786805-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Karlsruhe: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 248/2023 26/12/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Postanschrift: Griesbachstraße 1
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
E-Mail: vergabestelle@lubw.bwl.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Mitwirkungsleistungen bei der Weiterentwicklung von FLIWAS
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Mitwirkungsleistungen in den Bereichen der fachlichen Weiterentwicklung von FLIWAS (u.a. Mitwirkung bei der Entwicklung, Anwenderqualifizierung und -betreuung, Marketing und Kommunikation, Messnetze und Gremienarbeit).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 540 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
siehe II. 1.4)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Gesamtwert der Beschaffung ist ein maximaler Auftragswert. Der Auftragswert netto = brutto, da keine Umsatzsteuer anfällt.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Vereinbarung zwischen 2 öffentlichen Auftraggebern entsprechend § 108 Abs. 6 GWB.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Mitwirkungsleistungen bei der Weiterentwicklung von FLIWAS
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
21/12/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Komm.ONE AöR
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 540 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721/926-8730
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/12/2023