1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vertrag über Geoinformationssystem und weitere Leistungen
Beschreibung: Gegenstand der beabsichtigten Vergabe ist ein Vertrag über ein sofort einsetzbares, modernes, weiterentwicklungsfähiges und einfach um neue Funktionalitäten und Module erweiterbares softwarebasiertes Geographisches Informationssystem (im Folgenden „Software“). Vom Vertrag sind alle künftigen Programmversionen und Programmerweiterungen (z.B. neue Module, Funktionalitätserweiterungen) sowie der bedarfsregerechte Abruf von im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Leistungen umfasst, wie z.B. Softwarelizenzen, Softwarevollpflege und –support, Entwicklungs-, Dienst- und Werkleistungen (z. B Installationsleistungen) Programm- und Funktionalitätserweiterungen sowie und Betreiberleistungen.
Kennung des Verfahrens: 64400031-e73f-465e-b7df-99dd7c0b4bd4
Interne Kennung: ekom21-2023-8
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38221000 Geografische Informationssysteme (GIS oder gleichwertiges System)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vertrag über Geoinformationssystem und weitere Leistungen
Beschreibung: Bei der vom Vertrag umfassten Software handelt es sich um die Gesamtlösung für alle Anforderungen der Auftraggeber an ein modernes, nutzerzentriertes und E-Government taugliches geodätisches Programmsystem welches sich einfach und risikoarm in die bestehende IT- und Anwendungslandschaft integrieren lässt und insbesondere folgende Funktionalitäten umfasst: - Erfassung, Verwaltung, Analyse und Präsentation von Geoinformationen und Daten - Standardisierte und Individuell konfigurierbare Fachanwendungen - Interaktives Desktop und Web-GIS via App und Browser – Kartenmodul inkl. interaktiven, kartenbasiertem Dialogverfahren, Standorterfassungstool sowie Anliegenmanagement - Baummanager gemäß den Regelwerken der FLL und der VTA-Methode - umfangreiche Import-/Exportmöglichkeiten wie ALKIS/ATKIS, Shape, Geojson, Geopackage, KML/KMZ, GPX, DXF/DWG, GG-out, DGM1, DOP, Geotiff, PNG, XPlan, ISYBAU - Interaktion über Anbindungen und Datenaustausch über Schnittstellen mit Fachverfahren wie beispielsweise efi21, wgs21, COSMA21, Webflur, eAkte, civento, cms21, emeld21, und weitere - Modernes Anliegenmanagement mit kartenbasierten Dialogverfahren – via App und Browser abrufbar sowie Einbindung auf Homepage möglich Nutzerkreis der vertragsgegenständlichen Leistungen sind neben den Auftraggebern selbst, deren Kunden, insbesondere die jeweiligen Mitglieder bzw. Gesellschafter der Auftraggeber sowie die Beteiligungsgesellschaften der Auftraggeber einschließlich ihrer Kunden. Rechtlich selbständige Vertragspartner des Auftragnehmers sind die beiden Auftraggeber ekom21 – KGRZ Hessen und KIV in Thüringen.
Interne Kennung: ekom21-2023-8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38221000 Geografische Informationssysteme (GIS oder gleichwertiges System)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt. 2. Der Abschluss des Vertrages erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Es wird daher darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in der Bekanntmachung angegebenen Datum um das heutige handelt, da technisch keine späteren Termine zugelassen werden. 3. Der Gesamtwert der Beschaffung entspricht nicht den tatsächlichen Werten und wird zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. §°165 GWB nicht bekanntgegeben. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekanntgemacht, weil die berechtigten geschäftlichen Interessen des vorgesehenen Auftragnehmers betroffen sind und die Veröffentlichung den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde (vgl. Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU). Daher ist der fiktive Wert 0.01 EUR angegeben. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass aus dem gleichen Grund auch an den übrigen Stellen dieser Bekanntmachung keine weitergehenden Angaben bezüglich des Gesamtwerts der Beschaffung erfolgen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 0,01 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die von den Auftraggebern vorgenommene Leistungsbestimmung basiert auf nachvollziehbaren, objektiven und auftragsbezogenen Gründen, die tatsächlich vorliegen. Für die Auftraggeber überwiegen die technischen und wirtschaftlichen Vorteile bei der Vergabe des Vertrages an den vorgesehenen Auftragnehmer. Gemäß § 119 GWB i.V.m. 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und Abs. 6 VgV darf ein Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, da aus technischen Gründen keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung vorhanden ist und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Das trifft hier zu. Die Auftraggeber haben festgestellt, dass die mit dem zu vergebenden Vertrag beabsichtigte Beschaffung nur von einem Unternehmen, dem in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer, ausgeführt werden kann. Durch die beabsichtigte Vergabe des Vertrages können die Abläufe und IT-Angebote der Auftraggeber wesentlich effizienter gestaltet werden. Der technische Aufwand wird erheblich verringert, weil durch bereits vorhandene Installationen der Software, bestehende Schnittstellen zu eingesetzten Fachanwendungen und Online-Services die IT-Architektur der Auftraggeber homogener, effizienter und stabiler gestaltet, das Personal entlastet und effizienter eingesetzt werden kann. Was zu einer integrierten, homogenen IT-Landschaft führt. Das System ist bereits in mehreren Verfahren (digitaler Bauantrag, civento, cms21, wgs21 etc.) implementiert und sofort einsatzfähig. Was der Bedarfslage entspricht. Deshalb wird diese Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB vorgenommen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,01 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,01 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Registrierungsnummer: 06-EKOM21KGRZ0001-43
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Telefon: 064198300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Telefon: +49 6151126601
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Softplan Informatik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE112637765
Stadt: Wettenberg
Postleitzahl: 35435
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Telefon: (0641) 98 246-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2f4cd6af-5abd-4ebe-86a7-1376429b313f - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/12/2023 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 788809-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 248/2023
Datum der Veröffentlichung: 26/12/2023