786811-2025 - Ergebnis
Deutschland – Fahrzeuge für Abfall und Abwasser – Beschaffung von einem Saug- und Spülfahrzeug
OJ S 229/2025 27/11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtentwässerung Reutlingen (SER)
E-Mailser@reutlingen.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung von einem Saug- und Spülfahrzeug
BeschreibungDie SER Reutlingen planen die Beschaffung eines 4- Achs- LKW-Fahrgestell zum Aufbau von einem kombinierten Saug-/Spülaufbau zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: Fahrgestell (Los 1) und Aufbau (Los 2).
Kennung des Verfahrensfc4a2aa1-8103-4fe7-ad54-c76fbbc551df
Interne KennungSER_2025_01_b
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144500 Fahrzeuge für Abfall und Abwasser
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtReutlingen
Postleitzahl72764
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DBFMRNF#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel4- Achs- LKW-Fahrgestell
BeschreibungGegenstand der Beschaffung für das Los 1 ist die Lieferung von einem 4- Achs- LKW-Fahrgestell zum nachträglichen Aufbau von einem kombinierten Saug-/Druckspülaufbau zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen wie in Los 2 beschrieben.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144500 Fahrzeuge für Abfall und Abwasser
Optionen
Beschreibung der OptionenLos 1: Hochlast-Wankstabilisierung (Antriebsachsen 1 und 2)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtReutlingen
Postleitzahl72764
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit31 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1 703
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungFunktionalität
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl720
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVK Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtentwässerung Reutlingen (SER)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVK Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0002
TitelKombinierter Saug-/Druckspülaufbau zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen
BeschreibungGegenstand der Beschaffung für das Los 2 ist die Lieferung und Montage von einem kombinierten Saug-/Druckspülaufbau zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen, montiert auf einem kostenfrei anzuliefernden 4- Achs LKW-Fahrgestell wie in Los 1 beschrieben.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144500 Fahrzeuge für Abfall und Abwasser
Optionen
Beschreibung der OptionenLos 1: Hochlast-Wankstabilisierung (Antriebsachsen 1 und 2)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtReutlingen
Postleitzahl72764
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit31 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl3 547
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungFunktionalität
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1 520
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVK Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtentwässerung Reutlingen (SER)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVK Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungBei dem angegebenen Wert handelt es sich um einen unverbindlichen Platzhalter und nicht um den tatsächlichen Wert. Von der Bekanntmachung wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungBei dem angegebenen Wert handelt es sich um einen unverbindlichen Platzhalter und nicht um den tatsächlichen Wert. Von der Bekanntmachung wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungBei dem angegebenen Wert handelt es sich um einen unverbindlichen Platzhalter und nicht um den tatsächlichen Wert. Von der Bekanntmachung wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
Datum des Vertragsabschlusses20/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungBei dem angegebenen Wert handelt es sich um einen unverbindlichen Platzhalter und nicht um den tatsächlichen Wert. Von der Bekanntmachung wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungBei dem angegebenen Wert handelt es sich um einen unverbindlichen Platzhalter und nicht um den tatsächlichen Wert. Von der Bekanntmachung wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
Datum des Vertragsabschlusses20/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtentwässerung Reutlingen (SER)
RegistrierungsnummerDE 146484605
PostanschriftMarktplatz 22
StadtReutlingen
Postleitzahl72764
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
E-Mailser@reutlingen.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.ser-reutlingen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVK Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftKarl-Friedrich-Strasse 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76133
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268-730
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungMAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE811125407
PostanschriftMahdenstraße 1
StadtKirchentellinsfurt
Postleitzahl72138
Land, Gliederung (NUTS)Tübingen, Landkreis (DE142)
LandDeutschland
Internetadressehttp://www.man-mn.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungMÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE124607719
PostanschriftJulius-Müller-Straße 3
StadtSchieder-Schwalenberg
Postleitzahl32816
Land, Gliederung (NUTS)Lippe (DEA45)
LandDeutschland
Internetadressehttp://www.mueller-umwelt.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungec2433a5-6d7c-44b6-8378-d091f388cdb2  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/11/2025 12:52:47 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung786811-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe229/2025
Datum der Veröffentlichung27/11/2025