Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung und der Leistungsbeschreibung sind die Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42, ggf. in Verbindung mit § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie § 44 PBefG für Flexi-Verkehre auf folgenden Linien:
• Linie 110/120: Landershofen – Zentrum – Weinleite
• Linie 130: Seidlkreuz – Stadtbahnhof
• Linie 140: Industriegebiet – Stadtbahnhof
• Linie 210: Eichstätt – Wintershof – Buchenhüll (Fahrten im Festverkehr und zusätzlicher Rufbusverkehr)
• In die oben genannten Linien integrierte Fahrten folgender Teillinien:
o Linie 211 (Blumenberg – Weinleite – Rebdorf – Zentrum – Schottenau)
o Linie 601 (Schulzentrum Schottenau – Seidlkreuz)
o Seidlkreuz – Zentrum – Schottenau/Rebdorf
o Landershofen – Schottenau – Zentrum – Rebdorf
• Rufbuslinie B1: Eichstätt – Burgberg – Am Wald – Blumenberg
• Ergänzende Rufbusverkehrsleistungen (Mo-Fr von 19 bis 22 Uhr, Samstag von 15 bis 22 Uhr sowie Sonntag von 7 bis 22 Uhr) zur Anbindung der Stadtteile und Stadtbereiche an den Stadtbahnhof Eichstätt und die Kernstadt
Betriebsbeginn für alle betroffenen Linien, bis auf die Linie 210 ist am 01.02.2024.
Die Laufzeit für den Festverkehr dieser Linien beträgt 9,5 Jahre, d.h. bis zum 31.07.2033.
Der Auftraggeber hat zudem die Option, die aktuell im Festverkehr der Linie 210 betriebenen Fahrten ab dem 01.01.2027 in das künftig um weitere Rufbusfahrten ergänzte Fahrtenangebot der Linie 210 zu integrieren. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.07.2026 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Für in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 4 Jahre, also bis zum 31.01.2028. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2033. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.07.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.