788535-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) – Instrumentenmanagement
OJ S 229/2025 27/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKlinikum Ingolstadt GmbH
E-Mailvergabestelle@klinikum-ingolstadt.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelInstrumentenmanagement
BeschreibungDie Klinikum Ingolstadt GmbH benötigt einen Dienstleister zur Sicherstellung der Logistikleistungen zur Instandhaltung (Reparatur, Reparaturersatz, Reparaturaustausch) nachfolgender wiederaufbereitbarer Medizinprodukte: Chirurgisches Instrumentarium aller Hersteller - MIC-Instrumentarium - HF-Chirurgie Zubehör, z.B. Handgriffe, Kabel, Elektroden - Sterilgut-Verpackungssysteme, z.B. Container, Siebe - Motorensysteme und Zubehör - starre Optiken -Kaltlichtkabel Flexible Optiken und Produkte der Hersteller Karl Storz und Stryker sind kein Vertragsbestandteil.
Kennung des Verfahrens3c7c00e2-844b-4272-88c8-0fd1363f0c09
Interne Kennung12-2025
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKrumenauerstraße 25  
StadtIngolstadt
Postleitzahl85049
Land, Gliederung (NUTS)Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.850 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung850 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DLY5PLB#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenRein nationale Ausschlussgründe: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung dergewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis126 GWB.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelInstrumentenmanagement
BeschreibungRahmenvertrag über Logistikdienstleistungen zur Instandhaltung chirurgischer Instrumente durch deren Hersteller. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung defekter Instrumente, koordiniert Reparaturen ausschließlich mit Originalteilen und gewährleistet einen störungsfreien Klinikbetrieb gemäß aller relevanten Vorschriften. Wesentlicher Leistungsumfang: - Reparatur, Austausch und Ersatz durch Hersteller - Lieferung von Neuware marktüblicher Hersteller (z. B. B. Braun, Richard Wolf, Arthrex etc.) - Schulungen zur Instrumentenpflege für Klinikpersonal - Controlling & Reporting zu Qualität und Kosten inkl. Handlungsempfehlungen - Gemeinsame Ursachenanalyse bei normabweichender Nutzung oder Aufbereitung Der Vertrag tritt am 01.02.2026 in Kraft und endet am 31.01.2030. Es besteht die Option einer einmaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2030. Danach endet die Vertragszeit automatisch.
Interne Kennung12-2025
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKrumenauerstraße 25  
StadtIngolstadt
Postleitzahl85049
Land, Gliederung (NUTS)Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen12
Weitere Informationen zur VerlängerungEinmalige Verlängerungsoption von 12 Monaten, die der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages geltend machen kann.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenAusführungsfrist: Der Vertrag tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet am 31.12.2029. Es besteht die Option einer einmaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2030. Danach endet die Vertragszeit automatisch.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter erklärt den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung über - Personenschäden: 3.000.000 Euro pro Schadensfall (Mindestdeckung) - Sachschaden: 3.000.000 Euro pro Schadensfall (Mindestdeckung) Ein Nachweis der Betriebspflichtversicherungsdeckung gemäß § 45 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage einer Referenzliste mit den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Auftragsvolumens (EUR/a), des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage einer Referenzliste mit den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Auftragsvolumens (EUR/a), des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriumsdurchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreise des Instrumentenmanagement
BeschreibungDer angebotene Preis als auch das Konzept werden mit Leistungspunkten bewertet. Die Bieter können insgesamt maximal 100 Leistungspunkte erreichen. Aufgrund der Gewichtung des Preises zu 50 % und des Konzeptes zu 50% können die Bieter in der Preiswertung maximal 50 Leistungspunkte sowie für die Qualität der Konzepte 50 Leistungspunkte erreichen. Die tatsächlich erreichten Leistungspunkte der Bieter hinsichtlich des Preises und des Kon-zeptes der angebotenen Leistungen werden nach erfolgter Wertung addiert. Der Bieter mit der höchsten Gesamtleistungspunktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot eingereicht und erhält den Zuschlag. Erzielen mehrere Angebote die gleiche Leistungspunktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, erhält dasjenige der gleichrangigen Angebote, das die meisten Leistungspunkte im Wertungskriterium "Preis" erhalten hat, den Zuschlag. Preisbestandteile: Preis (netto) Preisliste =20 max. Punktzahl/ Zahlungsbedingungen=15 max. Punktzahl/Rechnungsrabatt=15 max. Punktzahl
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept
BeschreibungEin Angebot kann bei diesem Kriterium maximal 50 Punkte (50% der Gewichtung) erreichen. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des vom Bieter eingereichten Konzeptes. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt anhand der Wertungsmatrix. Diese Wertungsmatrix enthält für das Konzept die einzelnen Aspekte, die für die Bewertung herangezogen werden (Wertungsaspekte). Betreuungskonzept //max. Punktzahl fester Ansprechpartner vorhanden bis zu 10 Punkte Nachweis der Durchführung und Weiterentwicklung der Maßnahmen und Konzepte bis zu 8 Punkte Betriebszugehörigkeit des Ansprechpartners bis zu 3 Erfahrung des Ansprechpartners in der Betreuung von Instrumentenmanagement in AEMPs bis zu 5 Punkte Personalausfallkonzept: feste Vertretung vorhanden bis zu 5 Punkte Personalausfallkonzept: Konzept für kurzfristige Ausfälle vorhanden bis zu 3 Punkte Prozessablauf inkl. Durchlaufzeiten bis zu 3 Punkte Instrumentenausfallkonzept bis zu 3 Punkte Prozess zur Identifizierung von Fehlern im Zuge der Leistungserbringung bis zu 2 Punkte Fehlerdokumentation und Fehleranalyse bis zu 2 Punkte Beschwerdemanagement bis zu 2 Punkte qualitätssichernde Maßnahmen im Personaleinsatz bis zu 2 Punkte Schulungskonzept bis zu 2 Punkte Summe bis zu 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLY5PLB/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameDie Kommunikation ist ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zugelassen unter dem Link: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLY5PLB
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLY5PLB
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLY5PLB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote10/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen behält sich der Auftraggeber vor fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKlinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtKlinikum Ingolstadt GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKlinikum Ingolstadt GmbH
RegistrierungsnummerDE128601139
PostanschriftKrumenauerstraße 25
StadtIngolstadt
Postleitzahl85049
Land, Gliederung (NUTS)Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@klinikum-ingolstadt.de
Telefon0841
Internetadressehttps://klinikum-ingolstadt.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer09-0318006-60
PostanschriftMaximilian Str. 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 892176-2411
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungcd504139-3e51-4d29-8cd2-dd919a58a56e-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungNachfolgende Unterlagen wurden abgeändert und ausgetauscht: alt: Teil B Leistungsbeschreibung neu: Teil B Leistungsbeschreibung Version 2 alt: Teil C Kriterienkatalog neu:T eil C Kriterienkatalog Version 2 alt: Teil D Mustervertrag_2025_11_14 neu : Teil D Mustervertrag_2025_11_14_Version2 alt: Bewertungsmatrix IMM 2025 neu: Bewertungsmatrix IMM 2025 Version 2 alt: Teil B.5 Kalkulation neu: Teil B.5 Kalkulation_Version 2 Anpassung der Fristen: Die Neue Angebotsfrist für die Einreichung der Angebote ist am 10.12.2025 um 10:00 Uhr! Die Frist zur Einreichung für Bieterfragen wird auf den 03.12.2025 verlängert. Die Angebotsbindefrist wird auf den 31.01.2026 verlängert. Berichtigung des CPV-Codes auf 60000000-8 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (vorher 50400000 Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten) Änderung des voraussichtlichen Leistungsbeginns auf den 1.2.2026
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenFolgenden Änderungen wurden an den Vergabeunterlagen vorgenommen: - Streichung der Bezugnahmen: Die vertragliche Regelung (§ 4 Vertrag), wonach Instandsetzungsleistungen nach den Preislisten der Einkaufsgemeinschaft abgerechnet werden, wird voll- ständig gestrichen. Preisbestandteile, die nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind (Reparaturpreise der Hersteller; interne Rabatte/Zahlungsbedingungen der EK), fließen nicht in die Angebotsbewertung ein. - Bewertungsmaßstab: Bewertet werden ausschließlich die preislichen Elemente der ausgeschriebenen Leistung (Logistik, ggf. Abrechnungsservice gegenüber Herstellern), nicht Hersteller- preise oder EK-Konditionen. - "Alle Hersteller" wird ersetzt durch "Hersteller gemäß Produktübersicht/Artikelliste". - "Zeitnah" wird als konkrete Frist für die Weitergabe der Medizinprodukte an den Hersteller definiert. - Die Bewertungssystematik wird auf die Logistik- und Abrechnungsleistung beschränkt; Reparaturkosten werden aus der Wertung herausgenommen. - Die Rollenabgrenzung wird klargestellt: Der Bieter erbringt Transport, Koordination und Information; Hersteller entscheiden über Reparatur/Austausch/Ersatz und rechnen ihre Leistungen separat ab. Anpassung der Fristen Die Neue Angebotsfrist für die Einreichung der Angebote ist am 10.12.2025 um 10:00 Uhr! Die Frist zur Einreichung für Bieterfragen wird auf den 03.12.2025 verlängert. Die Angebotsbindefrist wird auf den 31.01.2026 verlängert. Änderung des voraussichtlichen Leistungsbeginns auf den 1.2.2026 Berichtigung des CPV-Codes auf 60000000-8 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (vorher 50400000 Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten)
Änderung der Auftragsunterlagen am26/11/2025
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung13c1e4a7-9e27-416a-bbc8-5fb313040cfb  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/11/2025 11:22:27 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung788535-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe229/2025
Datum der Veröffentlichung27/11/2025