785800-2023 - ErgebnisDeutschland-Kirchzarten: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
OJ S 248/2023 26/12/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Kirchzarten
Postanschrift: Talvogtei 12
Ort: Kirchzarten
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79199
Land: Deutschland
E-Mail: gemeinde@kirchzarten.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchzarten.de
Adresse des Beschafferprofils: https://1drv.ms/f/s!AhYQ2GtejCsqhxmcXrTZx6zaeWtr
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neuausrichtung und Entwicklung Bauhof Kirchzarten HLS
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7) nach HOAI 2021 für die Neuausrichtung und Entwicklung des Bauhofs Kirchzarten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 137 321,50 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Hauptort der Ausführung: Kirchzarten
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS nach HOAI 2021 für die Neuausrichtung und Entwicklung des Bauhofs Kirchzarten.
Der Bauhof der Gemeinde Kirchzarten setzt sich derzeit aus insgesamt vier Bauten unterschiedlicher Größe und Typologie zusammen. Die ungünstige Positionierung der Gebäude auf dem dreiseitig umbauten Grundstück innerhalb des Gewerbegebietes führt aktuell zu großen Einschränkungen in den betrieblichen Abläufen.
Eine Ertüchtigung der bestehenden Gebäude ist energetisch und ökonomisch nicht sinnvoll.
Die Neustrukturierung des Bauhofes sieht auf Grundlage der vom Architekturbüro harter + kanzler & partner erstellten Machbarkeitsstudie vor, die bestehenden Gebäude abschnittsweise zurückzubauen und den Neubau in 2 Bauabschnitten im laufenden Betrieb, mit folgenden Gebäuden zu realisieren. Der städtebauliche Entwurf ist dabei zwingend umzusetzen und das Vorentwurfskonzept in der Planung fortzuführen.
Gebäude 1: Verwaltungs- und Sozialgebäude
Gebäude 2: Werkstatthalle
Gebäude 3: Gärtnerei, Fahrzeug- und Lagerhalle
Gebäude 4: Überdachter Freibereich
Im Bauabschnitt 1a soll der Verwaltungstrakt mit TG-Rampe, die Hofzufahrt sowie die Lagerhalle straßenseitig gebaut werden. Vorab muss hierzu die zentralliegende Hallenkonstruktion zurückgebaut werden. Bis zur Realisierung der weiteren Etappen, ist aufgrund des Verbleibs des Schlosserwerkstattgebäudes mit einer erschwerten Zufahrt zu rechnen.
Südlich, im Bereich des bestehenden Waschplatzes, ist für dessen Betrieb der Ölabscheider zu erneuern. In den weiteren Bauabschnitten werden die neue Waschhalle sowie der überdachte Außenwaschplatz an diesen angeschlossen.
Bauabschnitt 1b
Schreinerei und Schlosserei. Die ehemalige Schreinereihalle wird unmittelbar vor Beginn des 2. Bauabschnittes rückgebaut. Sie wird temporär als Lager und Fahrzeughalle genutzt.
Bauabschnitt 2
Kfz-Werkstatt und Waschhalle
Geplante Gesamtkosten der Maßnahme (KG 300+400)
Bauabschnitt 1a: ca. 2.330 TEUR netto
Bauabschnitt 1b: ca. 1.130 TEUR netto
Bauabschnitt 2: ca. 4.750 TEUR netto
Vorläufige Zeitschiene
Beginn Planungsphase Januar 2024 bis Mai 2024 für BA 1a/1b und 2 bis LPH 3
LPH 4 – 7 für BA 1a und 1b ab Juni 2024 (Baubeschluss)
Einreichung Bauantrag für BA 1a/1b bis Juli 2024
Beginn Bauphase BA 1a/1b ca. März 2025
Bauzeit BA 1a/1b ab Februar 2025 bis Sommer 2026
Baubeginn BA 2 noch offen – soll optional beauftragt werden
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung der technischen Ausrüstung HLS in den Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 55 HOAI, sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 als besondere Leistung.
Es soll eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgen. Mit Abschluss des Vertrages fdie Planung der technischen Ausrüstung HLS erfolgt die Beauftragung sukzessive optional wie folgt:
Leistungsphasen 1 bis 3 für die BA 1a, 1b und 2
Leistungsphase 4 bis 9 sowie die besondere Leistung Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 für BA 1a und 1b
Ob der BA 2 zur Ausführung kommt, ist noch nicht entschieden. Der BA 2 soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt separat beauftragt und abgerechnet werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Dies gilt sowohl für BA 1a und BA 1b sowie BA 2. Das Verfahren erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb (gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 3 Nr. 2, 17 Abs. 1, 74 VgV).
Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche). In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb und Auswahlphase) ist lediglich der Teilnahmeantrag (Bewerbung) zusammen mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen. Anhand der vorgelegten Unterlagen wird festgestellt, welche Unternehmen die Eignungsanforderungen erfüllen und für die 2. Stufe ausgewählt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 149-475529
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Neuausrichtung und Entwicklung Bauhof Kirchzarten
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/12/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Planungsbüro Sütterlin + Partner GBbr
Postanschrift: Christaweg 8
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 137 321,50 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V.
Ort: Mannheim
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/12/2023