetrieb nach WHG gem. § 62 AwSV insgesamt mindestens 200 Punkte erzielen und mit den Referenzen mindestens 90 Punkte erzielen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1. Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Diesen Nachweis hat er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens oder auf andere Weise zu erbringen. Soll der Nachweis im Form einer Verpflichtungserklärung erbracht werden, hat der Bewerber das als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu verwenden und den Bewerbungsunterlagen entsprechend beizufügen. 2. Der AG überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen (§ 47 Abs. 2 S. 1 SektVO). Der AG schreibt vor, dass der Bewerber ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, innerhalb angemessener Frist ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 S. 2 SektVO). 3. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Diese Unternehmen müssen daher als Unterauftragnehmer angegeben und eingesetzt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). 4. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat der Bewerber dem AG auf Anforderung eine Erklärung vorzulegen, wonach eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe besteht (§ 47 Abs. 3 SektVO). 5. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Bewerbergemeinschaften (§ 47 Abs. 4 SektVO).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 34 SektVO
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1. Der Bewerber hat gemäß § 34 SektVO anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. 2. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe kann der AG vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, den/die Unterauftragnehmer konkret zu benennen und insbesondere durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel des/der Unterauftragnehmer(s) zur Verfügung stehen (§ 34 Abs. 1 S. 2 SektVO). 3. Der AG überprüft vor Zuschlagserteilung gemäß § 34 Abs. 5 SektVO, ob Gründe für den Ausschluss eines Unterauftragnehmers nach §§ 123 f. GWB vorliegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe von sechs Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über in den letzten sechs Jahren (01.01.2018 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zur Bewerberauswahl werden maximal jeweils sechs (6) Referenzen des Bieters, die den in im Folgenden genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien bewertet: • Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten, die in den letzten sechs (6) Jahren (ab 2018) abgeschlossen wurden (Mindestkriterium); • mit einem Auftragswert von mind. EUR 250.000 (netto) (Mindestkriterium); • im Bereich Wasserversorgung, lebensmittelverarbeitender Betrieb oder vergleichbar (Zusatzkriterium); • mit Schnittstelle zwischen hydraulischer Anlage und EMSR (Zusatzkriterium); • im KRITIS-Bereich (Zusatzkriterium) • für einen öffentlichen Auftraggeber (Zusatzkriterium). Es werden nur Referenzen gewertet, die die vorgenannten Mindestkriterien (Durchführungszeitraum und Auftragswert) erfüllen. Erfüllt eine Referenz die Mindestkriterien, so erhält der Bewerber einen Teilpunkt für jedes Mindes- und Zusatzkriterium, das diese Referenz erfüllt. Erfüllen danach die maximal sechs (6) wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 36 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 6 Teilpunkte: 0 Punkte, 7 bis 12 Teilpunkte: 1 Punkt, 13 bis 18 Teilpunkte: 2 Punkte, 19 bis 24 Teilpunkte: 3 Punkte, 25 bis 30 Teilpunkte: 4 Punkte und 31 bis 36 Teilpunkte 5 Punkte Die erzielten Punkte werden mit dem Faktor 30 versehen. Es können somit max. 150 Punkte (von insg. 315 P.) erreicht werden. Mindestkriterium/Punktzahl für die Eignung: Es werden nur solche Interessenten zur Teilnahme aufgefordert, die anhand der Eignungskriterien Umsatz, Anzahl Mitarbeiter, Anzahl technisches Leitungspersonal, Referenzen und Zulassung als Fachbetrieb nach WHG gem. § 62 AwSV insgesamt mindestens 200 Punkte erzielen und mit den Referenzen mindestens 90 Punkte erzielen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: - 0 bis 6 Teilpunkte: 0 Punkte, 7 bis 12 Teilpunkte: 1 Punkt, 13 bis 18 Teilpunkte: 2 Punkte, 19 bis 24 Teilpunkte: 3 Punkte, 25 bis 30 Teilpunkte: 4 Punkte und 31 bis 36 Teilpunkte 5 Punkte Die erzielten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert. Es können somit max. 50 Punkte (von insg. 500 P.) erreicht werden.
Beschreibung: Darstellung der Qualifikation des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personal (nicht-preislicher Teil) Der Bieter hat den für den Auftrag vorgesehenen Projektleiter zu benennen. Die Qualifikation des Projektleiters ist durch Referenzen nachzuweisen. Es werden maximal jeweils 6 Referenzen des Projektleiters anhand folgender Kriterien bewertet: • Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten, die in den letzten sechs (6) Jahren (ab 2018) abgeschlossen wurden (Mindestkriterium); • mit einem Auftragswert von mind. EUR 250.000 (netto) (Mindestkriterium); • im Bereich Wasserversorgung, lebensmittelverarbeitender Betrieb oder vergleichbar (Zusatzkriterium); • mit Schnittstelle zwischen hydraulischer Anlage und EMSR (Zusatzkriterium); • im KRITIS-Bereich (Zusatzkriterium) • für einen öffentlichen Auftraggeber (Zusatzkriterium). Erfüllt eine Referenz eines dieser 6 Kriterien, so erhält der Bewerber einen TP. Erfüllen danach die maximal 6 wertbaren Referenzen alle 6 Kriterien, wird die maximale TP-Zahl in Höhe von 36 TP erreicht.
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis gemäß bepreistem Leistungsverzeichnis: Gewertet wird die Netto-Angebotssumme gemäß dem bepreisten Leistungsverzeichnis. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die erzielten Punkte werden mit dem Faktor 90 multipliziert, es können somit max. 450 Punkte (von insg. 500 P.) erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Interessensbestätigung: 05/02/2024
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 25/03/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 29/01/2024 12:00:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 51 SektVO zulässigen Umfangs fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Bewerbungsunterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Schrobenhausen KU
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