790882-2023 - ErgebnisDeutschland-Eichstätt: Öffentlicher Verkehr (Straße)
OJ S 249/2023 27/12/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Eichstätt
Postanschrift: Marktplatz 11
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@eichstaett.de
Telefon: +49 842160010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eichstaett.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Eichstätt
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 068-204609
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im Linien- und Bedarfsverkehr auf den Stadtverkehrslinien 110/120, 130, 140, 210 sowie Rufbusverkehrsleistungen im Stadtverkehr
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Hauptort der Ausführung: Stadtgebiet Eichstätt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung und der Leistungsbeschreibung sind die Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42, ggf. in Verbindung mit § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie § 44 PBefG für Flexi-Verkehre auf folgenden Linien:
• Linie 110/120: Landershofen – Zentrum – Weinleite
• Linie 130: Seidlkreuz – Stadtbahnhof
• Linie 140: Industriegebiet – Stadtbahnhof
• Linie 210: Eichstätt – Wintershof – Buchenhüll (Fahrten im Festverkehr und zusätzlicher Rufbusverkehr)
• In die oben genannten Linien integrierte Fahrten folgender Teillinien:
o Linie 211 (Blumenberg – Weinleite – Rebdorf – Zentrum – Schottenau)
o Linie 601 (Schulzentrum Schottenau – Seidlkreuz)
o Seidlkreuz – Zentrum – Schottenau/Rebdorf
o Landershofen – Schottenau – Zentrum – Rebdorf
• Rufbuslinie B1: Eichstätt – Burgberg – Am Wald – Blumenberg
• Ergänzende Rufbusverkehrsleistungen (Mo-Fr von 19 bis 22 Uhr, Samstag von 15 bis 22 Uhr sowie Sonntag von 7 bis 22 Uhr) zur Anbindung der Stadtteile und Stadtbereiche an den Stadtbahnhof Eichstätt und die Kernstadt
Betriebsbeginn für alle betroffenen Linien, bis auf die Linie 210 ist am 01.02.2024.
Die Laufzeit für den Festverkehr dieser Linien beträgt 9,5 Jahre, d.h. bis zum 31.07.2033.
Der Auftraggeber hat zudem die Option, die aktuell im Festverkehr der Linie 210 betriebenen Fahrten ab dem 01.01.2027 in das künftig um weitere Rufbusfahrten ergänzte Fahrtenangebot der Linie 210 zu integrieren. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.07.2026 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Für in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 4 Jahre, also bis zum 31.01.2028. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2033. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.07.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Zu weiteren Optionen s. o. Ziff. II.2.4).
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 068-204609
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Jägle GmbH
Postanschrift: Industriestr. 32
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4):
Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der Eintragung eines Werts erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/12/2023