5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziffer 3.7 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie Teil A, Ziffer 2.4 und Teil B, Ziffer 24 ff. des Softwareentwicklungsvertrag sowie Weiterentwicklungs- und Pflegevertrag AIS: Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer während der Leistungsstufen 1 und 2 des AIS mit zusätzlichen optionalen Leistungen beauftragen, insbesondere wenn sich die Anforderungen an das AIS aufgrund von Vorgaben der KMK-Bildungsstandards, z.B. betreffend die Lehrpläne, ändern. Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer optional insbesondere mit der Entwicklung von weiteren Modulen (z. B. weitere Klassenstufen, weitere Sekundarstufen, weitere Bildungsgänge, weitere Fächer) beauftragen. Hierfür übermittelt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die Spezifizierung der Anforderungen der zusätzlichen Leistung und fordert den Auftragnehmer auf, eine Aufwandskalkulation nach Stunden und Rollen entsprechend den im Angebot enthaltenen Stunden- und Tagessätzen und Rollen (Pos. 8-12 der Anlage 4 - Preisblatt) einzureichen. Es handelt sich dabei um offene Kontingente, die optional abgerufen werden, siehe Preisblatt, lfd. Pos. 8 - 12 Optional kann der Auftragnehmer mit Second-level und Third-level Support und Pflege des AIS m Anschluss an die Projektlaufzeit beauftragt werden, welche für die Funktionalität, Sicherheit und Performanz der Anwendung über die Zeit erforderlich sind. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere sicherzustellen, dass regelmäßige Updates bereitgestellt werden, Fehler zeitnah behoben werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bavariafilmplatz 3
Stadt: Grünwald
Postleitzahl: 82031
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 287175-2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsdurchführungskonzept
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein "Auftragsdurchführungskonzept" einzureichen, siehe Ziffer 5.2.1 des Verfahrensleitfadens. Es fließt mit der jeweils erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 6 gewichtete Bewertungspunkte über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein. Es muss mindestens der Zielerreichungsgrad "befriedigend" erreicht werden. Es muss mindestens der Zielerreichungsgrad "befriedigend" erreicht werden, anderenfalls genügt das Konzept nicht dem qualitativen Mindeststandard und wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Details der Punktevergabe können der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 5) entnommen werden. Es wird erwartet, dass der Bieter im Auftragsdurchführungskonzept die vorgesehene Herangehensweise sowie die organisatorische und strukturelle Umsetzung des Programms darstellt, aus der nachvollziehbar hervorgeht, wie mit welchen Maßnahmen mit dem angebotenen System die in der Leistungsbeschreibung und in den dazu gehörigen Anlagen aufgeführten Anforderungen an die Auftragsdurchführung innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen mit einem minimalen Risiko umgesetzt werden sollen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur System-, Anwendungs-, und Schnittstellenarchitektur
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein "Konzept zur System-, Anwendungs- und Schnittstellenarchitektur" einzureichen, siehe Ziffer 5.2.2 des Vergabeleitfadens. Es fließt mit der jeweils erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 18 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein. Es muss mindestens der Zielerreichungsgrad "befriedigend" erreicht werden, anderenfalls genügt das Konzept nicht dem qualitativen Mindeststandard und wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Details der Punktevergabe können der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 5) entnommen werden. Es wird erwartet, dass der Bieter im Konzept zur System-, Anwendungs- und Schnittstellenarchitektur erläutert, wie durch den technischen Aufbau des zu entwickelnden Systems, die in der Leistungsbeschreibung und in den dazu gehörigen Anlagen aufgeführten Anforderungen innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen in ausgeschriebener Qualität und Komplexität erfüllt werden sollen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 18,75
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pädagogikkonzept
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein "Pädagogikkonzept" einzureichen, siehe Ziffer 5.2.3 des Vergabeleitfadens. Es fließt mit der jeweils erreichten - maximal erreichbar sind 12 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein. Es muss mindestens der Zielerreichungsgrad "befriedigend" erreicht werden, anderenfalls genügt das Konzept nicht dem qualitativen Mindeststandard und wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Details der Punktevergabe können der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 5) entnommen werden. Der Bieter soll im Rahmen dieses Konzeptes beschreiben, wie die pädagogische Perspektive in der Nutzung des AIS umgesetzt werden soll. Aus dem Konzept muss nachvollziehbar und klar hervorgehen, inwiefern und auf Grundlage welcher Technologien, Adaptivität und personalisierte Hilfestellung im Sinne der Leistungsbeschreibung pädagogisch sinnvoll und lernwirksam erreicht und sichergestellt wird. Bei der Darstellung der Umsetzung von Kernfunktionalitäten nimmt das Konzept Bezug auf die konkreten technischen Beschreibungen der jeweiligen Komponenten innerhalb des Konzepts zur System-, Anwendungs- und Schnittstellenarchitektur.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zu nutzendenzentrierter Gestaltung
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein "Konzept zur nutzendenzentrierten Gestaltung" einzureichen, siehe Ziffer 5.2.4 des Verfahrensleitfadens. Es fließt mit der jeweils erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 6 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein. Es muss mindestens der Zielerreichungsgrad "befriedigend" erreicht werden, anderenfalls genügt das Konzept nicht dem qualitativen Mindeststandard und wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.. Die Details der Punktevergabe können der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 5) entnommen werden. Der Bieter soll im Rahmen dieses Konzeptes darstellen, wie eine nutzendenzentrierte und bedarfsgerechte Entwicklung des AIS sichergestellt werden kann. Ziel ist, dass das System für die Anwender, insbesondere für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, einfach, d.h. intuitiv zu bedienen ist.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Datenschutzkonzept inkl. Erweiterter Rechtskonformität
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein "Datenschutzkonzept inkl. erweiterter Rechtskonformität" einzureichen, siehe Ziffer 5.2.5 des Verfahrensleitfadens. Das Konzept fließt mit der erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 6 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein. Es muss mindestens der Zielerreichungsgrad "befriedigend" erreicht werden, anderenfalls genügt das Konzept nicht dem qualitativen Mindeststandard und wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Details der Punktevergabe können der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 5) entnommen werden. Es wird erwartet, dass der Bieter im Datenschutzkonzept erläutert, wie eine Rechtskonformität und insbesondere die Datenschutzkonformität bei der Erstellung und dem Betrieb des AIS, entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung und deren Anhängen, umgesetzt und gewährleistet wird. Bei der Betrachtung ist zu beachten, dass sensible Daten von minderjährigen Nutzenden verarbeitet werden und dies im Kontext des staatlichen Erziehungsauftrages erfolgt. Der Bieter hat auch darauf einzugehen, wie die Anforderungen der KI-VO für Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen erfüllt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,25
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium "Preis" wird mit 50% gewichtet, siehe Ziffer 5.3 des Verfahrensleitfadens. Für das Zuschlagskriterium "Preis" haben die Bieter den jeweiligen Gesamtangebotspreis für die zu beauftragenden Leistungsbausteine unter Verwendung des "Preisblatt AIS" (Anlage 4) anzugeben. Der im Preisblatt angegebene Gesamtangebotspreis wird der weiteren Angebotswertung zu Grunde gelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere Verfahrensleitfaden, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. 2. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH