2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144212 Tanklöschfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Laufenstraße 84
Stadt: Monschau
Postleitzahl: 52156
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Bieter kann auf einzelne oder alle Lose ein Angebot abgeben. Nebenangebote sind ausgeschlossen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
vgv - § 15 VgV - Offenes Verfahren
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen ihr Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen ihr Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen ihr Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 89c und 261 StGB
Betrugsbekämpfung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen ihr Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263, 264 StGB
Korruption: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen ihr Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 299, 108e, 333, 334 iVm 335a StGB und Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen ihr Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, 232 b bis 233a StGB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Bieter müssen erklären, dass ihr Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. ihr Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sie sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet haben.
Entrichtung von Steuern: Bieter müssen erklären, dass ihr Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. ihr Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sie sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet haben.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter müssen erklären, dass ihr Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter müssen erklären, dass ihr Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter müssen erklären, dass ihr Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Konkurs: Bieter müssen erklären, dass ihr Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter müssen erklären, dass ihr Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter müssen erklären, dass ihr Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Bieter müssen erklären, dass sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird und dass andere Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB ebenfalls nicht erfüllt sind.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Abgaben einer Eigenerklärung "Sanktionspaket 5 EU (Russlandbezug)" zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022