785642-2023 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 248/2023 26/12/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Badn-Württemberg
Postanschrift: Dorotheenstr. 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@nvbw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Aufbau eines Digitalen Zwillings von ausgewählten Verkehrsräumen auf einem bestehenden, aktiven Testfeld in Baden-Württemberg, zur Erprobung von intelligenten Verkehrsinfrastrukturen sowie dem Schutz
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Methoden der künstlichen Intelligenz (KI) bieten einen neuartigen, vielversprechenden, datengetriebenen und somit realitätsnahen Ansatz zur Modellierung komplexer Sachverhalte. Diese Fähigkeiten lassen sich auch auf solche Gegebenheiten und Anlässe anwenden, wie sie im Gebiet der Mobilität und rund um den alltäglichen Verkehr vorherrschen.
So wird KI als ein wesentlicher Treiber zur Einführung zukünftiger intelligenter und kooperativer Mobilitätssysteme rund um die Themengebiete des Automatisierten und Ver-netzten Fahrens (AVF), wie auch digitale Verkehrsführung und -leittechnik wahrgenommen.
Zur Erprobung neuartiger Mobilitätskonzepte unter Einbezug rechtlicher, methodischer, technologischer, sicherheitstechnischer sowie gesellschaftlicher Fragestellungen sollen Innovationspotentiale durch die Entwicklung eines Digitalen Zwillings eines aktiven Testfelds in Baden-Württemberg gehoben werden. Solch ein Digitaler Zwilling soll die Grundlage bieten, Erprobungsmöglichkeiten verschiedenster
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 900 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Methoden der künstlichen Intelligenz (KI) bieten einen neuartigen, vielversprechenden, datengetriebenen und somit realitätsnahen Ansatz zur Modellierung komplexer Sachverhalte. Diese Fähigkeiten lassen sich auch auf solche Gegebenheiten und Anlässe anwenden, wie sie im Gebiet der Mobilität und rund um den alltäglichen Verkehr vorherrschen.
So wird KI als ein wesentlicher Treiber zur Einführung zukünftiger intelligenter und kooperativer Mobilitätssysteme rund um die Themengebiete des Automatisierten und Ver-netzten Fahrens (AVF), wie auch digitale Verkehrsführung und -leittechnik wahrgenommen.
Zur Erprobung neuartiger Mobilitätskonzepte unter Einbezug rechtlicher, methodischer, technologischer, sicherheitstechnischer sowie gesellschaftlicher Fragestellungen sollen Innovationspotentiale durch die Entwicklung eines Digitalen Zwillings eines aktiven Testfelds in Baden-Württemberg gehoben werden. Solch ein Digitaler Zwilling soll die Grundlage bieten, Erprobungsmöglichkeiten verschiedenster, insbesondere KI-basierter Technologien, deutlich zu erweitern. Weiterhin soll solch ein Digitaler Zwilling eines realen Verkehrssystems für die Absicherung intelligenter und kooperativer Verkehrsinfrastrukturen genutzt werden, um den durch die zukünftige immer größer werdende Vernetzung aufkommenden Gefährdungs-potentialen wie Cyberangriffen zu begegnen. Auf dieser Basis sollen das AVF, die intelligente Verkehrsinfrastruktur und die dazugehörigen Technologien effizienter und sicherer entwickelt und dann unter Realbedingungen getestet werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
siehe Leistungsbeschreibung
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 201-631500
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Auftrag
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/12/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: FZI Forschungszentrum Informatik
Postanschrift: Haid-Und-Neu-Str. 10-14
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 900 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werdenKurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:
siehe Leistungsbeschreibung

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB regelt dazu:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § GWB § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
2Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/12/2023