788267-2025 - Ergebnis
Deutschland – Rettungsdienste – Rettungswache Schönberg
OJ S 229/2025 27/11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Nordwestmecklenburg Eigenbetrieb Rettungsdienst als Träger des Rettungsdienstes,
E-Mailinfo@mayburg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRettungswache Schönberg
BeschreibungZur Absicherung des ihm gesetzlich in seinem Zuständigkeitsbereich obliegenden Rettungsdienstes betreibt der Aufgabenträger Rettungswachen für den Grundbedarf zur Gewährleistung der gleichmäßigen Versorgung seines Rettungsdienstbereiches (§ 9 Abs. 1 RDG M-V). Aufgeteilt in mehrere Gebiete wird der Rettungsdienst in den einzelnen Rettungswachen personell durch beauftragte Leistungserbringer gem. § 7 Abs. 7 RDG M-V abgesichert, denen der Aufgabenträger die technischen Mittel, insbesondere die Rettungsdienstfahrzeuge, zur Verfügung stellt.Der Leistungserbringer stellt zur Sicherstellung des öffentlichen Rettungsdiensts zur Abdeckung der Regelvorhaltung die Funktion des Notarztes für folgende Einrichtung: NEF Schönberg in der RW Schönberg, Feldstr. 23c, 23923 Schönberg
Kennung des Verfahrense005b254-ae52-41e9-875c-ce62b9a7180e
VerfahrensartSonstiges einstufiges Verfahren
Zentrale Elemente des VerfahrensIn § 7 Absatz 7 RDG-MV ist eine Verpflichtung der Krankenhäuser, dem Träger des Rettungsdienstes Notärzte zur Verfügung stellen müssen, geregelt. Von diesen Grundsätzen kann (nur) im Einzelfall abgewichen werden, wenn der Krankenhausträger den Nachweis erbringt, dass es ihm aufgrund des aus dieser Verpflichtung resultierenden personellen und wirtschaftlichen Aufwandes und unter Ausschöpfung aller angemessenen Maßnahmen nicht mehr möglich ist, die ihm obliegenden originären Aufgaben zu erfüllen. Für die Notarztgestellung steht ihnen die Erstattung angemessener, bedarfsgerechter Kosten zu. Über die Notarztgestellung schließt der Träger des Rettungsdienstes mit dem Krankenhaus einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.Diese unmittelbare Verpflichtung im Gesetz führt dazu, dass die notärztlichen Leistungen, die von solchen Krankenhäusern erbracht werden, nicht auszuschreiben sind.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchönberg
Land, Gliederung (NUTS)Nordwestmecklenburg (DE80M)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenIn § 7 Absatz 7 RDG-MV ist eine Verpflichtung der Krankenhäuser, dem Träger des Rettungsdienstes Notärzte zur Verfügung stellen müssen, geregelt. Von diesen Grundsätzen kann (nur) im Einzelfall abgewichen werden, wenn der Krankenhausträger den Nachweis erbringt, dass es ihm aufgrund des aus dieser Verpflichtung resultierenden personellen und wirtschaftlichen Aufwandes und unter Ausschöpfung aller angemessenen Maßnahmen nicht mehr möglich ist, die ihm obliegenden originären Aufgaben zu erfüllen. Für die Notarztgestellung steht ihnen die Erstattung angemessener, bedarfsgerechter Kosten zu. Über die Notarztgestellung schließt der Träger des Rettungsdienstes mit dem Krankenhaus einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.Diese unmittelbare Verpflichtung im Gesetz führt dazu, dass die notärztlichen Leistungen, die von solchen Krankenhäusern erbracht werden, nicht auszuschreiben sind.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Es handelt sich bei vorliegender Bekanntmachung um eine Ex-Post-Bekanntmachung im sinne des § 135 Abs. 2 S. 2 GWB. Der Auftraggeber geht davon aus, dass er den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, da ihm dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Rein vorsorglich erfolgt jedoch die Ex-Post-Bekanntmachung.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelRettungswache Schönberg
BeschreibungPreis
Interne KennungRettungswache Schönberg
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchönberg
Land, Gliederung (NUTS)Nordwestmecklenburg (DE80M)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibung100
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf die hiesige Bekanntmachung die Unternehmen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben, damit die Unternehmen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann das betreffende Unternehmen nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandkreis Nordwestmecklenburg Eigenbetrieb Rettungsdienst als Träger des Rettungsdienstes,
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK-Krankenhaus Grevesmühlen gGmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
Datum des Vertragsabschlusses21/11/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandkreis Nordwestmecklenburg Eigenbetrieb Rettungsdienst als Träger des Rettungsdienstes,
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungLandkreis Nordwestmecklenburg Eigenbetrieb Rettungsdienst als Träger des Rettungsdienstes,
Registrierungsnummerna
StadtWismar
Postleitzahl23970
Land, Gliederung (NUTS)Nordwestmecklenburg (DE80M)
LandDeutschland
E-Mailinfo@mayburg.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDRK-Krankenhaus Grevesmühlen gGmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummerna
StadtGrevesmühlen
Postleitzahl23936
Land, Gliederung (NUTS)Nordwestmecklenburg (DE80M)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungDRK-Krankenhaus Grevesmühlen gGmbH DRK-Krankenhaus Grevesmühlen gGmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummerna
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon0385 588-5160
Fax0385 588-4855817
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung77fc3b5c-7705-4fba-bf48-8250caefad33  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/11/2025 11:07:32 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung788267-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe229/2025
Datum der Veröffentlichung27/11/2025